Kanzler zur Krankenversicherung

Merz: „Gerechtigkeitsproblem“ beim Nebeneinander von PKV und GKV

Nach den Wahlschlappen von Berlin und Mecklenburg-Vorpommern hat Bundeskanzler Friedrich Merz offen von einem „Gerechtigkeitsproblem“ zwischen PKV und GKV gesprochen – und kündigte eine Debatte zum Thema an.
Mann in Anzug bei Podiumsdiskussion zu PKV und GKV.
© picture alliance / NurPhoto | Christian Marquardt
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erkennt „Gerechtigkeitsprobleme“ im Nebeneinander von GKV und PKV.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat nach den Wahlschlappen seiner Partei in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern eine Debatte über das duale System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung angestoßen. Nach den Sitzungen der CDU-Parteigremien am Montag in Berlin erklärte Merz, dass viele Menschen das Nebeneinander von PKV und GKV als „Gerechtigkeitsproblem“ wahrnähmen – eine Einschätzung, die er teile.

Als Beispiel nannte der Kanzler den verbreiteten Eindruck, dass Privatversicherte sofort jede Leistung erhielten, während gesetzlich Versicherte teils wochen- oder monatelang auf Termine warten müssten. Zwar gebe es für beide Systeme gute Gründe, so Merz, doch angesichts der Wahrnehmung in der Bevölkerung müsse die Politik gegensteuern.

Regeln aus der GKV auf die PKV übertragen

Merz betonte, dass die Reformvorhaben der Koalition im Gesundheitsbereich „wirkungsgleich auf die private Krankenversicherung übertragen“ werden müssten. „Das haben wir bis jetzt nicht gemacht, und das werden wir nachholen müssen“, so der Kanzler. Was das genau bedeutet, sagte er indes nicht.

Eine Regierungssprecherin stellte nachträglich klar, der Kanzler habe das Krankenversicherungssystem als solches nicht infrage gestellt. Gegenüber dem TV-Sender NTV sagte sie, Merz habe „auf ein wachsendes Gefühl der Ungerechtigkeit in der Bevölkerung hingewiesen, das etwa durch unterschiedliche ärztliche Leistungen zwischen gesetzlich und privat versicherten Bürgern entsteht. Er hat deutlich gemacht, dass die Bundesregierung dies ernst nimmt, dass es aber auch gute Gründe für das bestehende System gebe.“

Reaktionen fallen unterschiedlich aus

Die Reaktionen auf den Vorstoß fallen naturgemäß unterschiedlich aus. Der Gesundheitsexperte der SPD, Christos Pantazis, begrüßte die Äußerungen des Kanzlers, berichtet die „Tagesschau“: „Friedrich Merz spricht einen Punkt an, der für die Akzeptanz unseres Sozialstaates von zentraler Bedeutung ist.“ Daher gelte es unter anderem, den Zugang zur Versorgung stärker nach dem medizinischen Bedarf zu organisieren und die Patientensteuerung zu verbessern. Klaus Holetschek, CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag, meinte dagegen: „Ich finde, man muss immer gut nachdenken, bevor man jetzt neue Vorschläge macht.“

„In einer Phase, in der sich viele Menschen in Deutschland um die Sicherstellung ihrer gesundheitlichen Versorgung Sorgen machen, ist es gefährlich, gerade die stabilste Säule dieses Systems infrage zu stellen“, sagte Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer. Und weiter: „Die Erlöse, die Arztpraxen und Krankenhäuser aus der privaten Krankenversicherung zusätzlich erzielen, kommen im deutschen Gesundheitssystem allen Patientinnen und Patienten zugute. (..) Ein Gesundheitssystem ohne PKV ist eine Versorgung mit weniger Geld für alle.“

Langfristige Stabilität entscheidend

Und der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW schrieb in einer Pressemitteilung: „Auch die aktuelle Diskussion über die private Krankenversicherung zeigt aus Sicht des AfW, wie wichtig eine sachliche Analyse ist. Wenn Unterschiede beim Zugang zu medizinischen Leistungen bestehen oder als ungerecht wahrgenommen werden, sollten deren Ursachen untersucht werden. Parallel arbeitet die Bundesregierung an Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit dem geplanten Primärversorgungssystem sollen unter anderem Patientenströme besser gesteuert und der Zugang zur fachärztlichen Versorgung bedarfsgerechter organisiert werden. Solche Reformansätze und ihre Wirkung sollten berücksichtigt werden, bevor grundsätzliche Systemfragen gestellt werden. Entscheidend ist, welche Maßnahmen Versorgung, Finanzierung und langfristige Stabilität tatsächlich verbessern.“

PKV-Verband schimpft

Wer nichts davon hält, welches Fass der Bundeskanzler aufgemacht ist – Sie ahnen es – der PKV-Verband. Verbandsdirektor Florian Reuther schimpft: „Wer das duale System in der Kranken- und Pflegeversicherung infrage stellt, verabschiedet sich endgültig von dem Ziel, unsere Sozialversicherungssysteme zukunftsfest und generationengerecht aufzustellen. Einheitssysteme sind die Einladung zu echter Zwei-Klassen-Medizin. Eine Abschaffung oder auch nur Einschränkung unseres dualen Systems bedeutet, das Umlageverfahren auf immer größere Bevölkerungsteile auszuweiten. Finanzieren müssen das die heute jungen Menschen über immer höhere Beitragszahlungen in der Zukunft.“ Weiter führt Reuther aus, dass die Wartezeitenprobleme in der GKV sind nicht auf das Nebeneinander von GKV und PKV zurückzuführen seien, sie lägen in der gesetzlichen Krankenversicherung selbst. „Ein Abschied von der Dualität kann dieses Problem daher nicht lösen“, so Reuther weiter.

Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, hat eine andere Idee, um das Facharztterminproblem zu lösen: „Um einen gerechten und effizienten Zugang zur Versorgung zu schaffen, brauchen wir eine gesetzliche Regelung für eine tagesaktuelle Terminplattform. Hier würden alle Arztpraxen einen festzulegenden Anteil ihrer GKV-Termine zur Verfügung stellen. So ein Portal bringt mehr Transparenz über Terminoptionen. Und wer dabei faire Bedingungen und echte Gleichbehandlung will, sollte zudem dafür sorgen, dass bei der Terminvergabe nicht mehr danach gefragt werden darf, ob jemand gesetzlich oder privat versichert ist.“

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Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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3 Kommentare

  1. Eine einfache Lösung für das Terminproblem kann die Aufnahme der unterschiedlichen Terminvergabe nach Versichertenstatus PKV und GKV unter die Diskriminierungssachverhalte des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sein.

    Wenn ein gesetzlich Versicherter dann nachweist, dass er als Privatpatient beim gleichen Arzt einen früheren Termin bekommen hätte, wäre der Arzt somit wegen Diskriminierung nach AGG zum Schadenersatz verpflichtet und ggf. auch noch zu einem Schmerzensgeld. Etwa für die Zeit, die der Patient ohne Behandlung warten musste, oder die höheren Arztkosten, die ihm entstehen, weil er einen früheren Termin als Selbstzahler vereinbart hat.

    Es lässt sich bei der üblichen Online-Buchung von Terminen sehr leicht überprüfen, dass bei sonst gleichen Voraussetzungen ein Termin für den GKV-Versicherten in 3 Monaten bei gleich danach folgender Anfrage als angeblicher Privatpatient manchmal am nächsten Tag und gelegentlich sogar noch am gleichen Tag zu erhalten ist.

    Mit der Aufnahme dieser unterschiedlichen Behandlung unter die Diskriminierungssachverhalte des AGG wäre das Problem schnell gelöst. Es würde vermutlich schon nicht mehr nach dem Patientenstatus gefragt werden, um gar nicht erst den Verdacht auf dann nach AGG gesetzlich verbotene Ungleichbehandlung von GKV gegenüber PKV-Versicherten bei der Terminvergabe aufkommen zu lassen. Besser noch, wenn bereits nur diese Abfrage als Indiz für Diskriminierung reicht, und danach eine Beweislastumkehr eintritt, indem der Arzt nun selbst beweisen muss, dass er nicht diskriminiert hat.

  2. Der Kerl ist inzwischen soweit links abgedriftet, dass er selbst die linken/linksradikalen Sozen noch links überholt.

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