©
  • Von Redaktion
  • 20.10.2014 um 18:03
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:25 Min

Was passiert, wenn ein Kunde erfolgreich wegen Falschberatung klagt, aber sein einstiger Berater mittlerweile insolvent ist? Dann zahlt dessen Haftpflichtversicherung, meinen die Rechtsanwälte der Kanzlei CLLB. Das habe der Bundesgerichtshof jüngst entschieden.

Viele Anlageberater, die Anlegern vor Jahren geschlossene Fonds als sichere Geldanlagen verkauft hatten, sind mittlerweile insolvent. Können Urteile wegen Falschberatung bei solchen Einzelpersonen oder Gesellschaften nicht mehr vollstreckt werden?

Doch, meinen die Rechtsanwälte der Kanzlei CLLB. So habe der Bundesgerichtshof jüngst entschieden, dass in solchen Fällen die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) des insolventen Beraters haften muss.

„Liegt ein Aufklärungsverschulden auf Seiten des Anlageberaters und/oder der Anlageberatungsgesellschaft vor, kommt grundsätzlich eine Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht“, schreiben die Anwälte. Der Anleger sei damit so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie gekauft.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort