Überwundene Krebserkrankung

Was der SPD-Plan für die BU-Versicherung in der Praxis bedeutet

Die SPD fordert, dass man überwundene Krebserkrankungen nach fünf Jahren in Verträgen nicht mehr anzugeben braucht. Der auf Berufsunfähigkeit spezialisierte Makler Guido Lehberg sieht nach, wie wichtige BU-Versicherer heute schon mit Krebs umgehen. Und er erklärt, warum die SPD-Wunschregelung nichts bringen würde.
BU-Versicherungsmakler Guido Lehberg: „Der Vorschlag wirkt gut gemeint, geht an der Praxis aber vorbei.“
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BU-Versicherungsmakler Guido Lehberg: „Der Vorschlag wirkt gut gemeint, geht an der Praxis aber vorbei.“

Die SPD hat mit ihrem Beschluss „Mehr Gerechtigkeit für Krebsüberlebende“ vom 27. Juli 2026 eine allgemeine Frist von fünf Jahren vorgeschlagen, nach der überstandene Krebserkrankungen bei bestimmten Vertragsabschlüssen nicht mehr angegeben werden müssten, orientiert am französischen Modell. Ausdrücklich genannt sind unter anderem Berufsunfähigkeitsversicherungen. Da mein Schwerpunkt auf der BU-Versicherung für Ärzte, Rechtsanwälte, MINT-Berufe und Ingenieure liegt, kann ich aus der Erfahrung abschätzen, wie viel oder wenig der Vorschlag in der Praxis verändern würde.

Was die Zahlen zeigen

Für meinen eigenen Blogbeitrag, in dem ich das Recht auf Vergessenwerden von Krebs in der BU-Versicherung aufgreife, habe ich die Krebs-Abfragezeiträume einiger BU-Versicherer zum Stand 20. August 2026 zusammengetragen. Das Ergebnis: Bei vier Versicherern (Allianz, Alte Leipziger, LV1871, Nürnberger) gilt ein unbegrenzter Abfragezeitraum ab Geburt, bei zwei weiteren (Die Bayerische, HDI) sind es zehn Jahre. In der Nähe der von der SPD vorgeschlagenen fünf Jahre liegt die reine Krebsfrage bei rund 2/3 der geprüften Anbieter. Bei einigen verlängert sich der Zeitraum bei Operationen oder stationären Aufenthalten zusätzlich auf zehn Jahre.

Das deckt sich mit dem, was die Kollegen im Pfefferminzia-Artikel vom 19. August 2026 bereits andeuteten: Ein Gesetz, das ausschließlich die direkte Krebsfrage auf fünf Jahre begrenzt, würde bei einem Teil des Marktes gar nichts verändern, weil dort ohnehin auf maximal fünf Jahre zurückgefragt wird.

Die Nachsorge wird zum eigentlichen Knackpunkt

Mehrere der befragten Makler wiesen bereits darauf hin, dass Krebspatienten wegen ihrer Nachuntersuchungen ohnehin bei der allgemeinen Arztbesuchsfrage landen. Das kann ich aus der BU-Praxis nur bestätigen, und es lässt sich beziffern: BU-Anträge fragen üblicherweise, ob in den letzten fünf Jahren ein Arztbesuch zur Untersuchung, Beratung oder Behandlung stattgefunden hat. Die Krebsnachsorge zählt zu diesen angabepflichtigen Besuchen und läuft je nach Krebsart um weitere fünf Jahre. Gerechnet ab dem letzten Nachsorgetermin verlängert sich der faktische Abfragezeitraum damit schnell auf bis zu zehn Jahre, unabhängig davon, ob die Krebserkrankung selbst nach fünf Jahren „vergessen“ wäre. Eine gesetzliche Fünf-Jahres-Frist, die nur die Krebsfrage selbst betrifft, ändert an diesem Mechanismus nichts.

Gleichbehandlung wird zum Problemfall

Aus meiner Sicht wirft der Vorschlag zusätzlich eine Frage auf, die in der bisherigen Debatte kaum vorkommt: die Gleichbehandlung anderer Vorerkrankungen. Warum sollte ausgerechnet eine überstandene Krebserkrankung nach fünf Jahren nicht mehr angabepflichtig sein, während andere Diagnosen mit vergleichbarem oder geringerem Risiko (zum Beispiel Kreuzband-OP vor acht Jahren) weiterhin zehn Jahre zurückgefragt werden?

(Dazu eine Anmerkung der Redaktion: Andere von uns befragte Makler führten das Argument ebenfalls an. Wir hatten es aus Platzgründen aus dem Artikel herausgelassen und uns auf den reinen Krebsaspekt konzentriert. Die SPD geht in ihrem Vorschlag nicht darauf ein.)

Dieselbe Frage stellt sich beim Grad der Behinderung, den einige Versicherer unbegrenzt oder über zehn Jahre abfragen. Richtig sauber lässt sich eine krebsspezifische Ausnahme meiner Einschätzung nach kaum eingrenzen, ohne an anderer Stelle neue Ungleichbehandlungen zu schaffen.

Was die Praxis schon heute leistet

Der wichtigste Punkt fehlt in der politischen Debatte fast völlig, wurde von den Kollegen aber angemerkt: Eine überstandene Krebserkrankung führt schon heute nicht automatisch zur Ablehnung. Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass viele Krebsdiagnosen mit einem moderaten Risikozuschlag oder sogar ohne Erschwernis angenommen werden können, abhängig von Krebsart, Rezidivrisiko und zeitlichem Abstand.

Für jüngere Zielgruppen, etwa unter 30-Jährige, MINT-Berufe oder Kammerberufe, gibt es zudem BU-Varianten mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen. Eine sauber aufbereitete, pseudonymisierte Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern zeigt in aller Regel schon heute, zu welchen Konditionen ein Abschluss möglich ist, ganz ohne, dass es dafür ein neues Gesetz braucht.

Mein Fazit

Ich teile den Eindruck, den auch mehrere der von Pfefferminzia befragten Kollegen vermittelt haben: Der Vorschlag wirkt gut gemeint, geht an der Praxis aber vorbei. Er verkennt, wie unterschiedlich die Abfragezeiträume der Versicherer schon heute ausfallen, er blendet die Nachsorge als eigentlichen Verlängerungsfaktor aus, und er öffnet mit der Krebs-Sonderregel eine neue Gleichbehandlungsfrage.

Für Betroffene bleibt die ehrlichere Botschaft: Der Markt bietet schon heute mehr Möglichkeiten, als die politische Debatte vermuten lässt. Eine Beratung durch einen auf BU-Versicherungen spezialisierten Versicherungsmakler, mit ausführlicher Risikovoranfrage bringt in der Praxis mehr als das Warten auf ein Gesetz, dessen Nutzen wahrscheinlich sehr überschaubar bleibt.

Über den Autor

Guido Lehberg ist Versicherungsmakler und Inhaber von DER BU-Profi in Gütersloh.

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Autor

Guido

Lehberg

Guido Lehberg arbeitet seit 2010 als Versicherungsmakler in Gütersloh. Seitdem hat er sich vor allem auf Berufsunfähigkeit, Grundfähigkeit und Arbeitskraftabsicherung spezialisiert.

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