Das Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) hat einen Mittelweg zwischen Bürgerversicherung und Status quo im Gesundheitssystem ins Spiel gebracht. Das Papier ist zwar schon vom Mai 2026, hat dank der aufgeflammten Debatte um das duale System jetzt aber neue Aufmerksamkeit bekommen.
In dem „Policy Brief“ plädieren die Ökonomen und Professoren Jens Boysen-Hogrefe und Ulrich Schmidt dafür, das duale System aus GKV und PKV zu erhalten. Privat Versicherte sollen aber einen Solidarbeitrag für das Gesundheitssystem leisten.
Ungerechtigkeit an der Versicherungspflichtgrenze
Nach Ansicht der Autoren liegt das Problem darin, dass der Sozialausgleich fast ausschließlich von gutverdienenden GKV-Mitgliedern getragen wird. Besserverdienende Versicherungsnehmer (bis zur Versicherungspflichtgrenze von derzeit 77.400 Euro jährlich) zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung höhere Prämien, obwohl sie den Zugang zu den gleichen Leistungen wie alle Versicherungsnehmer haben „und im Durchschnitt sogar etwas niedrigere Kosten verursachen als Geringverdiener“, heißt es im Papier. Sie finanzierten damit niedrigere Beiträge von Geringverdienern und Arbeitslosen mit.
Wer darüber liege, könne sich diesem Prinzip durch den Wechsel in die PKV entziehen. Ohne Vorerkrankungen und ohne beitragsfrei mitversicherte Angehörige zahlten sie dort oft (erstmal) niedrigere Prämien und erhielten bessere Leistungen.
So soll der Solidarbeitrag berechnet werden
Der Beitrag soll sich an dem orientieren, was ein Gutverdiener mit Höchstbeitrag der GKV real zur Finanzierung beiträgt. Dazu ziehen die Autoren die durchschnittlichen Gesundheitskosten, die je nach Alter und Geschlecht anfallen, vom Höchstbeitrag ab. Grundlage sind die GKV-Leistungsausgaben 2024 ohne Krankengeld. Sie rechnen mit einem reduzierten Beitragssatz von 14,8 Prozent statt der durchschnittlich 17,5 Prozent, weil Krankengeld und Verwaltungsausgaben herausgerechnet sind (Details zur Berechnung gibt es hier, Seite 6).
Die Beispielrechnungen fallen so aus:
- Ein männlicher Single zwischen 25 und 45 Jahren käme auf 623 Euro, eine Frau in dieser Gruppe auf 543 Euro.
- Mit einem Kind sinken die Werte auf 445 (Mann) und 365 Euro (Frau), mit zwei Kindern auf 266 und 186 Euro.
- Bei Singles zwischen 46 und 65 liegen die Werte bei rund 447 bis 453 Euro.
- Ab 76 Jahren werden die Beiträge durchweg negativ, weil ältere Versicherte im Schnitt mehr Kosten verursachen, als ein Höchstbeitrag deckt.
- Bei Paaren mit beitragsfrei mitversichertem Partner fallen die Beträge deutlich geringer aus, etwa knapp 400 Euro für ein Paar ohne Kind im Alter von 25 bis 45. Bei einem Paar mit zwei Kindern im gleichen Alter wären es 44 Euro.
„Die Solidarbeiträge sinken mit dem Alter und sind in den Altersgruppen ab 76 durchweg negativ. Zudem sind die Beiträge bei Paaren, bei denen ein Partner beitragsfrei mitversichert ist, relativ gering. Insofern wäre es sinnvoll, Solidarbeiträge nur für privat versicherte Personen mit eigenem Einkommen im arbeitsfähigen Alter zu erheben und davon abhängig zu machen, ob und für wie viele Personen Krankenversicherungsbeiträge geleistet werden. Für Privatversicherte, die nur für ihre eigene Versicherung aufkommen, sind die potenziellen Solidarbeiträge jedoch relativ bedeutsam, wobei sie jeweilig hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen werden müssten. Denn im bisherigen System hat auch der Arbeitgeber einen großen Vorteil, wenn ein gutverdienender Angestellter in die PKV wechselt“, schreiben die Ökonomen.
Bestandsschutz für Ältere
Für ältere Privatversicherte sehen die Autoren bei einer Einführung Bestandsschutz oder eine Wechselmöglichkeit in die GKV vor, um Härtefälle zu vermeiden. Insgesamt würde der Vorschlag nach ihrer Einschätzung die Einnahmen der GKV deutlich stärken, für mehr Gerechtigkeit sorgen und den Wettbewerb zwischen GKV und PKV fairer machen. Weil die Vorteile des dualen Systems erhalten blieben, könnten Befürworter der Bürgerversicherung wie Verfechter der PKV zustimmen.
Hintergrund: Streit um die Bürgerversicherung
Befürworter einer Bürgerversicherung, vor allem SPD, Grüne und Linke, wollen die „Zwei-Klassen-Medizin“ beenden. Eine IGES-Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2020 kam auf einen möglichen GKV-Überschuss von rund 9 Milliarden Euro jährlich und eine Beitragssatzsenkung von 0,2 bis 0,6 Prozentpunkten.
Gegner der Bürgerversicherung wie CDU/CSU, FDP und Ärzteverbände warnen vor Einnahmeausfällen bei den Ärzten und einer schlechteren Versorgung. Auch die rechtssichere Umsetzung gilt als schwierig, etwa wegen der Alterungsrückstellungen der Privatversicherten. Die Autoren räumen selbst ein, dass eine steuerfinanzierte Lösung mit einheitlichen Beiträgen nach dem Äquivalenzprinzip derzeit politisch kaum durchsetzbar wäre. Ihr Vorschlag sei ein Schritt in diese Richtung.
Ein Kommentar
Der erheblichen jährlichen Steuerzuschuss, den Privatversicherte ebenfalls in die GKV und im geringeren Umfang auch in die SPV zahlen, vergessen die Autoren gern zu erwähnen.
Wenn die Sozialversicherungssysteme an ihre finanziellen Grenzen stoßen ohne Reformfähigkeit, wird schnell nach Geld von anderen gerufen.