Sollten Redner auf Branchenveranstaltungen nicht etwas Erbauliches verkünden? Etwas, das die Anwesenden vielleicht mit etwas Zuversicht erfüllt? Julia Wiens hat das nur zu Beginn ihrer Rede getan. Dann nicht mehr, und sie wechselte in den Kampfmodus.
Seit Jahresbeginn ist Wiens Chefaufseherin für die Versicherungsbranche bei der Finanzaufsicht Bafin. Und auf dem „Handelsblatt Strategiemeeting Lebensversicherung“ in Düsseldorf ließ sie keinen Zweifel daran, dass sie die Sache sehr ernst nimmt. Eine Rede wie ein Faustschlag. Wir waren nicht vor Ort, aber die Bafin hat sie zeitgleich auf ihrer Internet-Seite veröffentlicht. Wir wollen hier vor allem auf die Passage mit dem Kundennutzen von Lebensversicherungen eingehen.
Nachdem Wiens die Branche ein bisschen gelobt hat („Die deutschen Lebensversicherer sind in robuster Verfassung“), geht sie auf einige Risiken ein (Gewerbeimmobilien, Cyberangriffe). Doch dann kommt der Zeitpunkt, an dem sie auf ein ganz besonderes Reizthema zu sprechen kommt: den Kundennutzen von kapitalbildenden Lebensversicherungen, vor allem fondsgebundenen. Was man darunter versteht, habe man im vergangenen Jahr in einem Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten dargelegt (mehr dazu hier).
Doch inzwischen hat die Bafin einige Produkte unter die Lupe genommen, auch das ist bekannt. Es geht dabei um Effektivkosten, Abschlussprovisionen und Stornos. Und siehe an: Bisher hat man 13 Unternehmen näher angeschaut, die zum teuersten Viertel aller Anbieter gehören. Doch weitere werden folgen, kündigt Wiens an und grollt: „Was wir da bislang herausgefunden haben, gefällt uns überhaupt nicht.“
Zunächst beachten manche Versicherer gar nicht das, was ihnen die Bafin vorgeschrieben hat. Nämlich, dass sie interne Leitlinien für Produktfreigabeverfahren festzulegen haben. Und dass jedes neue Versicherungsprodukt diese Verfahren zu durchlaufen hat. Halten einige Branchenvertreter offenbar nicht für nötig. „Formale Mängel“, nennt Wiens das.
Bei einigen Produktanbietern liegen die Effektivkosten viel zu hoch. Bei mehreren von ihnen betrugen sie zu einem Zeitpunkt, zu dem die Hälfte der Kunden die Verträge vorzeitig gekündigt hatten, 4 Prozent oder sogar mehr. Kosten, die diese Kunden somit zu stemmen hatten. Wiens emotional: „Mal Hand aufs Herz: Welche Rendite erzielen die Fonds in Ihren Produkten? Oder anders gefragt: Würden Sie solche Produkte guten Freunden empfehlen?“ Die Antwort schwebt im Raum.
Die Bafin hat einige sehr hohe Stornoquoten beobachtet. Vor allem in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss (was ja irgendwie in der Tat zu denken geben sollte). Entsprechend hoch seien die Effektivkosten, angemessener Kundennutzen dürfte dort nicht mehr gegeben sein.
Seite 2: Bafin findet Kickbacks „mehr als fragwürdig“
Aber Wiens betrachtet hohe Frühstornoquoten auch als wichtigen Hinweis: „Hier könnten Produkte außerhalb des für sie bestimmten Zielmarkts vertrieben worden sein.“ Das Wort Falschberatung verkneift sie sich allerdings. Aber sie fordert, dass die Versicherer auf so etwas reagieren und den Vertrieb entsprechend verändern.
Fondsgesellschaften bekommen für ihre Fonds laufende Gebühren. Davon zahlen sie bestimmte Anteile als sogenannte Kickbacks an die Lebensversicherer beziehungsweise deren Vertriebspartner aus. Was die Bafin „mehr als fragwürdig“ findet, wie Wiens ausführt. Denn Lebensversicherer bezahlen doch den Vertrieb ohnehin – die Rückvergütung sei damit ein Zubrot, das die Kunden bezahlen. Und zwar ohne angemessenen Kundennutzen.
Und dann wird die Aufseherin so richtig deutlich: „Ich möchte es klar sagen: Solche Praktiken, die einseitig zu Lasten der Kundinnen und Kunden gehen, sind nicht akzeptabel. Wenn ein angemessener Kundennutzen fehlt, wenn ein Produkt also nicht den Bedürfnissen des Zielmarkts entspricht, dann ist das ein Missstand, wie er im Buche steht. Genauer gesagt im Versicherungsaufsichtsgesetz.“
Sie ist eine Julia Wiens in Kampflaune. An einer anderen Stelle weiter vorn sagt sie Sätze, die sich mit etwas Hang zum Krawall auch als Drohung lesen lassen: „Die Unternehmen sollten sich klarmachen, dass sie als Produkthersteller und -vertreiber den einschlägigen Vorschriften zum Schutz ihrer Kundinnen und Kunden unterliegen. Und dass die Bafin einschreitet, wenn sie hier Missstände feststellt.“
Und wenn jemand wissen möchte, wie so ein Einschreiten aussehen könnte – bitteschön, sie nennt da mal ein paar Möglichkeiten: „Wir können beispielsweise den Vertrieb von Produkten oder den Vertrieb über bestimmte Vertriebsgesellschaften untersagen. Wir können aber auch Maßnahmen gegenüber einzelnen Vorstandsmitgliedern verhängen, wenn deren fachliche Eignung angesichts von Missständen in Frage steht.“ Das hat schon eine bemerkenswerte Qualität, denn plötzlich hängt die Chefetage persönlich mit drin.
In dem Karrierenetzwerk Linkedin kam die Rede übrigens recht gut an. So schreibt der Rechtsanwalt und Geschäftsführende Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, Norman Wirth: „Außergewöhnlich klare Worte – und nicht nur diese – in Richtung der LV-Branche. Ich empfehle die Lektüre der gesamten Rede!“
Einige Kommentatoren pflichten ihm bei und loben ebenfalls die klaren Worte der Julia Wiens.
Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.