Wie der Name bereits sagt, ist die Mutter schutzwürdig, während der Schwangerschaft, nach der Geburt und während des Stillens. Mutterschutz hat viele Facetten: Vom Beschäftigungsverbot und Mutterschutzgeld bis hin zum Recht auf einen Rückzugsort zum Stillen im Unternehmen. Gerade das Mutterschutzgeld während der sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und der acht Wochen nach der Geburt interessiert werdende Mütter.
Sind Kundinnen bereits privat krankenversichert (PKV) oder überlegen, eine PKV abzuschließen, werden Fragen aufkommen, wie zum Beispiel: Was zahlt die PKV bei Mutterschutz? Wie lange zahlt die PKV? Und was gilt es zu beachten? Das ist ein Grund, sich in einer sich ändernden Beratungsanforderung mit der Zielgruppe Frauen und werdenden Müttern genauer zu beschäftigen.
Als Versicherungsvermittler sollten Sie selbstständige Kunden in der PKV explizit auf die Möglichkeiten der Krankentagegeldabsicherung während der Schwangerschaft hinweisen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse wird in der PKV die Karenzzeit auf die Schutzfrist angerechnet. Dies bedeutet, dass Frauen im Mutterschutz oft erst ab der siebten Woche der Schutzfrist und damit direkt zur Geburt überhaupt Krankentagegeld erhalten. Daher empfiehlt es sich, ein Staffelmodell zu vereinbaren, um die werdenden Mütter und Schwangeren vor und nach der Geburt entsprechend zu entlasten.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Versicherte ebenfalls während der Schwangerschaft Anspruch auf Krankentagegeld hat, wenn sie während der Schwangerschaft krank wird. In der Schwangerschaft können verschiedene Erkrankungen auftreten, wie beispielsweise Bluthochdruck, Präeklampsie, Schwangerschaftsdiabetes, Anämie und andere Erkrankungen, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führen können. Wenn jedoch ein risikoreicher Beruf ausgeübt wird und die Ausübung des Berufs die Schwangerschaft gefährdet, beispielsweise bei der Arbeit mit schweren Maschinen oder bei körperlicher Anstrengung, sollte die werdende Mutter Berufsfeld und Einsatz ändern. Wenn jedoch keine Erkrankung vorliegt, zahlt die PKV kein Krankentagegeld.
Als Versicherungsvermittler sollten Sie darauf achten, dass die Kunden die notwendigen Absicherungen haben, um mögliche finanzielle Ausfälle während der Schwangerschaft und der Mutterschaft zu vermeiden.
Aktuell herrscht in der Bevölkerung Unmut über die Wirkung des Mutterschutzgesetzes, da Arbeitnehmerinnen gegenüber Selbstständigen wesentlich besser gestellt sind. Arbeitnehmerinnen zahlen in die Umlage 2 ein, aus der die Mutterschutzkosten über den Arbeitgeber getragen werden. Selbstständige hingegen stehen während der Schwangerschaft oft vor unüberwindbaren Hürden und hadern damit, ihre frei gewählte berufliche Freiheit aufzugeben. Die Community rund um die Petition „Mutterschutz für Alle“ berichtet in den sozialen Medien von ihren Erfahrungen während der Schwangerschaft und nach der Geburt.
Das Thema hat auch im Bundestag bereits Einzug gehalten und stößt auf offene Ohren. Die „Mutterschutz für Alle“ bietet auch Lösungsvorschläge. Einer der konstruktiven Vorschläge der Initiative ist, auf den erwirtschafteten Gewinn eine Umlage einzubehalten und auch hierdurch Mutterschutzleistungen für Selbstständige und Unternehmerinnen zu ermöglichen. Auf diese Weise werden Frauen und Männer gleichermaßen an den Kosten für den Schutz der Mutter und des Neugeborenen beteiligt.
Wenn man bedenkt, dass in unserer Branche männliche Vermittler deutlich in der Überzahl sind, sind Soft-Skills gefragt. Hierbei ist es wichtig, Frauen ernst zu nehmen und einfühlsam zu sein. Nicht nur Fingerspitzengefühl, sondern auch lösungsorientiertes Denken sind gefragt.
Oft erleben wir im Austausch mit Kollegen, dass ein Angebot aufgrund der finanziellen Einordnung erfolgt. Lassen Sie jedoch die Frau selbst entscheiden, wie viel sie für ihre Absicherung zahlen möchte. Frauen geben häufig viel mehr Geld für die Absicherung rund um Schwangerschaft und Mutterschutz aus, als sie glauben. Es ist wichtig, die finanziellen Einschränkungen der werdenden Mutter klar darzustellen.
Ein Krankentagegeld im Staffelmodell kann während der Schwangerschaft das Einkommen sichern. Viele Versicherer bieten bereits Krankentagegeld ab dem 21. Tag an. Später kann die Frau die Karenzzeit entsprechend verschieben. Bei der Auswahl der richtigen PKV ist es wichtig, auf Leistungen wie Kinderkrankengeld und Leistungen während der Elternzeit zu achten. Viele PKV-Versicherer haben in den letzten Jahren umfangreiche Leistungen in ihre Produkte integriert, um für die Zielgruppe junge Familien attraktiver zu sein.
Die Autorin Anja Glorius ist Geschäftsführerin des auf PKV spezialisierten Maklers KVoptimal.de in Berlin.
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Eine Antwort
Passend hierzu hat die Hallesche Krankenversicherung eine Beratungsbroschüre zum Thema Familienfreundlichkeit in der PKV herausgebraucht https://www.vermittlerportal.de/Broschuere_Familienfreundlichkeit_Hallesche_W552.pdf