Fünf bekannte Rating-Agenturen machen Front gegen das Meta-Rating von Metzler Ratings (über das auch wir regelmäßig berichten). Unter anderem werfen sie ihm vor, „methodische Unterschiede und Kontexte“ nicht zu berücksichtigen und damit ein verzerrtes Bild zu erzeugen. Sie sehen ihre Arbeit als Rating-Agenturen in dem Meta-Rating nicht sachgerecht widergespiegelt.
In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sie nun zusammengetragen, was ihnen am Meta-Rating nicht passt. Welche Fehler es ihrer Meinung nach hat. Unterschrieben haben:
Im Meta-Rating verdichtet Metzler-Ratings-Chef Marco Metzler seit 2023 öffentlich verfügbare Ratings der genannten Agenturen zu einem Gesamt-Rating – dem Meta-Rating. Es gibt je eines zur Finanzstärke, zu Produkten und zum Service und ein Gesamtergebnis. Mehr zur Methode erfahren Sie hier.
Den fünf Agenturen schmeckt das nicht. Ihr Schreiben vermittelt den Eindruck, dass sie das Meta-Rating als Nutznießertum wahrnehmen, das ihre eigene Arbeit zwar benutzt, ihr dabei aber nicht gerecht wird. So heißt es in dem Schreiben: „Ein Meta-Rating kann originäre Ratings nicht ersetzen. Seine Aussagekraft hängt unmittelbar von der Qualität, Aktualität und dem fachlichen Kontext der zugrunde liegenden Bewertungen ab. Das Versprechen, durch eine Aggregation unterschiedlicher Ratings die besten Anbieter zu ermitteln, kann ohne den notwendigen Kontext nicht eingelöst werden.“
So will Metzler selbst das aber gar nicht verstanden wissen. Denn auf Anfrage erklärt er das Meta-Rating so: „Wer eine private Kranken- oder Lebensversicherung abschließt, […] müsste dafür Dutzende Einzelurteile mit unterschiedlichen Skalen, Stichtagen und Methoden nebeneinanderlegen. Das Meta-Rating nimmt Verbrauchern und Vermittlern diese Arbeit ab und führt sie anschließend zu den Original-Ratings. Es tritt nicht an deren Stelle, sondern erhöht deren Reichweite.“
Generell weisen die Rating-Agenturen darauf hin, dass Metzler ihre Ergebnisse ohne vorherige Abstimmung nutzt. „Metzler Ratings bedient sich öffentlich verfügbarer Rating-Ergebnisse, ohne den jeweiligen fachlichen, methodischen und produktbezogenen Kontext angemessen zu berücksichtigen. Die daraus abgeleiteten Meta-Ratings sind weder von uns geprüft noch autorisiert oder freigegeben“, heißt es wörtlich.
Metzler antwortet darauf, dass er keine Freigabe benötigt, wenn er öffentlich verfügbare Ratings auswertet, zitiert und aggregiert. Private, gegen Lizenz erstellte Ratings nutze er nicht.
Doch worum geht bei dem angeblich nicht berücksichtigten Kontext? Der dreht sich speziell um Produkt-Ratings. Die beziehen sich stets auf bestimmte Tarife und einen bestimmten Stand. Diese Infos gehen aber im Meta-Rating verloren, so der Vorwurf. Es sei nicht mehr erkennbar, welche Produkte eingeflossen sind. Außerdem nutze Metzler lediglich die am besten bewerteten Produkte. Die schwächeren Tarife blieben außen vor. Was das Bild verzerre.
Mit Folgen. Denn das Meta-Rating zeichnet zwar Anbieter aus, Leser und Verbraucher schließen aber bestimmte Produkte ab. Und das sind eben nicht automatisch die Top-Produkte, wie die Rating-Agenturen anmerken. Die könne man dem Meta-Rating nicht entnehmen.
Diesem Schluss mit dem verzerrten Bild widerspricht Metzler. Das Meta-Rating soll zeigen, „welcher Versicherer in jedem Segment ein Produkt anbieten kann, das die führenden Analysten überzeugt“. Allerdings räumt er ein: „Berechtigt ist gleichwohl der Hinweis, dass Verbraucher am Ende einen konkreten Tarif abschließen. Diesen Punkt nehmen wir ernst.“
Ebenfalls kritisch sehen die Rating-Agenturen die von Metzler bewertete Finanzstärke. Demnach vermischt Metzler darin die Bonitäts-Ratings öffentlich beaufsichtigter Kredit-Rating-Agenturen mit selbst entwickelten Kennzahlen. Um das Meta-Rating nachvollziehen zu können, müsse man genau sehen können, welcher Teil reguliert ist und der EU-Ratingverordnung entspricht, und welcher aus dem eigenen Kennzahlensystem kommt. Metzler bestreitet, dass er die eigene Kennzahlenanalyse mit regulierten Bonitäts-Ratings gleichsetzt. Es sei auch ausdrücklich kein Rating im Sinne der EU-Ratingverordnung.
In Stellungnahme und Gegenstellungnahme schwingt gleichermaßen ein deutlicher, wenn nicht gar scharfer Ton mit. Die eine Seite ist sauer, weil sie nicht gefragt wurde und ihr Werk nicht angemessen behandelt sieht. Und die andere Seite ist ebenfalls verstimmt, weil die eine Seite sich nicht im Vorfeld direkt an sie gewandt hat, sondern gleich öffentlich auftrat. Verstehen kann man beide.
Doch das Schreiben könnte dafür sorgen, dass sich das Meta-Rating verändert. Marco Metzler teilt mit, er habe das Gesprächsangebot der Häuser angenommen. Er sei offen, seine Methode weiterzuentwickeln, und wolle Herkunft und Bewertungsgrundlagen der verwendeten Quellen künftig detaillierter und differenzierter ausweisen.
Was absolut im Sinne der Rating-Agenturen sein dürfte. Warten wir also ab, in welcher Form das Meta-Rating künftig auftritt.
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