Eine Unfallversicherung funktioniert im Grunde recht einfach: Erleidet jemand einen Unfall, prüft man anschließend, ob Schäden bleiben. Invalidität nennt sich das dann, und die drückt man in Prozent aus.
Fehlt zum Beispiel unter dem Knie der Rest vom Bein, sind das 50 Prozent. Ist der Zeigefinger fort oder unbrauchbar, sind das 10 Prozent. Zumindest sagt das die normale Gliedertaxe des Versicherungsverbands GDV, von der die Unfallversicherung aber abweichen kann (Die Musterbedingungen des GDV gibt es hier).
Anschließend multipliziert der Versicherer die Invalidität mit einer möglichen Progression und dann mit der Versicherungssumme – und zahlt das Ergebnis aus. Fertig.
Doch nicht jede Unfallversicherung funktioniert so.
Ein Nischenprodukt geht anders vor. Es zahlt keine pauschale Summe aus, sondern deckt die tatsächlich entstandenen Kosten ab, die dem Unfall in den folgenden Monaten und Jahren hinterherkleckern. Und das können erkleckliche Sümmchen sein.
Einkommen können ausfallen, während man in Krankenhaus oder Reha hängt und an sich arbeitet. Lifta, der Treppenlift, will vielleicht ins Eigenheim eingebaut werden, weil die Beine nicht mehr mitspielen. Und sogar Schmerzensgeld ist drin. Es läuft am Ende nicht über eine pauschale Summe, sondern über die tatsächlich entstandenen Kosten.
Unfallkosten-Versicherung heißt diese Art von Produkt somit folgerichtig. Und derzeit bieten … sagen wir … zweieinhalb Versicherer so etwas an. Das ergab eine exklusive Umfrage der Scoring-Firma ASCORE in Zusammenarbeit mit Pfefferminzia. „Klassische Unfallversicherungen leisten in der Regel nur bei Invalidität, während dieses Produkt gezielt die tatsächlich anfallenden Kosten eines Unfalls übernimmt“, sagt Anne Peters, die den Fachbereich Komposit bei ASCORE leitet.
Eine reine Police dieser Art haben die Bayerische und die Ostangler Brandgilde auf dem Markt. Bei der Bayerischen heißt sie „Existenzbudget“ und bei der Ostangler „Unfall Existenz Versicherung“. Und die Debeka bietet für ihre herkömmliche Unfallversicherung einen Zusatzbaustein mit dem entsprechenden Ansatz.
Ein wesentlicher Unterschied beginnt gleich ganz vorn, nämlich bei der Invalidität. In diesem Punkt greift bei der herkömmlichen Unfallversicherung die bereits erwähnte Gliedertaxe. Je stärker der Körper dauerhaft geschädigt ist, desto mehr Geld fließt (einmalig).
Das ist bei der Unfallkosten-Versicherung anders. Dort reicht schon ein Invaliditätsgrad von einem einzigen Prozent. Das ist weniger als der kleine Zeh, denn der steht im Normalfall für 2 Prozent. Diese Invalidität muss als dauerhaft gelten. Darunter verstehen die Versicherer: „voraussichtlich länger als drei Jahre und ohne Aussicht auf Besserung“. Ärzte können das beurteilen.
Unterschiede gibt es bei den Fristen. Bei der Bayerischen muss die Invalidität innerhalb von drei Jahren eintreten, festgestellt sein und beim Versicherer geltend gemacht werden. Bei der Ostangler Brandgilde muss das alles innerhalb von 15 Monaten geschehen.
Auch an einer anderen Stelle hat die Ostangler Brandgilde etwas per Sublimit gedeckelt. So kommt sie für kosmetische Operationen, inklusive Gebiss bis lediglich 25.000 Euro auf. Doch das versteht sich immerhin über die gesetzlichen Leistungen hinaus.
Seite 2: Debeka-Zusatzpaket mit ein paar Haken
Aber der alles umspannende Betrag, sozusagen die Versicherungssumme, beträgt bei beiden Anbietern satte 10 Millionen Euro. Und der greift schon beim erwähnten einen Prozent Invalidität komplett. Das ist schon eine Ansage. Aber wie gesagt: Nur für die tatsächlichen Kosten. Wenn die nicht ermittelbar sind, zum Beispiel beim Schmerzensgeld, dann zahlen die Versicherer so, als hätten sie den Unfall verursacht und seien zum Schadenersatz verpflichtet.
Alle Aspekte hier aufzuzählen, würde den Rahmen sprengen, dafür gibt es Vergleichsrechner und Versicherungsbedingungen. Ein erwähnenswertes, weil wichtiges Sublimit sei hier aber erwähnt: Der Einkommensersatz, wenn das Unfallopfer nicht arbeiten gehen kann, ist auf einen in der Police angegebenen monatlichen Betrag gedeckelt. Diesem Sublimit lässt sich eine jährliche Dynamik von 5 Prozent verpassen. Allerdings darf es nie 5.000 Euro übersteigen.
Anne Peters von ASCORE kann dem ganzen Konzept einiges abgewinnen. So meint sie: „Ein großer Vorteil einer Unfallkosten-Versicherung ist, dass sie genau dort greift, wo klassische Unfallversicherungen oft an Grenzen stoßen. Anders als bei klassischen Unfallversicherungen, die nur bei dauerhaften gesundheitlichen Folgen leisten, steht nicht die Schwere der Verletzung im Vordergrund, sondern die tatsächlichen Kosten. So entsteht eine transparente Absicherung ohne komplizierte Berechnungen von Invaliditätsgraden oder Progressionen.“

So viel zu den Vollversicherungen. Und die Debeka? Bei der kann man das „Leistungspaket Unfallschutzversicherung“ abschließen. Es funktioniert ähnlich wie die oben beschriebenen Konkurrenzprodukte, ist aber nur zusätzlich zu einer normalen Unfallversicherung verfügbar. Die Versicherungssumme liegt bei ebenfalls ansehnlichen 5 Millionen Euro. Allerdings hat die Debeka eine Frist eingezogen, denn sie zahlt über maximal zehn Jahre ab dem Unfall.
Hinzu kommt eine Handvoll an Sublimits. Behindertengerechte Umbauten und Umzüge sind auf eine halbe Million Euro gedeckelt. Dasselbe gilt etwa beim Schmerzensgeld. Dafür ist im Gegenzug der Verdienstausfall nicht gedeckelt.
Unterm Strich sind das gleichwohl beachtliche Summen. Was aber eher ins Gewicht fällt: Der Versicherungsfall tritt nicht etwa bei jeder Invalidität ein, sondern bei vorab festgelegten Verletzungsbildern. Zwei Beispiele lauten „Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks“ und „Verbrennungen 2. oder 3. Grads von mindestens 20 Prozent der Körperoberfläche“.
Diese Verletzungen müssen innerhalb von drei Monaten (!) der Debeka angezeigt und per ärztlichem Befund nachgewiesen sein. Das ist reichlich knapp und speziell, raumgreifend versichern geht anders. Aber wie gesagt: Es ist ein Zusatz zur klassischen Unfallversicherung.
Aber warum bieten nur so wenige Versicherer so eine Unfallkosten-Versicherung? Schließlich teilten in der ASCORE-Umfrage weit mehr als 50 Häuser mit, so etwas nicht zu haben. Und sehr viele fügten hinzu, auch keine zu planen.
In den Absagen taucht oft der Hinweis auf, dass die klassische angebotene Unfallversicherung solche Nachfolgekosten ja mit abdeckt. So schreibt die Hanse-Merkur: „Unsere Unfallversicherung Best Gold umfasst bereits Merkmale einer Unfall-Kostenversicherung. Sie enthält Leistungen, die unabhängig von einer Invalidität greifen, wie Assistance-Leistungen oder Schmerzensgeld.“
Seite 3: Das große Aber bei der Unfallkosten-Versicherung
So kann sich eine Million Euro von der Hanse-Merkur für kosmetische Operationen absolut sehen lassen. Das Schmerzensgeld hingegen wird nur in bestimmten Fällen und bis zu 1.000 Euro fällig.
Ein weiteres Beispiel ist die Ammerländer Versicherung, die in ihren Exclusiv-Schutz und den Comfort-Schutz einen großen, bunten und zweifellos sehenswerten Strauß an zusätzlichen Leistungen eingebettet hat. Aber auch von denen ist fast jede mit einem Sublimit oder einer sonstigen Bremse versehen. So zahlt sie „behinderungsbedingte Mehraufwendungen“ bis zu lediglich 10.000 Euro. Das ist zweifellos Geld und eine gute Nachricht. Aber bekommt man dafür die Wohnung wirklich behindertengerecht umgebaut? Wohl kaum. Also ist zusätzliches Geld aus der Hauptleistung nötig. Auch das Pflegegeld von 20 Euro pro Tag ist auf drei Jahre begrenzt. Und dann?
So eine Hauptleistung als hohe Einzelsumme wiederum fehlt in der Unfallkostenversicherung, dafür fallen viele zeitliche und finanzielle Grenzen (bis 10 Millionen Euro) weg. Weshalb Kunden mithilfe ihrer Makler gut abwägen sollten, mit welchem Gedanken sie sich absichern wollen.
Auf ein weiteres Manko weist Spezialistin Anne Peters hin: „Erschwerend kommt hinzu, dass die Unfallkosten-Versicherung nicht in allen gängigen Vergleichsportalen verfügbar ist und damit Beratung und Abschlussmöglichkeit erschwert sind.“
Vielleicht ändert sich das aber mal.
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