Urteil des OLG Nürnberg

Rürup-Rente: Widerruf nach elf Jahren zulässig

Wie kommt man aus einem eigentlich nicht kündbaren Basisrentenvertrag wieder raus? Eine Frau hat es über einen Widerruf versucht – nach elf Jahren. Das OLG Nürnberg hält das in einem aktuellen Urteil für zulässig.
Gericht in Nürnberg, Deutschland, mit Stufen und Geländer.
© picture alliance / Eibner-Pressefoto/Ardan Fuessman
Strafjustizzentrum Nürnberg: Das Oberlandesgericht urteilte über eine widerrufene Basisrente (Rürup-Rente)

Eigentlich gilt ein Widerrufsrecht 30 Tage. Diese Frist kann jedoch hinfällig sein, wenn die Belehrung über das Widerrufsrecht fehlerhaft ist.

Der Fall: Die Klägerin hatte im Dezember 2013 einen Basisrentenvertrag im Policenmodell bei einer Versicherung abgeschlossen. Bei diesem Modell erhalten Kunden sämtliche Unterlagen und Verbraucherinformationen erst mit der Policen-Zusendung nach Vertragsabschluss. Die erforderlichen Unterlagen gingen der Kundin alle zu – einschließlich der Widerrufsbelehrung im Versicherungsschein.

Im Dezember 2024, rund elf Jahre nach Vertragsabschluss und lange, lange nach eigentlichem Ablauf der Widerrufsfrist, erklärte die Versicherungsnehmerin den Widerruf. Die Versicherungsgesellschaft wies diesen ab und auch das Landgericht Nürnberg erklärte das Widerrufsrecht für verwirkt.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung ermöglicht späte Rückabwicklung

In der Berufung sah das Oberlandesgericht (OLG) das anders und machte den Weg frei für die gewünschte Rückabwicklung des Vertrags (Aktenzeichen: 8 U 92/26 Ver). Es stellte fest, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, die 30-tägige Widerrufsfrist deshalb nicht zu laufen begonnen habe.

Die Belehrung wies darauf hin, dass die Widerrufsfrist beginnt, wenn die Versicherungsnehmerin den Versicherungsschein und die vollständigen Verbraucherinformationen nach Paragraf 7 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erhalten hat. Der ebenfalls erforderliche Zugang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde in der Auflistung jedoch vergessen. Zudem war nach Ansicht des OLG Nürnberg die Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerrufs unvollständig. Auch eine treuwidrige Ausübung des Widerrufsrechts konnte das Gericht nicht erkennen.

Höchstrichterlicher Entscheid 2025

Das OLG Nürnberg ist nicht das erste Gericht, das sich mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei Basisrenten beschäftigt und zugunsten des Klägers entscheidet. Auch der Bundesgerichtshof hat im vergangenen Jahr in einem Urteil dazu Stellung genommen (IV ZR 161/23). Auch hier hatte die Klägerin Erfolg mit einem späten Widerruf ihres Basisrentenvertrags.

„Gerade weil sich ein Rürup-Renten-Vertrag nicht kündigen lässt, stellt der Widerruf eine interessante Option dar“, meint Rechtsanwalt Marcel Seifert bei Brüllmann Rechtsanwälte. Die Neuregelung des Widerrufsrechts seit dem 19. Juni 2026 sieht er dabei nicht als Hindernis. „Sie ist nach der herrschenden Rechtsauffassung nicht auf Altverträge, die vor dem 19. Juni 2026 geschlossen wurden, anwendbar. Bei diesen Verträgen dürfte der Widerruf noch möglich sein, wenn die ursprüngliche Widerrufsbelehrung fehlerhaft war“, so Seifert.

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Autorin

Sabine

Groth

Sabine Groth schreibt seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig über Geldanlage sowie weitere Finanz- und Wirtschaftsthemen, seit 2009 als freie Journalistin. Zu ihren Auftraggebern zählen vor allem Fachmagazine und -portale.

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