Das Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse hat erneut Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU-Versicherungen) überprüft und daraus neue Marktstandards ermittelt. Dafür nahmen die Verantwortlichen wieder Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen unter die Lupe und verglichen sie mit den einzelnen Tarifen.
Wie viele waren es diesmal? 381 Tarife von 66 Anbietern kamen auf den Tisch. Vor einem Jahr waren es noch 385 Tarife. Auch die Zahl der Anbieter ging – überwiegend fusionsbedingt – im Vergleich zum Vorjahr leicht zurück, da waren es noch 68. Die Produkte wurden hingegen erneut besser, teilt Infinma mit.
Erneut werten die Analysten zu insgesamt 18 Hauptkriterien aus, welche konkreten Varianten es in den Bedingungen dazu gibt. Anschließend zählen sie durch und ernennen die häufigste Variante zum Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“. Wer die Standards mindestens einhält, erhält ein Zertifikat. Ein ausgesprochenes Rating gibt es hingegen nicht, es geht nur um Merkmale im Vergleich zum Standard.
Wie schon im vergangenen Jahr unterteilt das Infinma die Untersuchungsergebnisse nach Gold, Silber, Bronze und Basis, je nachdem, in wie vielen Kriterien der Marktstandard übertroffen wurde. Die höchste bisher vergebene Einstufung ging erneut an die HDI Lebensversicherung für ihr Produkt EGO Top und die LV 1871 für die Golden BU.
Zehnmal gab es Gold, 64-mal Silber und 183-mal Bronze. 119 Tarife von 24 Gesellschaften bekamen kein Zertifikat.
In diesem Jahr gab es zwei Besonderheiten. Bei den Regelungen zur Meldefrist weisen Anbieter zunehmend ausdrücklich darauf hin, dass es keine Meldefristen gibt. Die BU-Leistung ist somit unabhängig davon, wann die BU gemeldet wird. Mit 173 Produkten ist diese Regelung inzwischen die am häufigsten verwendete.
Nur geringfügig weniger Produkte haben in den Bedingungen keinen Hinweis auf eine Meldefrist. Beides sieht das Infinma als gleichwertig an, weshalb es beide als Standard wertet. Sollten aber Anbieter zunehmend ausdrücklich auf Meldefristen verzichten, dürfte das der alleinige Standard werden.
Der zweite Punkt dreht sich um Beiträge. Bei den meisten Tarifen lassen sie sich stunden, während der Versicherer die Leistung prüft. Der verbleibende Unterschied liegt vor allem darin, ob der Versicherer Stundungszinsen verlangt, wenn er die Leistung ablehnt.
Beide Varianten kommen gleich häufig vor; aufgrund des Vorteils für Kunden beurteilt das Infinma den ausdrücklichen Verzicht auf Stundungszinsen als positiv.
Damit ist es Zeit, die neuen 18 Marktstandards für Berufsunfähigkeitsversicherungen vorzustellen. Der Marktstandard und die Zahl der Tarife, die ihn mindestens einhalten, stehen in Klammern:
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