Kunsthandwerkerin Christina Reimer baut einen Nussknacker zusammen: Gerade für mittelständische Betriebe hat die bAV über eine Unterstützungskasse Vorteile. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 12.08.2015 um 16:26
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Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung wird seit Jahrzehnten von der arbeitnehmerfinanzierten bAV verdrängt, stellt bAV-Spezialist Steffen Böhm-Schweizer fest. Er hält diese Entwicklung für falsch und zeigt, welche Alternativen mittelständische Unternehmen hier haben.

Die Entscheidungsträger in der Großindustrie sind gewiss nicht sozialer eingestellt als die mittelständischen Unternehmer – woher rührt also der beträchtliche Unterschied in der Ausgestaltung der bAV-Finanzierung? Die Erklärung liegt auf der Hand: Große Konzerne arbeiten oft mit Wirtschaftsprüfern zusammen, die wissen, wie ein allein aus Steuervorteilen finanziertes Versorgungswerk zum Vorteil für Arbeitnehmer und Arbeitgeber installiert werden kann. Doch auch ein mittelständisches Unternehmen ist, unabhängig von der Rechtsform, in der Lage, dies zu leisten. Wie kann das gelingen?

Honorarberatung ist zu empfehlen, um eine erfolgreiche Umsetzung der bAV-Beratung zu gewährleisten. Dabei ist zwingend erforderlich, dass ein Steuerberater oder Rechtsanwalt in die Beratung eingebunden wird. Diese wiederum dürfen keine Produkte verkaufen; im Gegenzug dürfen Makler und Finanzdienstleister keine bAV-Versorgungswerke einführen (Rechtsberatung).

Steuervorteile bringen die benötigte Liquidität

In der Beratung zur Einführung einer arbeitgeberfinanzierten bAV geht es im Kern um Folgendes: In der Ansparphase sind steuerliche Vorteile zu generieren durch die ausreichend Liquidität geschaffen wird, um die Versorgungszusagen gegenüber Arbeitnehmern und Arbeitgebern auszufinanzieren.

Die konkrete Umsetzung hängt dann von der Wahl des bAV-Durchführungswegs ab. Dabei ist zu beachten, dass die drei wichtigsten bAV-Durchführungswege – Direktversicherung, Unterstützungskasse und Direktzusage – nebeneinander angeboten und die Vor- und Nachteile besprochen werden sollten.

Direktversicherung ist der wichtigste Durchführungsweg

Die Direktversicherung ist sicherlich der wichtigste Durchführungsweg, der bei Versicherungsgesellschaften mit Nettotarifen und für die Mitarbeiter vom 17. Lebensjahr mit auf fünf Jahren verkürzter Beitragszahlungsdauer steuerwirksam, nicht klassisch abgeschlossen werden sollte.

Dabei gilt ein gespaltenes Bezugsrecht, das heißt der Arbeitnehmer erhält die garantierte Leistung, der Arbeitgeber die Überschüsse. Das ist in der rechtssicheren Zusage zu vereinbaren.

Der Arbeitgeber kann dann ein Policendarlehen in Höhe des jeweiligen Rückkaufswertes beantragen. Dadurch entstehen auch bei der Direktversicherung Liquiditätsvorteile. Allein über die Anlage dieser Liquiditätsvorteile können bei einer Rendite von 4 Prozent die Renten der Arbeitnehmer und des Arbeitgebers ausfinanziert werden.

Unverfallbarkeit nach fünf Jahren

Die Zusagen sind als Altersrente auf das 67. Lebensjahr des Arbeitnehmers ohne Portabilität konzipiert. Die Unverfallbarkeit setzt in fünf Jahren und danach nur in Teilansprüchen nach der m/n-tel Methode ein: Je höher die Fluktuation ist, desto höher entwickelt sich das Firmenvermögen, woraus auch die Rente des Arbeitgebers gezahlt werden kann.

Nachdem die insgesamt fünf Beiträge, die nur in Gewinnjahren eingezahlt werden sollten, entrichtet sind, entscheidet der Arbeitgeber, ob der Mitarbeiter eine Erhöhung der Direktversicherungsrente zugesagt bekommt oder ob er unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse den bAV-Durchführungsweg ab dem Beitrittsalter 27 des Arbeitnehmers zur Unterstützungskasse oder zur Direktzusage wechselt.

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