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  • Von Redaktion
  • 12.12.2013 um 15:00
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Verbraucher  verfügen nicht immer über die Anlageprodukte, die ihrem Bedarf entsprechen. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung von 298 Fällen aus der Beratungspraxis der Verbraucherzentralen.

Durchgeführt hat die Studie die Initiative Finanzmarktwächter. Danach war fast jedes zweite Bestandsprodukt nicht bedarfsgerecht – weil zu teuer, zu unrentierlich, zu unflexibel oder zu riskant. Ursachen sehen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen unter anderem in der schlechten Beratungsqualität, die auch zum Vertrieb mangelhafter Produkte führt.

Bei aktuell und neu angebotenen Produkten fielen 87 Prozent durch. Grund waren in 73 Prozent der Fälle die zu hohen Produktkosten. „Unsere Beobachtungen sind alarmierend, zumal das Verhalten der Finanzberater in vielen Fällen direkt zu Lasten der privaten Altersvorsorge der Sparer geht“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

„Finanzberater sind heute in Wirklichkeit keine Berater, sondern schlicht Verkäufer“, sagt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen im vzbv. In der Anlageberatung führe insbesondere der provisionsbasierte Vertrieb zu Interessenkonflikten, die in Fehl- und Falschberatungen mündeten.

Der Bundesverband fordert eine gesetzliche Regelung und empfiehlt der künftigen Bundesregierung folgendes zu tun:

  • Mehr Klarheit lässt sich nicht allein durch Informationsblätter schaffen. Die Beratungsqualität muss gestärkt werden.
  • Es bedarf hoher Standards, mit denen die Beratungsleistung präzisiert und die Beratungsqualität sichergestellt wird. Die bisherige gesetzliche Anforderung der „Geeignetheit der Anlageempfehlung” ist nicht ausreichend und durch eine Pflicht zum „Best Advice“, der bestmöglichen Anlageempfehlung, zu ersetzen.
  • Eine Beratung muss sich ausschließlich an den Bedürfnissen der Verbraucher orientieren. Sie ist frei von Provisionsinteressen zu gestalten und klar vom Produktverkauf abzugrenzen.
  • Es sind klare Qualifikationsanforderungen für Finanzberater vorzuschreiben, die sich in einer ordentlichen, fachlichen Berufsausbildung oder Studium niederschlagen müssen.
  • Für Verbraucher ist es kaum möglich, die Qualität der Finanzberatung zu bewerten. Um Falsch- und Fehlberatung vorzubeugen, ist die Marktüberwachung auf die Qualität der Finanzberatung auszudehnen.
  • Da Verbraucher eine Finanzberatung oft nur deshalb benötigen, weil sie für das Alter vorsorgen müssen, sollte ihnen der unkomplizierte Zugang zu einem bedarfsgerechten privaten Basisprodukt zur privaten Altersvorsorge (staatlicher Altersvorsorgefonds) ermöglicht werden. Dieser sollte professionell und vor allem kostengünstig verwaltet werden.
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