Mutterschutz, Krankengeld, Tagegeld

Was PKV, GKV und Vermittler für Schwangere leisten (können)

Wird eine Frau schwanger, ergeben sich rein versicherungstechnisch sofort einige Fragen: Privat oder gesetzlich versichert? Angestellt oder selbstständig? Zusätzliche Versicherungen? In ihrem Gastbeitrag schildert die PKV-Spezialistin Anja Glorius von KVoptimal.de, was für den Fall der Schwangerschaft wichtig ist und wie Vermittler helfen können.
PKV-Spezialistin Anja Glorius von KVoptimal.de
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PKV-Spezialistin Anja Glorius von KVoptimal.de

Wie der Name bereits sagt, ist die Mutter schutzwürdig, während der Schwangerschaft, nach der Geburt und während des Stillens. Mutterschutz hat viele Facetten: Vom Beschäftigungsverbot und Mutterschutzgeld bis hin zum Recht auf einen Rückzugsort zum Stillen im Unternehmen. Gerade das Mutterschutzgeld während der sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und der acht Wochen nach der Geburt interessiert werdende Mütter.

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Sind Kundinnen bereits privat krankenversichert (PKV) oder überlegen, eine PKV abzuschließen, werden Fragen aufkommen, wie zum Beispiel: Was zahlt die PKV bei Mutterschutz? Wie lange zahlt die PKV? Und was gilt es zu beachten? Das ist ein Grund, sich in einer sich ändernden Beratungsanforderung mit der Zielgruppe Frauen und werdenden Müttern genauer zu beschäftigen.

Mutterschutzleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und PKV während der Schwangerschaft

Grundlegend haben werdende Mütter während der Schwangerschaft weitreichende Ansprüche:

  • Kündigungsschutz während der Schwangerschaft. Während der Schwangerschaft ist das Arbeitsverhältnis nur unter bestimmten Bedingungen kündbar. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann jedoch auslaufen, ohne dass er verlängert wird. Der Kündigungsschutz beginnt, sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt.
  • Beschäftigungsverbot. Es kann aus gesundheitlichen Gründen notwendig sein, dass werdende Mütter während der Schwangerschaft nicht arbeiten dürfen. Wenn die Tätigkeit die Schwangerschaft gefährdet, kann der Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen.
  • Mutterschutzgeld. Sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin dürfen Frauen in der Regel nicht mehr arbeiten. Sie können jedoch ausdrücklich darauf bestehen, weiterzuarbeiten.

Anspruch aus der gesetzlichen Krankenkasse auf Mutterschutzgeld (Paragraf 24i Abs. 2 SGB V):

  • Arbeitnehmerinnen: 100 Prozent des bisherigen Nettogehalts. Davon zahlt die Krankenkasse 13 Euro pro Tag und den Rest der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber erhält dies über die Umlage 2 von der Krankenkasse zurück.
  • Selbstständige mit Krankengeldanspruch: 70 Prozent des bisherigen durchschnittlichen Arbeitseinkommens, maximal 116,38 Euro pro Tag im Jahr 2023.
  • Selbstständige ohne Anspruch auf Krankengeld: Wenn Selbstständige den ermäßigten Beitrag zur Krankenversicherung zahlen, haben sie keinen Anspruch auf Mutterschutzgeld aus der GKV.

Anspruch gegenüber der PKV auf Mutterschutzgeld (Paragraf 20 MuSchG):

  • Arbeitnehmerinnen haben während des Mutterschutzes Anspruch auf ihr volles Nettoeinkommen, abzüglich des Mutterschutzgeldes in Höhe von 13 Euro pro Tag, das von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt wird. Arbeitgeber müssen das Gehalt für diese Zeit weiterzahlen und können sich die Erstattung des Mutterschutzgeldes von der Krankenkasse zurückholen. Darüber hinaus können Arbeitnehmerinnen einen Zuschuss in Höhe von 210 Euro vom Amt für soziale Sicherung beantragen.
  • Selbstständige haben während des Mutterschutzes Anspruch auf Krankentagegeld gemäß ihrer individuellen Vereinbarung mit der privaten Krankenversicherung. Wenn die Versicherte das Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit vereinbart hat, erhält sie erst nach 43 Tagen der Schutzfrist das vereinbarte Krankentagegeld. Wenn das Krankentagegeld bereits ab dem 21. Tag vereinbart ist, erhält die Versicherte dies bereits ab dem 21. Tag der Schutzfrist. Auch Selbstständige können den Zuschuss des Amtes für soziale Sicherung von insgesamt 210 Euro beantragen.

Schwangere Selbstständige in der PKV: Wie sie sich absichern können, welche Leistungen ihnen zur Verfügung stehen

Als Versicherungsvermittler sollten Sie selbstständige Kunden in der PKV explizit auf die Möglichkeiten der Krankentagegeldabsicherung während der Schwangerschaft hinweisen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse wird in der PKV die Karenzzeit auf die Schutzfrist angerechnet. Dies bedeutet, dass Frauen im Mutterschutz oft erst ab der siebten Woche der Schutzfrist und damit direkt zur Geburt überhaupt Krankentagegeld erhalten. Daher empfiehlt es sich, ein Staffelmodell zu vereinbaren, um die werdenden Mütter und Schwangeren vor und nach der Geburt entsprechend zu entlasten.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Versicherte ebenfalls während der Schwangerschaft Anspruch auf Krankentagegeld hat, wenn sie während der Schwangerschaft krank wird. In der Schwangerschaft können verschiedene Erkrankungen auftreten, wie beispielsweise Bluthochdruck, Präeklampsie, Schwangerschaftsdiabetes, Anämie und andere Erkrankungen, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führen können. Wenn jedoch ein risikoreicher Beruf ausgeübt wird und die Ausübung des Berufs die Schwangerschaft gefährdet, beispielsweise bei der Arbeit mit schweren Maschinen oder bei körperlicher Anstrengung, sollte die werdende Mutter Berufsfeld und Einsatz ändern. Wenn jedoch keine Erkrankung vorliegt, zahlt die PKV kein Krankentagegeld.

Als Versicherungsvermittler sollten Sie darauf achten, dass die Kunden die notwendigen Absicherungen haben, um mögliche finanzielle Ausfälle während der Schwangerschaft und der Mutterschaft zu vermeiden.

Aktuelle Entwicklungen im Mutterschutz

Aktuell herrscht in der Bevölkerung Unmut über die Wirkung des Mutterschutzgesetzes, da Arbeitnehmerinnen gegenüber Selbstständigen wesentlich besser gestellt sind. Arbeitnehmerinnen zahlen in die Umlage 2 ein, aus der die Mutterschutzkosten über den Arbeitgeber getragen werden. Selbstständige hingegen stehen während der Schwangerschaft oft vor unüberwindbaren Hürden und hadern damit, ihre frei gewählte berufliche Freiheit aufzugeben. Die Community rund um die Petition „Mutterschutz für Alle“ berichtet in den sozialen Medien von ihren Erfahrungen während der Schwangerschaft und nach der Geburt.

Das Thema hat auch im Bundestag bereits Einzug gehalten und stößt auf offene Ohren. Die „Mutterschutz für Alle“ bietet auch Lösungsvorschläge. Einer der konstruktiven Vorschläge der Initiative ist, auf den erwirtschafteten Gewinn eine Umlage einzubehalten und auch hierdurch Mutterschutzleistungen für Selbstständige und Unternehmerinnen zu ermöglichen. Auf diese Weise werden Frauen und Männer gleichermaßen an den Kosten für den Schutz der Mutter und des Neugeborenen beteiligt.

Tipps für Versicherungsvermittler: Wie sie schwangere Selbstständige erfolgreich beraten

Wenn man bedenkt, dass in unserer Branche männliche Vermittler deutlich in der Überzahl sind, sind Soft-Skills gefragt. Hierbei ist es wichtig, Frauen ernst zu nehmen und einfühlsam zu sein. Nicht nur Fingerspitzengefühl, sondern auch lösungsorientiertes Denken sind gefragt.

Oft erleben wir im Austausch mit Kollegen, dass ein Angebot aufgrund der finanziellen Einordnung erfolgt. Lassen Sie jedoch die Frau selbst entscheiden, wie viel sie für ihre Absicherung zahlen möchte. Frauen geben häufig viel mehr Geld für die Absicherung rund um Schwangerschaft und Mutterschutz aus, als sie glauben. Es ist wichtig, die finanziellen Einschränkungen der werdenden Mutter klar darzustellen.

Ein Krankentagegeld im Staffelmodell kann während der Schwangerschaft das Einkommen sichern. Viele Versicherer bieten bereits Krankentagegeld ab dem 21. Tag an. Später kann die Frau die Karenzzeit entsprechend verschieben. Bei der Auswahl der richtigen PKV ist es wichtig, auf Leistungen wie Kinderkrankengeld und Leistungen während der Elternzeit zu achten. Viele PKV-Versicherer haben in den letzten Jahren umfangreiche Leistungen in ihre Produkte integriert, um für die Zielgruppe junge Familien attraktiver zu sein.

Die Autorin Anja Glorius ist Geschäftsführerin des auf PKV spezialisierten Maklers KVoptimal.de in Berlin.

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