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Bei strahlendem Sommerwetter kann man sich schnell einen Sonnenbrand holen. Bei immer mehr Unfallversicherern sind Sonnenbrand und Sonnenstich als Leistungsauslöser eingeschlossen, wie das Analysehaus Ascore feststellt. © dpa/picture alliance/Arno Burgi
  • Von Redaktion
  • 12.12.2019 um 12:56
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In einem aktuellen Test untersuchte das Analysehaus Ascore Unfallversicherungen für Erwachsene, Kinder und Senioren. Besonderes Augenmerk richteten die Rater dabei auf die versicherten Leistungsauslöser.

Vor allem die Leistungsauslöser sollten ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl einer passenden Unfallversicherung sein. Denn nur wenn die Ursache des Unfalls gemäß den Versicherungsbedingungen eingeschlossen ist, leistet der Versicherer im Schadensfall auch. In diesem Punkt gibt es aber deutliche Unterschiede zwischen den Unfallversicherern Anbieter.

Darauf weist das Analysehaus Ascore hin. Es hat 124 Unfalltarife für Erwachsene, Kinder und Senioren geprüft. Zu den Ergebnissen geht es hier.

Danach haben bei den Leistungsauslösern mittlerweile 92 von 124 Produkte „Sonnenbrand und Sonnenstich“ aufgenommen. „Allergische Reaktionen aufgrund von Insektenstich“ finden sich in 87 Tarifen und Eigenbewegung als Unfallursache ist bei 81 Angeboten eingeschlossen. Wem allerdings eine „Bewusstseinsstörung durch Zuckerschock“ wichtig ist, kann nur unter 18 Tarifen auswählen.

Unfall-Leistungen aus der Gliedertaxe erhalten Erwachsene für Geruchs- und Geschmackssinn bei 81 beziehungsweise 71 von 124 Tarifen. Das Auge ist bei 80 Produkten versichert und der Daumen in 72 Policen.

Die Unterschiede im Leistungsumfang, und hier auch bei den Versicherungssummen, stellen sich beispielsweise beim Zahnersatz deutlich dar. Denn nur bei 23 der 124 betrachteten Tarife ist dies eingeschlossen. Bei den Seniorentarifen findet sich nur bei 37 von 91 Angeboten der Oberschenkelhalsbruch. Für Kinderpolicen eine wichtige Bedingung ist das Rooming-in. 84 der 108 Produkte sehen diese Leistung für Kinder bis 14 Jahren vor.

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