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Das Altersvorsorgereformgesetz hat nun auch den Bundesrat passiert – ohne Änderungen am Konzept. Damit kann das neue Altersvorsorgedepot und die geänderte Förderung kommen. Wir haben ausführlich bereits hier darüber berichtet.
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Die Meinungen zu diesem politischen Großprojekt sind nach wie vor geteilt. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) etwa erneuerte heute seine deutliche Kritik an der Einrichtung eines staatlichen gemanagten Fonds für die Altersvorsorge und dem beratungslosen Abschluss von Standardprodukten.
„Es ist mehr als bedauerlich, dass der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung das Altersvorsorgereformgesetz ohne wesentliche Änderungen abgesegnet hat“, kritisiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Hier wurde die Chance vertan, wichtige Änderungen vorzunehmen. Damit werden gleiche Wettbewerbsbedingungen untergraben und echter Verbraucherschutz durch qualifizierte Beratung erschwert.“
Die Verbraucherschützer von Finanztip schimpfen dagegen weiterhin über den ihrer Ansicht nach zu hohen Kostendeckel für Standardprodukte von einem Prozent pro Jahr. „Am Ende muss sich die Riester-Reform daran messen lassen, was nach Förderung, Kosten und Steuern bei den Menschen ankommt“, sagt Saidi Sulilatu, Chefredakteur von Finanztip. „Unsere Berechnungen zeigen: Wenn die Gebühren zu hoch sind, bleibt für Sparer deutlich weniger für die Altersvorsorge übrig als möglich.“ Die Verbraucherschützer fordern Effektivkosten von maximal 0,5 Prozent pro Jahr – und zwar auf alle Produkte des neuen Modells.
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW meint, die stärkere Kapitalmarktorientierung und neue Vorsorgemöglichkeiten des neuen Gesetzes könnten dazu beitragen, die private Altersvorsorge wieder attraktiver zu machen. Entscheidend seien klare Verordnungsdetails zu den neuen Produkten, zur Zertifizierung, zu Kostenregelungen, zu Wechselmöglichkeiten, zum Umgang mit bestehenden Riester-Verträgen sowie zum Verhältnis von digitalen Abschlusswegen und qualifizierter Beratung.
„Altersvorsorgeentscheidungen wirken über Jahrzehnte. Sie betreffen Förderlogiken, Kapitalmarktrisiken, Garantien, Auszahlungsfragen und bestehende Verträge. Das ist kein einfacher Online-Klick. Wer möchte, dass die neue private Altersvorsorge tatsächlich genutzt wird, muss Beratung als Erfolgsfaktor begreifen – nicht als Kostenproblem“, erklärt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.
Der Versichererverband GDV freut sich über eine neue Zielgruppe, die durch das Altersvorsorgereformgesetz entstanden ist. „Mit der Reform wird die geförderte private Altersvorsorge breiter, individueller und die Förderung verständlicher. Rund 3,6 Millionen Selbständige erhalten erstmals vollen Zugang zur Förderung. Bestehende Riester-Verträge bleiben geschützt. Genau diese Kombination aus Modernisierung und Verlässlichkeit ist wichtig“, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV.
Die Versicherer würden die neuen Möglichkeiten der Reform nutzen und ab 2027 unterschiedliche Produkte für verschiedene Bedürfnisse anbieten, heißt es vom GDV. Die Bandbreite werde von sicherheitsorientierten Lösungen mit Garantien bis hin zu chancenorientierten Angeboten mit stärkerer Kapitalmarktanlage reichen.
Allerdings sieht es auch der GDV kritisch, dass der Staat künftig selbst ein gefördertes Altersvorsorgeprodukt anbieten will. Entscheidend bleibt aus Sicht des Verbands, „dass dabei keine Wettbewerbsverzerrungen gegenüber privaten Anbietern entstehen und Verbraucher transparent zwischen unterschiedlichen Angeboten wählen können“.
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