„Als Büroarbeiter werde ich nicht berufsunfähig“

Die acht größten Irrtümer zur BU-Versicherung

Rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es einige Irrtümer, die einen Abschluss dieser wichtigen Policen oft verhindern. Welche das sind, und was dran ist, erfahren Sie hier.
Wer im Büro arbeitet, wird nicht berufsunfähig? Irrtum. Psychische Erkrankungen wie Depressionen können einen auch bei einem Bürojob treffen.

Rund 17 Millionen der 45 Millionen Erwerbstätigen hierzulande haben über eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung ihre Arbeitskraft abgesichert. Rund 62 Prozent haben also keinen Schutz vor diesem existenziellen Risiko, berichtet die Zurich Versicherung. Sie hat die acht häufigsten Irrtümer zum Thema zusammengetragen, um diese auszuräumen.

Irrtum Nr. 1: „Ich werde nicht berufsunfähig, ich arbeite im Büro“

Im Büro kann einem schon nichts passieren, was zu einer Berufsunfähigkeit führen wird – so der häufige (Irr-)Glaube unter Verbrauchern. Nur weil das Unfallrisiko aber vielleicht geringer ist, als bei einem Dachdecker, ist es das BU-Risiko nicht. Denn Nach Angaben des Analysehauses Morgen & Morgen wird fast jeder dritte Betroffene inzwischen wegen psychischer Erkrankungen oder Nervenkrankheiten berufsunfähig. Und ein Burnout oder Depressionen können einen auch im Bürojob treffen.

Irrtum Nr. 2: „Staat/Krankenkasse fangen mich bei Berufsunfähigkeit auf“

Weder auf den Staat, noch auf die Krankenkassen ist langfristig Verlass bei einer Berufsunfähigkeit. Die Erwerbsminderungsrente vom Staat ist in der Regel zu niedrig, um den Lebensstandard zu sichern. Sie gibt es auch nur für diejenigen, die maximal drei Stunden täglich arbeiten können (dann gibt es etwa 40 Prozent des Nettoeinkommens) oder drei bis sechs Stunden für die Arbeit aufwenden können (20 Prozent des Nettoeinkommens). Das Krankengeld von der Krankenkasse gibt es maximal für 72 Wochen.

Irrtum Nr. 3: „Die Versicherung kann ich auch später abschließen“

Ja, klar geht das. Nur kann einen das Herauszögern des Abschlusses teuer zu stehen kommen. Denn der Gesundheitszustand kann sich in der Zwischenzeit verschlechtern, was zu Ausschlüssen oder Beitragszuschlägen führen kann. Jüngere Menschen müssen daher in er Regel weniger für ihren BU-Schutz zahlen, als ältere. Ein Beispiel der Zurich: Dort zahlt eine 20-jährige Grafikdesignerin monatlich rund 40 Euro für 1.000 Euro Monatsrente. Würde sie den Vertrag erst mit 45 Jahren abschließen, würde sie etwa 65 Euro monatlich berappen müssen.

Irrtum Nr. 4: „Studenten/Azubis kann man nicht absichern, da sie keinen Beruf ausüben“

Stimmt nicht. Auch Studenten und Azubis können sich absichern. Der Versicherer erkennt dann zum Beispiel die Tätigkeit eines Studenten oder eines Auszubildenden als Beruf an. erkannt. Wird später eine andere Berufstätigkeit ausgeübt, ändert sich der Beitrag nicht.

Irrtum Nr. 5: „Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann ich mir nicht leisten“

Das ist eine knifflige Sache. Eine gute BU-Versicherung ist in der Regel kein Schnäppchen. Wie hoch der Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist, hängt vom Alter, der Vertragsdauer, den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten im Berufsalltag, der gewünschten Rentenhöhe und dem Gesundheitszustand ab. Hier gilt also wieder: Möglichst früh abschließen, um sich die günstigen Beiträge zu sichern. Und überlegen, ob man an anderer Stelle nicht Geld sparen kann, zum Beispiel beim Konsum, um diesen wichtigen Schutz zu kaufen.

Irrtum Nr. 6: „Ich habe schon vorgesorgt. Eine Unfallversicherung und eine Krankenzusatzversicherung reichen“

Weder eine Unfall- noch eine Krankenzusatzversicherung bieten einen adäquaten Schutz bei Berufsunfähigkeit. Eine Unfallversicherung greift, wie der Name schon sagt, nur bei Unfällen. Die Hauptursache für Berufsunfähigkeit sind aber Krankheiten des Körpers oder der Psyche. Nur rund 8 Prozent aller BU-Fälle werden durch Unfälle verursacht.

Krankenzusatzversicherungen kommen in der Regel nur für die Arzt- und Krankenhauskosten auf, für die die Krankenkasse nicht einspringt. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist nur entscheidend, in welchem Umfang die berufliche Tätigkeit noch ausgeübt werden kann – unabhängig davon, ob die Ursache der Berufsunfähigkeit auf eine Erkrankung oder einen Unfall zurückzuführen ist.

Irrtum Nr. 7: „Wenn mir in der Freizeit was passiert, zahlt die Versicherung nicht“

Nö. Bei der BU-Versicherung spielt es keine Rolle, ob die Ursache für eine Berufsunfähigkeit im beruflichen oder im privaten Umfeld liegt. Die Absicherung besteht rund um die Uhr und an jedem Tag der Woche.

Irrtum Nr. 8: „Im Ernstfall lässt mich der Versicherer hängen“

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung geht es oft um viel Geld. Es ist daher verständlich, dass die Versicherer genau prüfen, ob eine Berufsunfähigkeit tatsächlich vorliegt. Laut einer Analyse des Branchenverbands GDV werden aber 79 Prozent aller Leistungsanträge in der BU-Versicherung „ohne Wenn und Aber“ bewilligt (zu einer Übersicht mit der aus Kundensicht fairsten Versicherern für bestimmte Sparten – darunter auch die BU – geht es hier).

Das bezeichnen manche Branchenexperten als geschönte Zahlen. Auf der sichereren Seite ist der Kunde daher, wenn er eine Rechtsschutzversicherung zur BU-Police abschließt und im Leistungsfall auf spezialisierte Leistungsfallbegleiter oder ausgewiesene BU-Experten unter den Maklern zurückgreift.

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Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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