Am 10. März 2021 tritt im Finanzdienstleistungssektor hierzulande eine neue Offenlegungspflicht zum Thema Nachhaltigkeit in Kraft, die unter anderem auch Versicherungsmakler betrifft (wir berichteten). Da passt es gut, dass das Analysehaus Franke und Bornberg kürzlich deutsche Erstversicherer zur Umsetzung der sogenannten ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) befragt hat. 23 Versicherer, haben teilgenommen. Zudem werteten die Experten einige weitere Nachhaltigkeitsberichte weiterer Unternehmen aus.
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Die Studie zeigt: 67,7 Prozent der betrachteten Versicherer (Umfrage und Nachhaltigkeitsberichte) berichten nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) oder der Global Reporting Initiative (GRI). Der DNK wurde 2010 entwickelt. Er gibt 20 Kriterien für die Berichterstattung vor. Hier gilt das Prinzip „comply or explain“. Heißt: Die Unternehmen berichten nach den vorgegebenen Kriterien (comply) oder erklären, warum sie eben dies nicht tun (explain). Die Kriterien entfalten also keine rechtliche Bindungswirkung. Die Global Reporting Initiative (GRI) veröffentlichte 2000 ihre erste Richtlinie. Grundlage der Berichterstattung nach GRI ist Transparenz mit dem Ziel einer Standardisierung.
Franke und Bornberg gibt diesbezüglich jedoch auch zu bedenken, dass ein Nachhaltigkeitsbericht, der nicht auf anerkannten Standards basiere, „nicht zwangsläufig weniger aussagekräftig ist als einer, der sich an Standards ausrichtet“.
Neben dem Verbrauch von Papier, Wasser und Strom bestimmen jedoch auch Energieeffizienz, anfallender Abfall sowie Dienstreisen den ökologischen Fußabdruck eines Unternehmens. Die Auswertung der Rückmeldungen zeigte desbezüglich: Bislang fehlen einheitliche Berichtstandards und Bezugsgrößen für Verbrauchswerte und Abfall, wie das Beispiel Papierverbrauch zeige.
Laut dem Analysehaus erfassen einige Gesellschaften in ihren Antworten „Papierverbrauch“ nur als Druckpapier, während ein anderes Unternehmen sogar detailliert den Verbrauch der unterschiedlichen Arten von Hygienepapier auflistet. In den Nachhaltigkeitsberichten trete die Uneinheitlichkeit sogar noch deutlicher zu Tage, heißt es in der Studie weiter. Denn hier reicht die Spannweite von „keine Angabe“ bis hin zu „10.161 Tonnen Gesamtpapierverbrauch“ ohne Angabe weiterer Bezugsgrößen.
Ein ähnliches uneinheitliches Bild zeigt sich laut Studie beim Wasserverbrauch: Der Minimalwert beträgt 4,92 Kubikmeter pro Vollzeitmitarbeiter (FTE) und Jahr, das Maximum immerhin 24,45 Kubikmeter. „In den Nachhaltigkeitsberichten ist die Spannweite ebenfalls enorm“, schreiben die Studienautoren weiter, „und einige Angaben entziehen sich einer Plausibilitätsprüfung.“
Für den ESG-Report hat Franke und Bornberg außerdem nach der Geschlechterverteilung in Vorstand und Aufsichtsrat gefragt. Auch wenn die Hälfte der Welt weiblich ist – in den befragten Unternehmen besetzten Frauen noch nicht einmal jeden zehnten Vorstandsposten. Etwas besser sieht es in den Aufsichtsräten aus, aber auch hier seien die Unternehmen „meilenweit“ von Parität entfernt.
Die Studie hat außerdem aufgedeckt, dass über die Hälfte der befragten Versicherer nicht die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl an Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen besetzt haben. 19,4 Prozent der Versicherer waren nicht in der Lage, Zahlen auszuweisen. Nur eines von vier Unternehmen erfüllt die Quote. In den Nachhaltigkeitsberichten nannten lediglich drei Versicherer konkrete Zahlen.
Auf Staatsebene sind dies unter anderem Verstöße gegen Menschenrechtskonventionen, Korruption, Nichtratifizierung des Pariser Klimaschutzabkommens und die Verhängung der Todesstrafe. Auf Branchen-/Unternehmensebene werden Ausschlüsse beispielsweise gegenüber Waffen- sowie Kohleindustrie formuliert.
Eine weitere Strategie, ESG-Aspekte bei der Kapitalanlage zu etablieren, ist das sogenannte „Engagement“. Darunter wird eine Kombination aus Stimmrechtausübung und Gesprächen mit Unternehmen verstanden, bei denen Versicherer investiert sind. Fast drei Viertel der untersuchten Versicherer machen jedoch keine Angaben zu einer solchen Engagement-Strategie. Positivstrategien, bei denen wünschenswerte Investitionsbereiche benannt werden (beispielsweise Mikrofinanzdienstleistungen), sind bislang kaum verbreitet.
Verstößen gegen Nachhaltigkeitskriterien begegnen die befragten Versicherer laut Studie auf unterschiedliche Weise. Rund die Hälfte von ihnen veräußert den betreffenden Titel oder ziehen eine Veräußerung zumindest in Betracht. Nachhaltigkeitsberichte liefern keine Information zum Thema.
Bei der Auswahl eines externen Vermögensverwalters kommen Nachhaltigkeitskriterien jedoch noch vergleichsweise selten zum Tragen. Weniger als die Hälfte der Unternehmen machten Angaben zu diesem Sachverhalt.
Laut Franke und Bornberg haben Versicherer allederings nicht nur bei ihrer Geldanlage die Möglichkeit, den Markt in Richtung einer nachhaltigeren Arbeitsweise zu bewegen. So könnten sie durch „gezieltes ‚Nichtversichern‘ von Branchen oder Unternehmen ebenfalls Lenkungswirkung erreichen“, schreiben die Autoren. Allerdings bleibe dieses Steuerungsinstrument reinen Personenversicherern in der Regel verwehrt. Von den übrigen Gesellschaften praktizierten mehr als die Hälfte Ausschlüsse von Branchen oder Unternehmen. Wichtigste Ausschlusskriterien seien derzeit die Kohleindustrie, der Abbau von Öl-/Teersanden, die Waffenindustrie und Kernenergie.
„Die hohe Beteiligung zeigt: Viele Versicherer haben erkannt, welch immensen Beitrag sie zu mehr Nachhaltigkeit leisten können. Sie werden sich ihrer Steuerungsmöglichkeiten zunehmend bewusst und stellen sich ihrer Verantwortung“, sagt Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg.
Für ein Gesamtbild seien die Informationen, die mithilfe der Umfrage und der Nachhaltigkeitsberichte erhoben wurden, jedoch bislang zu unterschiedlich, heißt es im Studienpapier weiter. Eine einmalige Abfrage zu Nachhaltigkeitskriterien liefere zudem nur den Status quo – und Sondereffekte könnten nur bei der Betrachtung längerer Zeiträume angemessen gewürdigt werden.
Franke und Bornberg hat deshalb angekündigt, auch in Zukunft ein Auge auf das Thema Nachhaltigkeit in der Versicherungswelt haben zu wollen. „Klare und verständliche Standards sind wichtig – nicht zuletzt, damit Verbraucher sich orientieren und Vermittler ihren Verpflichtungen nachkommen können“, schreiben die Experten.
Und trotzdem: „Auch wenn es noch keine einheitlichen Standards gibt und Versicherer ihr Potenzial häufig noch nicht voll ausschöpfen, ist die Versicherungsbranche auf einem guten Weg“, fasst Franke zusammen. Insbesondere mit ihrer Kapitalanlagepolitik könnten die Versicherer eine enorme Lenkungswirkung entfalten und somit auch andere Wirtschaftszweige zu nachhaltigerem Handeln motivieren.
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