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  • Von Redaktion
  • 16.09.2013 um 17:51
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Dass ein Arbeitsverhältnis nach einem befristeten Arbeitsvertrag gekündigt wird, ist nicht unüblich. Der Jobausstieg nach eigener Kündigung scheinbar ebensowenig. Wieviele „Escape The City“-Flüchtlinge unter den 27 Prozent sind, ist ungewiss.

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