Die Unterlagen vergleichen folgende Produkte miteinander:
Dabei wird aufgeführt, ob ein Leistungsauslöser in der linken Spalte der Tabelle abgesichert oder nicht abgesichert ist. Dafür gibt es zusätzlich eine Schulnote zwischen 1 und 6, wobei 6 bedeutet „Nichtversicherung – Leistungsverweigerung“.
Diese Schulnoten untersucht Müller anhand des Themas Pflegebedürftigkeit bei Eintritt vor dem 65. Lebensjahr. Laut Fondsfinanz erhalten Gothaer und Cardea Life die Schulnote 6.
„Fakt ist, dass Cardea Life bei Pflegebedürftigkeit keine Summe auszahlt, sondern eine Rente bis zum vereinbarten Ablauf des Vertrages. Das kann, wenn die Pflegebedürftigkeit erst gegen Ende der Vertragslaufzeit festgestellt wird, nachteilig sein (Restlaufzeit in Monaten mal Rente versus Kapitalleistung). Bei einem sehr frühen Eintritt der Leistungspflicht ist das jedoch eine deutliche Mehrleistung. Gothaer schüttet einen Prozentsatz des Fondsvermögens in Abhängigkeit vom Alter bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit aus“, so Müller.
Dies als „nicht abgesichert” im Sinne der Note 6, also Leistungsverweigerung, zu bezeichnen, sei dreist, meint der KVProfi. Müller: „Es ist eine andere Form der Leistung, aber eine Leistung.“
Zum gesamten Beitrag von Thorulf Müller geht es hier lang.
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