Dreisatz und Viertopf

Wie ein simpler Kniff im Depot die Steuerlast verschiebt

Investmentpläne sind als Form der Altersvorsorge auf dem Vormarsch. Nicht zuletzt, weil Verbraucherschützer sie gern empfehlen. Wer über Jahrzehnte in ETFs oder andere Investmentfonds einzahlen will, sollte sich einen Kniff ansehen, wie sich die Abgeltungsteuer verschieben lässt.
Person berechnet Steuern mit Taschenrechner und prüft Dokumente.
© myjuly / Magnific.com
Taschenrechner raus und nachrechnen: Die Abgeltungsteuer zu ermitteln ist ein nicht sehr leichtes Unterfangen

Das deutsche Steuerrecht ist eine wunderbare Spielwiese für Freunde des Dreisatzes. Jenes mathematischen Konstrukts, über das sich aus drei bekannten Werten ein unbekannter vierter Wert ermitteln lässt. Wobei es immer auf die Verhältnisse ankommt.

Kaum irgendwo wird das so deutlich wie bei Gewinnen aus Investmentfonds beziehungsweise der dabei anfallenden Steuer. Wir rechnen zusammen: Der Satz für die Abgeltungsteuer beträgt 25,0 Prozent. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf diese 25,0 Prozent. Macht zusammen 26,375 Prozent auf den Gewinn. Aber nicht auf den kompletten, denn beispielsweise bei Aktienfonds bleiben 30 Prozent des Gewinns steuerfrei. Die 26,375 Prozent beziehen sich also nur auf 70 Prozent des Gewinns (Details zur Abgeltungsteuer erklärt der BVI hier).

Doch genug gedreisatzt. Auf eine Zahl heruntergebrochen heißt es: Von 100 Euro Gewinn mit einem Aktienfonds gehen 18,46 Prozent ans Finanzamt. Natürlich erst, wenn der jährliche Sparerfreibetrag von 1.000 Euro pro Nase aufgebraucht ist.

Der Zeitpunkt der Steuern lässt sich steuern

Das lässt sich nicht wirklich ändern. Steuern lässt sich hingegen der Zeitpunkt, an dem Steuern fällig werden. Stundungseffekt nennt sich das, und der kann enorm wirken. Je später das Geld in Richtung Finanzamt aufbricht, desto länger kann es noch für Anleger arbeiten und Gewinne erzeugen. Inhaber von Fondspolicen können davon ein Lied singen, denn da wird alles erst am Ende fällig.

Doch selbst, wer ein reines Investmentdepot ohne Versicherungsmantel besitzt, sollte sich mal einen simplen, aber wirksamen Kniff ansehen. Indem man Einzahlpläne nacheinander in unterschiedliche Depots oder auch nur unterschiedliche Positionen fließen lässt, entsteht ein interessanter Steuerstundungseffekt. Verraten hat ihn uns der Ruhestandsplaner Mario Strehl, der ihn bei seinen Kunden gern anwendet und dabei von Töpfen spricht.

Um das zu erklären, beginnen wir vorn: Sagen wir, Anlegerin Isabell Müller zahlt 40 Jahre lang in einem Investmentdepot in denselben Fonds Geld ein. Geht sie dann in Rente und entnimmt Geld, verkauft sie dafür jene Fondsanteile, die sie als erste gekauft hat. First-in-first-out-Prinzip nennt sich das, also: Zuerst rein, zuerst raus. Oder auch kurz: Fifo-Prinzip. Doch weil diese Fondsanteile am längsten gelegen haben, ist der Gewinnanteil in ihnen besonders hoch und damit der Steuerabzug. Um also einen bestimmten Nettobetrag aufs Konto zu bekommen, muss Frau Müller brutto einen deutlich höheren Betrag verkaufen. „Sie muss damit stärker auf die Substanz zugreifen“, sagt Strehl.

Fifo-Prinzip entschärfen

Dabei muss man bedenken, dass das Fifo-Prinzip immer für dieselben Fonds im selben Depot oder Unterdepot greift. Will man es also aushebeln, lässt sich das über unterschiedliche Fonds im selben Depot oder über Unterdepots bewerkstelligen. Ob zum Beispiel Neobroker mehrere steuerlich getrennte Unterdepots anbieten, lässt sich per Nachfrage herausfinden. Und ETF-technisch könnte man etwa immer denselben Aktienindex als Vorlage nehmen, dann aber den ETF-Anbieter wechseln. Schließlich gibt es in Deutschland auf die wichtigsten Indizes stets mehrere ETFs aus unterschiedlichen Häusern. Ergibt ebenfalls steuerlich getrennte Töpfe.

Rechtliche Rückendeckung für diese Dinge liefert ein Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 14. Mai 2025 mit Einzelfragen zur Abgeltungsteuer. Darin geht das Ministerium ausdrücklich auf die Fifo-Methode ein und legt fest, dass sie sich immer aufs einzelne Depot bezieht. Wörtlich heißt es dann: „Als Depot im Sinne dieser Regelung ist auch ein Unterdepot anzusehen. Bei einem Unterdepot handelt es sich um eine eigenständige Untergliederung eines Depots mit einer laufenden Unterdepot-Nummer. Der Kunde kann hierbei die Zuordnung der einzelnen Wertpapiere zum jeweiligen Depot bestimmen.“

Doch zurück zu Isabell Müller. Um Steuern zu stunden, könnte sie so vorgehen: Sie wechselt alle zehn Jahre den Steuertopf. Entweder den Fonds oder das Depot. Damit hat sie nach 40 Jahren vier Töpfe mit unterschiedlich hohen Gewinnanteilen. Greift sie nun auf ihr Geld zu, entnimmt sie es zuerst aus dem jüngsten Topf. Die dortigen Anteile liegen noch nicht allzu stark im Gewinn. Es könnte zwar abschrecken, weil man reflexartig vielleicht erst jene Fondspositionen mit hohen Gewinnen verkaufen will. Im Gesamtbild ergibt es jedoch keinen Unterschied, die älteren Anteile bleiben einfach liegen.

Steuerlich ist der Unterschied jedoch beträchtlich, wie wir im folgenden Info-Kasten vorrechnen. Weil der entnommene Betrag zu einem geringeren Teil aus Gewinn besteht, muss Frau Müller brutto nicht so viel Geld aus dem Fonds entnehmen wie in der anderen Variante. Damit kann mehr Geld im Vermögen bleiben und weiterarbeiten. Wer selbst ein bisschen rechnen will, kann das über dieses kostenloose Tool von Mario Strehl tun.

Funktion und Effekt des Vier-Topf-Prinzips am Rechenbeispiel (Quelle: Mario Strehl / Pfefferminzia)
Funktion und Effekt des Vier-Topf-Prinzips am Rechenbeispiel (Quelle: Mario Strehl / Pfefferminzia)

 

Am Ende ist es ein einfacher, dafür aber wirkungsvoller und vor allem kostenloser Kniff. Depotgebühren werden bei den meisten Verwahrstellen nicht mehr fällig und bei Neobrokern sowieso nicht. Und Managementgebühren richten sich bei ETFs nach dem Anlagevolumen. Bei vier unterschiedlichen Fonds können die freilich voneinander abweichen. Sonderlich stark dürfte das aber nicht ins Gewicht fallen beziehungsweise muss man genau hinschauen.

Steuern verschieben, nicht Steuern sparen

Gleichwohl ist es wichtig, die Grenzen des Systems zu kennen und zu akzeptieren. Eine davon ist Mario Strehl besonders wichtig: „Das Mehr-Topf-Modell ist kein Modell, um Steuern zu sparen. Es ist ein Modell, um Steuern zu verschieben.“

Außerdem ist es ein hier verallgemeinertes und geglättetes Modell. Echte Verläufe inklusive Aktienhochs und -crashs können den Effekt beeinflussen. Doch das lässt sich im Voraus natürlich nicht berechnen.

Und eine weitere Komponente ist schwer vorherzusehen: Die Vorabpauschale, die in der Beispielrechnung im Kasten nicht berücksichtigt ist. Sie wird immer zu Beginn des Kalenderjahres fällig und greift für thesaurierende Fonds. Ihre Höhe richtet sich nach einem aus der Rendite der Bundesanleihe ermittelten Zinssatz und dem im Kalenderjahr davor im Fonds aufgelaufenen Gewinn. Wieder abzüglich Teilfreistellung. Kurzum: Auch die Vorabpauschale ist ein Fest für Dreisatz-Fans.

Auch Ablaufmanagement lässt sich einbauen

Aus Gründen der Einfachheit ist sie in dem hier genutzten Rechenmodell nicht enthalten. Aber sie wirkt. Denn wenn Isabell Müller nach Jahren ihren thesaurierenden Fonds verkauft, zieht sie die bis dahin Jahr für Jahr gezahlte Vorabpauschale vom steuerpflichtigen Gewinn ab. Steuerlast rutscht damit nach vorn. Doch das würde gleichermaßen in einem und in vier Depots geschehen. Ein relativer Unterschied bleibt also sehr wohl erhalten.

Am Ende lässt sich sogar eine Art Ablaufmanagement in das System einbauen. Denn den letzten Topf kann Frau Müller anstelle eines Aktienfonds auch mit einem Mischfonds oder reinen Rentenfonds füllen. Die laufen deutlich ruhiger, senken also das Risiko, gleich zum Renteneintritt vom Aktiencrash erwischt zu werden. Die steuerlichen Umstände greifen grundsätzlich genau so. Allerdings sinkt die Teilfreistellung. Unterliegen beim Aktienfonds 70 Prozent der Steuer, ist es beim Rentenfonds der komplette Gewinn. Dann würde ein Dreisatz wegfallen. Immerhin.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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