Ein Mann im Rollstuhl: Die BU zählt zu den wichtigsten Policen überhaupt. © Pixabay
  • Von Juliana Demski
  • 08.08.2018 um 11:09
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:05 Min

Wer eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für sich abschließen will, muss oft lange suchen. Und wenn dann auch noch eine Ausschlussklausel im Raum steht, machen viele einen Rückzieher. Laut der Finanzberater Tobias und Stefan Bierl ist das Quatsch. Hier erfahren Sie, warum.

Eine Ausschlussklausel in der Berunfsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für viele Verbraucher Grund genug, die Police doch nicht abzuschließen. Die Finanzberater Tobias und Stefan Bierl schreiben in ihrem Blog, warum sie diese Denkweise für falsch halten.

Mehr zum ThemaMehr zum Thema
Roundtable Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. Teil

„Die BU taugt nicht für eine Dunkelverarbeitung“

Weiterarbeiten, obwohl eigentlich nichts mehr geht

BU-Ansprüche wegen „Raubbaus an der eigenen Gesundheit“

Dazu nennen sie folgendes Beispiel: Man hat ein Haus gekauft und will dieses nun versichern. Die Garage ist für den Versicherer aber ein zu großes Risiko, er würde daher nur das Haus selbst versichern. Würde man dann trotzdem ablehnen, fragen die Finanzberater und schieben hinterher:

„Sind nicht 95 Prozent an Absicherung besser als keinerlei Schutz?“

Sollten aufgrund einer Ausschlussklausel in einer BU-Versicherung also das linke Knie, die Atemwege oder die Psyche ausgeschlossen sein, blieben noch immer schwere Krankheiten wie Multiple Sklerose, Krebs oder sogar schlimme Unfälle versichert, so die Finanzberater. Wichtig sei nur, dass die Klausel im Vertrag sauber formuliert ist. „Darum prüfe, wer sich ewig bindet. In der Ehe wie auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung“, heißt es weiter im Blogpost.

Ausweg: Überprüfungsoption

Nicht immer aber ist eine Ausschlussklausel endgültig. „Manchmal können wir mit den Versicherungsgesellschaften auch nachverhandeln und vereinbaren, dass es in 12 oder 24 Monaten eine Überprüfungsmöglichkeit gibt“, schreiben die Experten. Sollten bis dahin keine Beschwerden mehr aufgetreten sein, könne die Klausel aufgehoben werden. Das sei aber nicht immer möglich.

Mehrbetrag statt Ausschlussklausel

Die Finanzberater haben noch einen weiteren Ausweg parat. Wer einen Mehrbetrag in Kauf nehmen wolle, könne sich mehr oder weniger aus der Klausel herauskaufen. Allerdings böten nicht alle Versicherer diese Möglichkeit an.

autorAutorin
Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
„Honorarberatung ist hochflexibel“
„Lass mal reden“ mit Honorarkonzept

„Honorarberatung ist hochflexibel“

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“
„Lass mal reden“ mit Ralf Pispers, Personal Business Machine (PBM)

„In fünf Jahren sterben Online-Abschlussstrecken aus“

Skip to content