Durch Teilung vermehrt

BU-Versicherung: Wann sich mehrere Verträge lohnen

Bei manchen Kunden ist es eine gute Idee, mehrere Berufsunfähigkeitsversicherungen abzuschließen. Das erhöht vor allem die Möglichkeiten, die versicherte Rente mit der Karriere mitwachsen zu lassen. Auch andere Grenzen lassen sich aushebeln. Bis auf eine.
Mit der Beförderung kommt die Gehaltserhöhung. Auch die versicherte BU-Rente sollte dann mitwachsen.
© picture alliance / Zoonar | Robert Kneschke
Mit der Beförderung kommt die Gehaltserhöhung. Auch die versicherte BU-Rente sollte dann mitwachsen.

Es klingt erstmal nicht nach einer guten Idee, einen Sachverhalt auf zwei Verträge aufzuteilen. Zwei Policen, zweimal Kleingedrucktes, doppelte Post – und doppelte Bearbeitungskosten pro Vertrag. Das gilt auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung).

Trotzdem ist es in manchen Situationen angezeigt, Kunden über zwei oder gar drei Verträge abzusichern. Einige – aber nicht nur – auf BU spezialisierte Makler berichten davon in Gesprächen und in Blog-Beiträgen.

Limits umgehen

Hauptgrund für so einen Split sind die marktüblichen Limits, die für manche Kunden schlicht nicht ausreichen. Das wohl wichtigste davon betrifft die Nachversicherungsgarantie, also die Möglichkeit, die BU-Rente nachträglich ohne neue Gesundheitsfragen zu erhöhen. Üblich ist das zu außergewöhnlichen Ereignissen wie etwa der Hochzeit, aber auch bei beträchtlichen Gehaltssprüngen.

Es gibt natürlich einen Grund, dass Kunden ihre BU-Rente nur begrenzt hochziehen dürfen. Schließlich sollen einzelne Risiken für Versicherer nicht aus dem Ruder laufen. Doch genau deshalb ist es schwierig bis unmöglich, nach großen Gehalts- und Karrieresprüngen die BU-Rente ausreichend mitwachsen zu lassen.

„Das eigentliche Problem ist, dass du mit einem Vertrag meist pro Ereignis nur um 500 Euro erhöhen kannst“, schreibt Maklerin Marlene Drescher. „Bei Ereignissen wie dem Abschluss deines Studiums oder dem Ende deiner Ausbildung kannst du auch um 1.000 Euro erhöhen, aber meistens nur dann.“

Absolute Limits bremsen

Es gibt auch die Variante, dass die versicherte Rente um maximal 150 Prozent je Ereignis steigen darf. Ein nominales Gesamtlimit – zum Beispiel von 3.000 Euro im Monat – verhindert jedoch auch hier, dass es für den Versicherer zu hoch geht. Kurzum: Liegen zwei Verträge vor, addieren sich Nachversicherungs- und absolute Limits. Allerdings weichen die genauen Beträge und Regeln zum Teil deutlich je nach Anbieter voneinander ab. Die sollte man also kennen, um sie zu nutzen.

Hinzu kommen einige Prüflimits. Eines bezieht sich auf die Gesundheit. So müssen sich Antragsteller ab einer BU-Rente von 3.000 Euro gründlich untersuchen lassen. Dann geht es ans Eingemachte: Blut, Urin, Lunge, Herz, HIV-Test, um ein paar Beispiele zu nennen. Nicht selten kommen dabei überraschende Befunde ans Praxislicht. „Das kann ich natürlich positiv sehen und sagen: Jetzt weiß ich es wenigstens und kann es behandeln lassen. Es verhagelt mir aber den Vertragsabschluss“, berichtet BU-Makler Guido Lehberg, der das Zweivertragssystem regelmäßig für seine Kunden nutzt.

Und was hinzukommt: Die neuen Erkenntnisse muss der Kunde bei jedem noch folgenden Antrag in den normalen Gesundheitsfragen mit angeben – denn nun sind sie ja bekannt. Bleiben die einzelnen beantragten BU-Renten unter dem Limit, muss der Kunde nicht zum Arzt. Dann genügen die Risikofragen.

Rückversicherer redet mit

Das zweite Limit dreht sich um die Rückversicherung. Denn die redet, je nach Anbieter, ab einer bestimmten BU-Rente in der Analyse mit. Als übliche Grenzen gelten Beträge von 2.500 bis 4.000 Euro. Und in einem stimmen alle Aussagen überein: Die dortigen Prüfer urteilen immer strenger als jene des Erstversicherers. Auch das lässt sich vermeiden, verteilt man die Summe auf mehrere Verträge.

Und am Ende ist da noch das absolute Limit. Jeder BU-Versicherer hat eine Schmerzgrenze, bis zu der er mitgeht. Auch das ist zwar verständlich, kann aber bei Sehr-gut-Verdienern schlicht nicht ausreichen. So berichtet Guido Lehberg von einem Kunden, der 10.000 Euro BU-Rente oder mehr wollte, damit aber sogar bei der großen Allianz abblitzte. Einzelrisiko zu hoch. „Über vier Versicherer haben wir sogar 12.000 Euro Rente hinbekommen, weil 3.000 Euro für jeden einzelnen Versicherer eine ganz andere Hausnummer sind“, so der Makler.

Finanzielle Angemessenheit als Leitplanke

So sinnvoll solche Manöver auch klingen, ein paar Feinheiten sind zu beachten. So darf auch die über mehrere Verträge verteilte BU-Rente auf keinen Fall die sogenannte finanzielle Angemessenheit überschreiten. Die beträgt üblicherweise 60 Prozent des Bruttoeinkommens, bei manchen Anbietern auch etwas mehr. Aber nie so viel, dass es sich für den Kunden lohnt, berufsunfähig zu werden. Das wäre der falsche Anreiz.

Ebenfalls zur Angemessenheit gehört es, nur bei denjenigen Kunden zu splitten, bei denen es wirklich nötig ist. Normal verdienende Menschen mit nicht allzu steiler Karriereaussicht kommen sehr gut mit einem Vertrag und den üblichen Nachversicherungsgarantien plus normaler Dynamik aus.

Es gilt die Regel: Ein perfekt passender Vertrag ist besser als zwei halbwegs gute. Schließlich sollte man nicht vergessen: Jeder Vertrag bringt Stückkosten von 2 bis 3 Euro im Monat mit sich. Das mag bei hohen Summen kaum ins Gewicht fallen, bei niedrigen dagegen schon. Während der Laufzeit sind Dynamik und Nachversicherung für jeden Vertrag einzeln im Auge zu behalten. Und im Schadenfall ist jede BU-Rente einzeln zu beantragen.

Versicherungsmakler Torsten Breitag hat für seinen Blog eine übersichtliche Entscheidungshilfe entwickelt, die wir Ihnen hier verlinken. Doch immer gilt: Es kommt auf jeden einzelnen Kunden an.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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