Anlegerschutzverfahren

Gericht bestellt Infinus-Chefs ein

Neue Etappe im Infinus-Prozess: Waren den Angeklagten die roten Zahlen bekannt? Wussten sie von der Umschichtung innerhalb der Infinus-Gruppe? Zu diesen Fragen will das Landgericht Leipzig drei angeklagte Manager anhören.

Im Schadenersatz-Prozess um die inzwischen insolvente Infinus-Gruppe hat das Leipziger Landgericht nun drei Manager vorgeladen, wie die Internetseite Procontra berichtet. Sie sollen befragt werden, inwiefern sie von den Defiziten des Geschäfts mit Lebens- und Rentenversicherungen gewusst haben. Außerdem geht es um die Frage, ob den Angeklagten bekannt war, dass diese Defizite offenbar von fondsgebundenen Lebensversicherungen und Investitionen in Goldsparpläne abgelöst wurden, zitiert das Internetportal den Vizepräsident des Landgerichts. Dabei geht es auch um die Bilanz der Infinus-Gesellschaft Future Business (Fubus) und zurückgeflossene Provisionen durch die Geschäfte mit Infinus AG Ihr Kompetenzpartner.

Die vorgeladenen Manager – unter ihnen der persönlich haftende Fubus-Gesellschafter Jörg B. – sollen nun unter anderem zu den unrichtigen Angaben im Verkaufsprospekt befragt werden. Die Vernehmungen sollen im Juni beginnen.

Hintergrund: Angeklagt sind insgesamt fünf Manager der Infinus-Gruppe, genauer drei ehemalige Vorstände und ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied der Infinus AG Ihr Kompetenzpartner sowie ein Vorstand der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut. Sie sollen zehntausende Privatanleger um mehr als eine Milliarde Euro betrogen zu haben. Ende 2013 wurden sie festgenommen und sitzen seitdem in Untersuchungshaft.

Kläger ist ein Anleger aus Sachsen, der für 75.000 Euro Orderschuldverschreibungen bei Fubus zeichnete. Das Insolvenzverfahren gegen die Infinus-Gruppe wurde im April 2014 eröffnet. Viele Firmen rund um die Gesellschaften Infinus AG Ihr Kompetenzpartner, Future Business KG (Fubus) sowie Prosavus AG mussten Insolvenz anmelden. Die Gläubiger fordern rund eine Milliarde Euro.

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