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Ab Donnerstag, den 20. April, müssen nun auch alle Finanzdienstleister mit Erlaubnis nach Paragraf 34f und 34h Gewerbeordnung (GewO) ihre Kunden nach deren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen. Darauf haben sowohl der AfW – Bundesverband Dienstleistung als auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am Mittwochnachmittag in Pressemitteilungen hingewiesen.
Dass die Verpflichtung ab sofort auch für alle 34f-Vermittler gilt, ergibt sich aus der Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV), die am Mittwoch im elektronischen Gesetzblatt veröffentlicht wurde – zuvor hatte der Bundesrat am 31. März hierfür grünes Licht gegeben (wir berichteten).
„Damit wird endlich unsere Forderung nach einer Gleichstellung der Finanzanlagenvermittler mit Versicherungskaufleuten vollzogen, für die schon seit dem 2. August 2022 diese Abfragepflicht gilt“, erklärte BVK-Präsident Michael Heinz. „Es war ja nicht nachvollziehbar, warum für die eine Vermittlergruppe diese Regel gelten sollte, aber für die andere nicht.“ Diese Regelungslücke sei jetzt geschlossen, so Heinz.
Auch beim AfW gibt man sich erleichtert darüber, dass der „absurde und wettbewerbsverzerrende Zustand“ endlich beendet worden sei. Gleichwohl ärgert sich Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, über den „Fehler des Gesetzgebers“, wodurch alle 34f-Zulassungsinhaber zunächst nicht von der Abfragepflicht betroffen waren. „Es bedurfte einer Änderung der FinVermV, die vom Bundesrat jetzt erst Ende März beschlossen wurde“, wie Wirth darlegt.
Zugleich moniert Wirth, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Präferenzabfrage so kompliziert ausgestaltet seien, dass von Verständnis und Akzeptanz bei Kunden und Vermittlerschaft „keine Rede“ sein könne. „Hier gibt es für uns, die Branche und insbesondere den Gesetzgeber in Zukunft noch viel zu tun, um zu einer praxistauglichen, ziel- und kundenorientierten Lösung zu kommen“, so der AfW-Vorstand.
Die EU wolle mit der neuen Beratungspflicht für 34f-Vermittler unter anderem Altersvorsorge-Anbieter zwingen, Nachhaltigkeitsaspekte in ihren Produkten stärker zu berücksichtigen, heißt es beim BVK. Das bedeute, dass sogenannte ESG-Kriterien, also die Bereiche Umwelt (Environment), soziale Verantwortung (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Government), noch stärker im Beratungsalltag berücksichtigt werden sollen.
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