Gesetzliche Krankenversicherung

AOK-Chefin warnt vor Standortklausel für Pharmafirmen

Ab dem 28. August soll ein Fachgremium der Bundesregierung erarbeiten, ob und unter welchen Umständen Pharmafirmen weniger Herstellerabschlag gewähren dürfen. Ziel: Den Heimatmarkt stärken. AOK-Chefin Carola Reimann glaubt nicht, dass das funktioniert.
Sollen Pharmafirmen Abschläge vom Abschlag bekommen? AOK-Chefin Carola Reimann ist skeptisch
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Sollen Pharmafirmen Abschläge vom Abschlag bekommen? AOK-Chefin Carola Reimann ist skeptisch

Die geplante Standortklausel sei ein Irrweg, meint Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Zwar lobt sie das eigentliche Ziel, die heimische Wirtschaft zu stärken und die Arzneimittelversorgung krisenresilienter zu machen. Die Standortklausel sei aber ein mehr als fragwürdiges Instrument zur Wirtschaftsförderung und belaste die Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Hintergrund: Entschließungsantrag der Koalitionsfraktion

Hintergrund ist ein Teil im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz von Ex-Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Demnach sollen Pharmafirmen höhere Abschläge auf ihre Preise akzeptieren. Der Herstellerabschlag soll von 7 Prozent um 8,5 Prozentpunkte auf 15,5 Prozent steigen. Doch das wollen die Unternehmen nicht hinnehmen (mehr dazu hier).

Die Standortklausel könnte nun dazu führen, dass der Abschlag sinkt, wenn Firmen den Industriestandort Deutschland sichern. Zuvor hatten sie unverhohlen damit gedroht abzuwandern. Ursprung ist ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, den sie parallel zur Verabschiedung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes in Bundesrat und Bundestag im Juli eingereicht haben.

Das nun einberufene Fachgremium „Standortklausel § 130a SGB V“ der Bundesregierung soll unter anderem prüfen, unter welchen Voraussetzungen Hersteller von den zusätzlichen 8,5 Prozent Herstellerrabatt befreit werden können. Bis Ende September sollen dazu Vorschläge vorliegen.

Reimanns drei zentralen Kritikpunkte daran:

Drei Kritikpunkte an der Standortklausel

„Erstens werden die Ausnahmen vom Herstellerrabatt wieder zusätzliche Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung verursachen. Damit wird das gerade erst beschlossene Spargesetz konterkariert.“

Zweitens weist sie daraufhin, dass Wirtschafts- und Standortförderung definitiv keine Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Und daher auch nicht mit dem Geld der Beitragszahlenden finanziert werden sollten.

Drittens glaubt Reimann nicht, dass eine Standortklausel ihr Ziel erreichen kann: „Es ist davon auszugehen, dass sie für den überwiegenden Teil der forschenden pharmazeutischen Unternehmen greifen wird – also auch für solche mit hochdiversifizierten, international vernetzten und damit verwundbaren Lieferketten.“

Andere Standortfaktoren wichtiger als Arzneimittelpreise

Reimann erachtet andere Wege als sinnvoller, um den Standort zu fördern. Arzneimittelpreise seien für Investitionsentscheidungen von Pharmafirmen kaum ausschlaggebend. Wichtiger seien schlanke Bürokratie, gute Verfügbarkeit von Fachkräften, niedrige Steuern und günstige Energie. „Bei diesen Standortfaktoren sollte die Bundesregierung ansetzen und die Rahmenbedingungen für die Hersteller in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn verbessern“, so Reimann.

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Autorin

Sabine

Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

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