Viele haben Pläne und Träume für ihren Ruhestand. Wenn es aber um die finanzielle Planung geht, ist man schnell überfordert. Professionelle Ruhestandsplanung wird aufgrund steigender Lebenserwartung immer wichtiger.
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Es war nur ein kurzer Moment in der Sendung „Bericht aus Berlin“ in der ARD. Doch unter Anlegern und deren Beratern sorgt er für einigen Aufruhr: Der Moment, in dem Wirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen) Kapitaleinkünfte mit Sozialabgaben belegen will.
Genaugenommen meinte Habeck, man könne „auch diese Einkommensquellen, die Menschen ja haben, sozialversicherungspflichtig machen, sodass wir dann den Druck auf die Arbeitslöhne reduzieren. […] Und die Kapitaleinkünfte werden dann etwas höher mit Abgaben belegt“.
Das beträfe somit Zinsen, Kursgewinne, Dividenden – und das in Zeiten, in denen die Menschen eigentlich selbst mehr fürs Alter vorsorgen sollen. In denen sie sich insbesondere für Anlagen an Aktien- und Anleihemärkten erwärmen sollen. Sogar vor dem Hintergrund der klammen Sozialkassen ist das kein schönes Signal.
Derzeit werden solche Einkünfte mit der sogenannten Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent auf die 25 Prozent) und eventueller Kirchensteuer belegt. Bei manchen Fonds bleiben je nach Art bestimmte Anteile steuerfrei (mehr dazu lesen Sie hier beim Investmentverband BVI). Und jedes Jahr hat jede Person einen Sparerfreibetrag von 1.000 Euro.
Allzu prall ist das alles ohnehin schon nicht. Vor allem weil sich ungenutzte Freibeträge nicht ansammeln, sondern jedes Jahr verfallen. In der Altersvorsorge können so über die Jahrzehnte hinweg – außerhalb von Lebens- oder Rentenversicherungen – enorme Steuerlasten auf die Erträge entstehen. Doch Sozialbeiträge fallen nun mal nicht an. Der Habeck-Vorschlag würde alles also verschlimmern.
Entsprechend missmutig zeigt sich auch das Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Dessen Leiter des Clusters Staat, Steuern und Soziale Sicherung, Tobias Hentze, hat gleich mal nachgerechnet. Folgendes Beispiel:
Fazit des IW: „Rund 38 Prozent der Kapitalmarktrendite würden damit dem Staat zufallen, obwohl er nicht das Investitionsrisiko trägt.“ Bei noch höheren Anlagesummen – also auch beim Zinseszinseffekt – würde der prozentuale Abzug noch höher ausfallen, weil der Sparerfreibetrag weniger ins Gewicht fällt. „Habecks Vorschlag konterkariert jeden Anreiz, für das Alter privat vorzusorgen“, folgert Hentze.
An dieser Stelle spinnen wir von Pfefferminzia das Beispiel selbst noch ein bisschen weiter. Legen wir also den Betrag von 100.000 Euro mit 5 Prozent im Jahr über … sagen wir … 30 Jahre an. Wir berechnen jedes Jahr auf den steuerpflichtigen Betrag 26,375 Prozent (Abgeltungsteuer plus Soli). Für die Sozialabgaben unterstellen wir wohlwollend ebenfalls einen Freibetrag von 1.000 Euro und ziehen dann 21,3 Prozent ab (wie es auch das IW tat). Steigende Guthaben erzeugen also in dieser Rechnung auch steigende Abgaben. Allerdings gehen wir von einer recht herkömmlichen Geldanlage aus, also mit Zinsen. Damit bleiben die Teilfreistellungen bei Aktienfonds außen vor.
Natürlich ist es reichlich naiv von uns, mit konstanten Prozentsätzen zu rechnen. Die Abgaben können locker noch steigen. Andererseits könnte es an anderer Stelle Entlastung geben. Aber es ist eine Simulation, und irgendwelche Werte brauchen wir dazu nun mal.
Wir erhalten folgende Endstände:
Die Überschrift des IW lautet: „Staat würde großen Teil der Rendite kassieren“ Doch das wäre in der Altersvorsorge einfach maßlos untertrieben.
Nachtrag vom 15. Januar 2025: Mittlerweile hat Robert Habeck seinen Vorschlag in der Sendung „RTL Direkt“ genauer erklärt. Die wichtigsten Erkenntnisse lesen Sie hier.
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Eine Antwort
Wollt Ihr das, CDU-Wähler? Man kann es nicht oft genug schreiben: Die Merz-Brandmauer-CDU will mit den Grünen und/oder Sozen koalieren. Unwählbar.