Analyse der Techniker Krankenkasse

Neues Hoch bei vermuteten Behandlungsfehlern erreicht

Bei Versicherten der Techniker Krankenkasse hat die Zahl vermuteter Behandlungsfehler einen neuen Höchststand erreicht. TK-Chef Jens Baas fordert mehr Transparenz, etwa in Form eines zentralen Melderegisters.
Eine Schere im Körper vergessen? Das dürfte ein schwererer Fall eines Behandlungsfehlers sein.
© picture alliance/ASSOCIATED PRESS/ROB GRIFFITH
Eine Schere im Körper vergessen? Das dürfte ein schwererer Fall eines Behandlungsfehlers sein.

Bei 7.540 Versicherten der Techniker Krankenkasse (TK) ist es zu einem vermuteten Behandlungsfehler gekommen. Das sind 14 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit verzeichnet die Krankenkasse einen neuen Höchststand. Etwa jeder dritte Fall erhärtet sich im Rahmen der Überprüfung, so die TK.

Die Bandbreite der Behandlungsfehler ist dabei groß:

  • 29 Prozent: Chirurgische Behandlungen
  • 17 Prozent: Zahnmedizin/Kieferorthopädie
  • 11 Prozent: Geburtshilfe und Gynäkologie
  • 9 Prozent: Pflegefehler
  • 6 Prozent: Orthopädie
  • 5 Prozent: Allgemein- und Innere Medizin
  • 4 Prozent: Augenheilkunde
  • 3 Prozent: Neurologie/Psychiatrie
  • 14 Prozent: Sonstige Facharztgruppen

Die Dunkelziffer von unentdeckten Fällen sei „massiv“, meldet die Krankenkasse weiter. „Wir müssen dringend die Weichen dafür stellen, dass die unentdeckten Behandlungsfehler besser ermittelt werden können“, sagt TK-Chef Jens Baas. „Fehler werden bisher noch viel zu oft verschwiegen oder bagatellisiert statt sie als Chance für Verbesserungen zu nutzen. Wir brauchen eine offene Fehlerkultur, um die Qualität der medizinischen Versorgung zu optimieren.“

Zentrales Melderegister für mehr Transparenz

Baas fordert unter anderem ein einheitliches Melderegister für Behandlungsfehler: „Derzeit führen Ärztekammern, Medizinischer Dienst und die Krankenkasse jeweils eigene Register, in denen die Fälle erfasst werden. Dadurch fehlt der Überblick über die Gesamtlage.“

Für mehr Transparenz sei außerdem eine Meldepflicht für Behandlungsfehler in allen Gesundheitseinrichtungen notwendig. Baas: „Angesichts der hohen Schadensummen haben beispielsweise Versicherungen der Leistungserbringer kein Interesse daran. Das führt nicht selten dazu, dass die Versicherer auf Zeit spielen und die Opfer durch jahrelange Klagen unter Druck setzen.“ Gerade bei einer Arbeitsunfähigkeit kämen die Opfer dadurch schnell in wirtschaftliche Nöte und würden bei außergerichtlichen Vergleichen zu falschen Kompromissen gezwungen.

Datenschutz bremst Patientenschutz aus

Ein Problem, das dabei auftaucht: der Datenschutz. „Selbst wenn wir in den Abrechnungsdaten klare Hinweise auf Behandlungsfehler sehen, dürfen wir die Versicherten aufgrund der aktuellen Gesetze nicht darauf hinweisen“, sagt TK-Behandlungsfehler-Experte Jonas Petersen.

Und weiter: „Solche Hinweise sind aber notwendig, um die Position der Versicherten zu stärken. Zudem ist vielen nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und dass die Krankenkasse sie in bestimmten Konstellationen mit kostenlosen Gutachten unterstützen kann.“ Daher sei es eher Zufall, wenn Versicherte dieses Angebot wahrnähmen.

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Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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