Recht auf Vergessenwerden

Wie Makler den SPD-Plan zur Krebserkrankung beurteilen

Kunden sollen Krebserkrankungen nicht mehr angeben müssen, wenn sie „medizinisch überwunden“ sind. Das fordert die SPD und findet eine allgemeine Frist von fünf Jahren sinnvoll. Wir haben direkt davon betroffene Makler befragt, wie sie den Plan finden.
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, und Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (beide SPD) blicken auf überstandene Krebserkrankungen zurück. Nun fordert die Partei, dass das in Verträgen nach bestimmter Frist nicht mehr angegeben werden muss
© picture alliance/dpa | Carsten Koall
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, und Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (beide SPD) blicken auf überstandene Krebserkrankungen zurück. Nun fordert die Partei, dass das in Verträgen nach bestimmter Frist nicht mehr angegeben werden muss

Glaubt man spezialisierten Maklern, ergibt der Krebs-Plan der SPD kaum Sinn. Er verbessert auch nichts. Und so richtig umsetzbar ist er wohl auch nicht. Dazu gibt es zu viele Feinheiten und Situationen zu beachten. Und Prämien.

Welcher Plan? Gemeint ist das „gesetzliche Recht auf Vergessenwerden“ von überstandenen Krebserkrankungen. Den entsprechenden Beschluss hatten die Sozialdemokraten Ende Juli vorgelegt. Herunterladen können Sie ihn hier.

Sie wollen, dass man nach „medizinisch begründeten Fristen“ nicht mehr gezwungen werden darf, überwundene Krebserkrankungen offenzulegen. Eine allgemeine Frist von fünf Jahren (nach dem französischen Modell) empfinde man als sinnvollen Rahmen. Allerdings räumt man auch ein, dass der aktuelle Stand der onkologischen Forschung, wissenschaftlich belegte Rückfall- und Langzeitrisiken sowie international anerkannte medizinische Heilungskriterien den Ausschlag geben sollten.

Private Krankenversicherung taucht in dem Beschluss nicht auf

Ausdrücklich erwähnt sind Finanzprodukte, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen, Kreditverträge und Hypotheken, Verbeamtungsverfahren sowie Einstellungsuntersuchungen im öffentlichen Dienst, Adoptions- und Pflegeverfahren. Die private Krankenversicherung (PKV) taucht in dem Beschluss nicht auf. Doch die würde die SPD ohnehin gern abschaffen.

Am Ende will die SPD das Recht auf Vergessenwerden sogar justiziabel machen. Verstößt also jemand dagegen, können Betroffene ihr Recht gerichtlich durchsetzen. Patientenorganisationen sollen ein Verbandsklagerecht erhalten.

Man muss dabei natürlich beachten, dass es erst einmal ein recht grundsätzlicher Vorschlag ist. Damit er in Kraft treten könnte, müsste man ihn genau ausarbeiten und in ein Gesetz gießen.

Gleichwohl haben wir uns umgehört, wie Makler diese Pläne finden. Dabei entstand ein durchaus differenziertes Bild. Hier das eine Argument, da das andere – doch am Ende mit einem kleinsten gemeinsamen Nenner: Für so richtig machbar halten sie den Plan alle nicht. Er scheint, an der Praxis vorbeizugehen.

Zunächst kristallisiert sich der Unterschied zwischen PKV und anderen Verträgen heraus: Im Gegensatz etwa zur BU- und Lebensversicherung zahlt sie keine Pauschalen oder zuvor festgelegten Summen, sondern kommt für tatsächlich entstehende Kosten auf. Würde also Krebs aus den Vorabfragen rausfallen, dann aber wieder ausbrechen – triebe das die Kosten in zuvor nicht abzusehende Höhen und belastete das Versichertenkollektiv, wie es immer so schön heißt (in der gesetzlichen Krankenversicherung übrigens auch, aber die darf ja ohnehin nicht ablehnen). Andererseits ist die PKV lediglich eine höherwertige Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. BU-Policen und Risikolebensversicherungen (RLV) sollen hingegen Existenzen sichern. Das sind höchst unterschiedliche Gewichte.

Rezidiv als wichtiger Knackpunkt

Ein wichtiger Knackpunkt ist das sogenannte Rezidiv, also die Gefahr, dass die Krankheit wieder ausbricht. Bei Krebsarten mit erhöhtem Rezidiv sind Kunden nicht versicherbar, sagt PKV-Makler Sven Hennig.

Manche Krebserkrankungen stellen hingegen keine Hürde mehr dar. Hennig: „Versicherer fragen in der Regel in der PKV für zehn Jahre oder manchmal auch für unbegrenzt nach Tumorerkrankungen. Wenn dann jemand zum Beispiel angibt: ‚Ich hatte mal einen Tumor oder hatte mal Hodenkrebs‘, dann wird das durchaus sinnvoll betrachtet und ist nach gewissen Rücklaufzeiten oder Vorlaufzeiten versicherbar.“

Den von der SPD angegebenen Zeitraum von fünf Jahren findet Hennig allerdings „nicht nur medizinisch, sondern insbesondere versicherungsmedizinisch völligen Unsinn“. „Wir reden in der Krankenversicherung insbesondere ja nicht nur über die Kosten der Behandlung, sondern auch über zusätzliche Kontrolle, Vorsorge, Diagnostik und so weiter. Und einem Patienten, der schon mal eine Krebserkrankung hatte, wird man im Zweifel schneller eine bildgebende Diagnostik angedeihen lassen, als jemandem, der das nicht hatte“, so der Makler.

Es sind diese Nebenmaßnahmen, die auch Tobias Bierl umtreiben. „Krebserkrankungen haben es an sich, dass man immer wieder untersucht oder beraten wird, Stichwort: Nachuntersuchungen“, merkt der Makler an. Von daher müsse man spätestens bei der Frage „Wurden Sie in den letzten fünf Jahren untersucht oder beraten“ mit Ja antworten und dem Versicherer mitteilen, warum man bei diesem Arztbesuch beraten oder untersucht wurde.

Das gesamte Gefahrenbild zählt

Allein das sorgt dafür, dass Krebspatienten trotz Fünf-Jahres-Frist nicht so einfach aus dem Fragezeitraum rausfallen. Es gehört nun mal einiges zum gesamten Gefahrenbild dazu. Eine Chance sieht Bierl allenfalls bei Krebs, der Jahrzehnte zurückliegt und nicht mal mehr nachkontrolliert wird: „Doch diese Fälle sind nach unserer Erfahrung jetzt schon normal versicherbar. Es gibt somit keinen Nachteil für den Interessenten.“

Der auf BU spezialisierte Makler Torsten Breitag weist darauf hin, dass der (SPD-genutzte) Begriff „medizinisch geheilt“ nicht einfach bedeutet: „Es ist aktuell kein Krebs mehr da.“ Stattdessen gehe es um den „gesamten Gefahrumstand“, inklusive Remission (Rückzug des Krebs), weitere Kontrollen und so weiter. „Im Falle eines Hirntumors sind das beispielsweise etwa zehn Jahre nach der Entfernung des eigentlichen Tumors“, so Breitag.

Aus seinem Fachschwerpunkt, also der BU, kann er Gutes berichten: „Überstandene Krebserkrankungen ohne oder mit geringem Rezidiv-Risiko sind bei sauberer Aufbereitung mit geeignetem Abstand in der Regel versicherbar.“ Nur für sehr wenige schlimme Varianten wie etwa Lungenkrebs, gehe das nicht.

In der Risikolebensversicherung (RLV) gehe es recht pragmatisch zu, so Breitag weiter. Wo die BU ablehnt, könne man in der RLV sogenannte Übersterblichkeiten von mehreren 100 Prozent abbilden. Nur eben mit der entsprechenden Prämie.

Wegen Brustkrebs abgelehnt

Frisch aus dem Nähkästchen holt der ebenfalls auf BU spezialisierte Makler Matthias Helberg einen Fall, in dem genau das nicht klappte. „Wir hatten gerade vorletzte Woche eine Interessentin, die sich gewünscht hat, dass es dieses Recht bereits gäbe: Wegen Brustkrebs vor vier Jahren kam keine Risiko-LV zustande“, berichtet er.

Insgesamt sieht er sich bei dem Thema zwischen den Stühlen sitzen. Den Wunsch nach Vergessen kann er gut nachvollziehen, weshalb er sich über eine Regelung freuen würde. „Schließlich sind wir als Makler ja diejenigen, die den Betroffenen beibringen müssen, dass und warum es aktuell nicht mit dem Schutz klappt“, so Helberg.

Andererseits versteht er auch den Punkt mit der Versicherung und meint: „Was für den Einzelnen eine gute Lösung darstellt, kann für das Versichertenkollektiv ungünstig sein.“ Schließlich müssen Versicherer dann nicht nur mit reinen Rückfällen rechnen, sondern auch mit den Folgen, zum Beispiel einer Chemotherapie. Also bauen sie Sicherheitspuffer ein, und der treibt die Prämien. Und zwar für alle.

„Am System muss nichts geändert werden“

Es sind nur einige Aspekte und Argumente in einem komplexen Thema. Doch sie erzeugen insgesamt den Eindruck, dass der Vorschlag der SPD nicht sonderlich gut durchdacht ist. Der Zeitraum von fünf Jahren erscheint kurz und lässt die zahlreichen Nachsorgeuntersuchungen außen vor. Er berücksichtigt nicht, wie unterschiedlich die Verträge funktionieren, zu denen Kunden Gesundheitsfragen beantworten müssen. Und er lässt außen vor, dass die Maßnahme die Prämien höchstwahrscheinlich kräftig steigen lässt.

Torsten Breitag sieht es so: „Zusammengefasst ist die medizinische Realität und die medizinische Bewertung in den Bereichen BU/PKV/RLV derzeit adäquat und kongruent. Von einer insbesondere dauerhaften pauschalen Behandlung als Hochrisikofall kann keine Rede sein. Am System selbst muss überhaupt nichts geändert werden, es ist derzeit für alle Seiten fair.“

Etwas zur Güte hatte übrigens Matthias Helberg vor einigen Jahren parat: „Ich hatte vorgeschlagen, einen Teil der Gesundheitsfragen gegen eine Wartezeit zu tauschen. Die Aktuare waren wenig begeistert. Vielleicht kann man damit aber zu einer Art Kompromiss kommen: Fünf Jahre komplette Remission, dann Versicherungsschutz mit einer Wartezeit von fünf Jahren für die betroffene Krebsart und die Folgen. Und dann gibt es vollen Versicherungsschutz. Mal so als Gedanke …“

Und Gedanken sind ja nicht verboten.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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