Vor einigen Monaten beschloss die SPD: Menschen sollen das Recht bekommen, dass überstandene Krebserkrankungen nach einer gewissen Zeit keine Rolle mehr spielen dürfen. Als Beispiele für betroffene Verträge nannte sie unter anderem Mietvertrag, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung. Die private Krankenversicherung (PKV) nannte sie nicht, aber die mag sie ja ohnehin nicht.
Wie auf Berufsunfähigkeit (BU) und PKV spezialisierte Makler, aber auch Versicherer selbst das sehen, erfahren Sie hier und hier.
Nun bekommt der Vorschlag Rückenwind aus dem Bundesrat. Er richtete auf Betreiben einiger Länder eine sogenannte Entschließung an die Bundesregierung. Die soll darauf nun mindestens reagieren. Befolgen muss sie sie aber nicht.
Was verlangen die Länder in dem Antrag? Die Bundesregierung soll ein Gesetz auf den Weg bringen, das das Recht regelt: Menschen sollen nach überstandener Krebserkrankung diese „nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen“ nicht mehr offenlegen müssen. Das betrifft insbesondere Versicherungen, Kreditverträge und Adoption von Kindern, bei denen Betroffene durch solche frühere Erkrankung weiter benachteiligt werden könnten.
Zudem soll sie verbieten, dass man Daten zu überwundenem Krebs nach der erwähnten Frist weiter nutzt. Im Rahmen von Behandlung und Pflege soll man jedoch weiter darauf zugreifen können.
Bleibt die Frage, was medizinisch begründete Fristen sind. Um das herauszufinden, soll die Regierung drei Aspekte berücksichtigen:
- aktueller Stand der Krebsforschung
- wissenschaftlich belegte Rückfall- und Langzeitrisiken
- international anerkannte medizinische Kriterien für Heilung und dauerhafte Remission
Um alles konkret auszugestalten, soll sich die Regierung – so der Antrag weiter – an Maßnahmen und Erfahrungen in anderen europäischen Ländern orientieren. Gesetzliche Krebsregister seien neu auszurichten, dass sie weiter ihre Aufgaben erfüllen können.
Doch dort soll es nicht enden. Der Bundesrat bittet die Regierung freundlich, auch weitere Krankheiten in den Blick zu nehmen. Auch sie soll man irgendwann vergessen können, zumindest soweit es medizinisch untermauert ist.