Louisa Specht-Riemenschneider ist als Bundesdatenschutzbeauftragte unter anderem für den Datenschutz in Behörden zuständig © picture alliance / dts-Agentur | -
  • Von Andreas Harms
  • 03.06.2025 um 10:30
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Daten gelten bekanntermaßen als der neue Top-Rohstoff der Wirtschaft. Umso wichtiger ist es, dass dieser wahre Schatz gut geschützt ist. Eine Schlüsselposition nehmen dabei Datenschutzbeauftragte ein. Doch was ist, wenn ihnen mal ein Fehler unterläuft?

Damit kann den Datenschützern also gar nichts passieren? Falsch gedacht. Denn es kann trotzdem für sie im Extremfall richtig teuer werden. „Wenn der DSB Ihr Unternehmen beispielsweise falsch berät und dadurch eine Bußgeldzahlung an die Aufsichtsbehörde verursacht, haftet er für den Schaden nach Paragraf 280 Bürgerliches Gesetzbuch“, warnt Alexander Ingelheim, Mitgründer und Chef des Datenschutzspezialisten Proliance, in einem Artikel.

Um das richtig einzuordnen: Verstößt ein Unternehmen gegen die DSGVO, sind Bußgelder bis 10 Millio­nen Euro beziehungsweise 2 Prozent des Jahresumsatzes möglich. Bei schwerwiegenden Verstößen sogar das Doppelte. Wenn Dritte durch eine unrechtmäßige Maßnahme eines DSB zu Schaden kommen, könnte der sogar direkt zu Schadenersatz verdonnert werden. Ingelheims Fazit: „Datenschutzbeauftragte gehen somit in mehrfacher Hinsicht grundsätzlich ein hohes finanzielles Haftungsrisiko ein.“

Wobei interne und externe Datenschutzbeauftragte unterschiedlich haften. Interne sind direkt in dem Unternehmen angestellt, das sie überwachen sollen. Sie haften nur dann voll, wenn sie grob fahrlässig gehandelt haben. Bei leichter Fahrlässigkeit haften sie gar nicht, sondern die Firma. Und bei mittlerer Fahrlässigkeit wird die Haftung geteilt. Externe Datenschutzbeauftragte haften als Dienstleister immer voll, wenn sie das nicht ausdrücklich im Vertrag eingeschränkt haben.

Makler empfehlen Vermögensschadenhaftpflicht und Berufshaftpflicht

Damit ist es kein Wunder, dass Makler wie André Disselkamp und Tobias Niendieck von Insurancy in Berlin Vermögensschadenhaftpflicht sowie Berufshaftpflicht für berufliche Risiken und Betriebshaftpflicht für betriebliche Risiken empfehlen. Ebenfalls wichtig für Datenschutzbeauftragte seien Rechtsschutz, inklusive Strafrecht, falls es Streitigkeiten gibt, und natürlich auch Cyberversicherung und Inhaltsversicherung. Die schützen die eigene Technik und Büroausstattung, was bei einem Datendienstleister nicht ganz unwichtig ist.

Mit Heydata gehört ausgerechnet ein Datenspezialist und Marktführer zu den größten Kunden. Heydata beschäftigt unter anderem Datenschutzbeauftragte und versichert sie auch. Berufs- und Betriebshaftpflichtpolicen laufen dann häufig über die Hiscox. „Sie bietet die besten Bedingungen und ist außerdem stark bei Start-ups und Einzelfirmen überhaupt. Das passt sehr gut“, erklärt Tobias Niendieck die Wahl. Cyberversicherungen laufen meistens auch über Hiscox, aber gelegentlich, je nach Unternehmensgröße, auch über die weniger bekannten Anbieter Beazley oder Baobab. Den Rechtsschutz hingegen übernimmt die darauf definitiv spezialisierte Arag.

Übrigens hat eben jene Hiscox das einzige direkt so benannte Paket für Datenschutzbeauftragte am Start. Die Datenschutzbeauftragter-Versicherung enthält auf jeden Fall die Berufshaftpflicht. Hinzu buchbar sind Betriebshaftpflicht, Cyberversicherung sowie Elektronik- und Büroinhaltsversicherung.

10 Millionen Euro Versicherungssumme

Wobei ein Blick in die Details schnell offenbart, dass es sich dabei um gängige Gewerbeprodukte handelt. Hinter der Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht schlummern die Versicherungsbedingungen „für die Dienstleistungsbranche“, und im hauseigenen Vergleichsrechner stehen auch andere Berufsgruppen zur Wahl. Ganz so direkt zugeschnitten wie gedacht ist es somit also nicht, dafür kann sich die Versicherungssumme absolut sehen lassen: Sie reicht bis 10 Millionen Euro hoch, was anderswo in der Höhe nur schwer zu finden sein dürfte. Als kleiner externer Datenschutzbeauftragter wäre man laut hauseigenem Rechner mit knapp 290 Euro im Monat dabei. Interessanterweise fallen die hinzubuchbaren Policen dank Paketkonditionen dann preislich kaum noch zusätzlich ins Gewicht.

Seite 3: Zwei Versicherer wollen über Verbände Geschäft sichern

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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