Nachhaltigkeitspräferenzen

Novellierung der FinVermV kommt später als geplant

Die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen soll auch für 34f-Vermittler verpflichtend in Beratungsgesprächen werden. Nun bekommen sie mehr Zeit zur Vorbereitung. Denn: Die Anpassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) verzögert sich.
andreas klingberg für AfW Berlin
© AfW
Frank Rottenbacher ist Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung.

Die Ergänzung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) um die Pflicht, Kundinnen und Kunden nach ihren Nachhaltigkeitspräfenzen zu befragen, verzögert sich. Das hat der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung aus dem Bundeswirtschaftsministerium erfahren.

Damit müssen Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f Gewerbeordnung voraussichtlich erst ab April 2023 die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden erfragen. Es habe Verzögerungen bei der Abstimmung des Verordnungsentwurfs gegeben, heißt es vom Ministerium, sodass sich der Bundesrat nun wahrscheinlich erst am 31. März mit dem Verordnungsentwurf befassen könne. Der Verordnungsentwurf liegt noch nicht offiziell vor, berichtet der AfW.

„Damit erhalten die Finanzanlagenvermittler eine letzte Verlängerung, um sich auf die neue Pflicht vorzubereiten. Alle 34f-Vermittler sollten sich nun informieren und ihre Beratungsprozesse so gestalten, dass sie zukünftig die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage durchführen können“ empfiehlt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

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Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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