Panne am Auto: Versicherer müssen das Deckungsrisiko für vorläufigen Schutz tragen. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 27.03.2015 um 14:24
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Laut eines aktuellen Gerichtsurteils müssen Versicherer für die vorläufige Deckung aus einer Kfz-Police haften, wenn sie regelmäßig Anträge eines Maklers abgezeichnet haben, auf denen der Makler für die Deckung unterschrieben hat. Das gilt auch, wenn der Makler zur Deckungszusage nicht bevollmächtigt war, der Versicherer jedoch regelmäßig nicht widersprochen hat.

Hier lesen Sie mehr zum aktuellen Urteil.

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