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Die Mitsprache von Aktionärinnen und Aktionären in Unternehmen ist ein zentrales Element des Aktienrechts. Danach haben Anteilseigner auf Jahreshauptversammlungen ein Rede- und Stimmrecht. Es soll für eine möglichst gerechte Machtverteilung in börsennotierten Unternehmen sorgen und verhindern, dass das Management Entscheidungen im Alleingang trifft.
Damit Aktionäre ihr Stimmrecht ausüben können, müssen sie persönlich auf Jahreshauptversammlungen erscheinen oder per Briefwahl abstimmen. Einige Unternehmen bieten auch die Möglichkeit der digitalen Abstimmung. Darüber hinaus können Anteilseigner ihr Stimmrecht an einen Bevollmächtigten (engl.: Proxy) übertragen, der ihre Interessen gegenüber dem Unternehmen wahrnimmt und in ihrem Sinne abstimmt (engl.: Voting). Dieses Proxy Voting ist seit 2001 in Deutschland zugelassen und erfolgt per Vollmachtserklärung, mit der Aktionäre ihr Stimmrecht auf einen „Proxy“ übertragen.
Im Gegensatz dazu geben Fondsinvestoren ihr Stimmrecht automatisch an die Fondsgesellschaft ab. Er ist quasi der gesetzlich festgelegte „Proxy“, der weisungsfrei über den Unternehmenskurs mitentscheiden darf. Der Investor muss ihm vertrauen, dass er seine Interessen vertritt, beispielsweise mit Blick auf Nachhaltigkeitsaspekte.
Die meisten Fondsgesellschaften legen offen, wie sie ihr Stimmrecht ausüben. Häufig veröffentlichen sie zusätzlich eine Abstimmungshistorie. Anteilseigner von Fonds können sich zudem über die jährliche Studie „Voting Matters“ der britischen Nichtregierungsorganisation Shareaction darüber informieren, wie Investmentgesellschaften in Nachhaltigkeitsfragen abgestimmt haben – und gegebenenfalls Konsequenzen ziehen und ihre Anteile verkaufen, falls die Fondsgesellschaft nicht in ihrem Sinne abgestimmt hat.
Nachhaltig orientierte Fondsinvestoren sollten sich bereits bei der Fondsauswahl informieren, welche Nachhaltigkeitsziele die Fondsgesellschaft verfolgt. Während das Thema Nachhaltigkeit bei überwiegend konventionell investierten Fonds allenfalls eine untergeordnete Rolle spielt, richten grüne Fondsgesellschaften wie die Ökoworld ihr Proxy Voting an ethischen, ökologischen und sozialen Aspekten nach Absprache mit dem hauseigenen Nachhaltigkeitsresearch aus.
In solchen Fällen kann Proxy Voting durch die Bündelung der Stimmrechte erheblichen Einfluss darauf haben, wie nachhaltig ein Unternehmen wirtschaftet – Proxy Voting macht den Unterschied. Entscheidet sich ein Fondsinvestor also für einen grünen Fonds, stärkt er damit auch die Nachhaltigkeit in den investierten Unternehmen.
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