Eine neue Analyse des DFSI Deutsches Finanz-Service Institut stellt die Pläne von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) infrage, die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen von derzeit 93 auf maximal 20 zu reduzieren. Die Analysten untersuchten die Finanzdaten von 44 Krankenkassen für 2025.
Ergebnis: Zwischen Kassengröße und Nettoverwaltungskosten je Versicherten besteht kein belastbarer Zusammenhang. So lagen die gewichteten Nettoverwaltungskosten bei Kassen mit 50.001 bis 200.000 Versicherten 2025 im Schnitt bei 170 Euro je Versicherten, bei Kassen mit 200.001 bis 500.000 Versicherten dagegen bei 190 Euro. Kassen zwischen 500.001 und einer Million Versicherten kamen auf 164 Euro, Großkassen mit über einer Million Versicherten auf 182 Euro.
Auch Finanzkommission sieht keinen Zusammenhang
Auch innerhalb der Größengruppen zeigen sich erhebliche Spannen: Die Techniker Krankenkasse kommt auf 108 Euro je Versicherten, die KKH als ebenfalls große Kasse auf 282 Euro.
Das DFSI sieht sich mit diesem Befund durch die Finanzkommission Gesundheit des Bundesgesundheitsministeriums bestätigt, die ebenfalls keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen Kassengröße und Verwaltungsausgaben feststellt und auf Österreich verweist: Dort stiegen die Verwaltungsausgaben nach der Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen zwischen 2020 und 2024 deutlich. Einsparpotenzial sieht die Kommission stattdessen in mehr Preiswettbewerb.
Die Großen können günstig sein, aber auch teuer
„Größe ist kein Effizienzsiegel. Eine große Krankenkasse kann sehr günstig arbeiten, sie kann aber auch sehr teuer verwalten“, sagt Thomas Lemke, Geschäftsführer des DFSI. „Fusionen können sinnvoll sein, wenn sie tatsächlich bessere Strukturen schaffen. Die Vorstellung, man müsse nur Kassen zusammenlegen und die Kosten würden automatisch sinken, wird von den Daten aber nicht getragen. Politische Zielzahlen ersetzen keine Effizienzanalyse.“
Die Analyse warnt außerdem davor, bei finanziellem Druck vorschnell freiwillige Satzungsleistungen zu streichen. Diese machten mit rund 1,04 Milliarden Euro (2025, alle 93 Kassen) nur etwa 0,31 Prozent der gesamten Leistungsausgaben aus, seien aber einer der wenigen sichtbaren Wettbewerbsparameter der Kassen.
8 der 44 untersuchten Kassen – darunter BKK Firmus, AOK Niedersachsen, AOK Plus und die Techniker Krankenkasse – kombinieren überdurchschnittliche Satzungsleistungen mit unterdurchschnittlichen Zusatzbeiträgen.
Bei den Verwaltungskosten zeige sich dagegen ein klarerer Zusammenhang mit der Höhe der Zusatzbeiträge. Kassen mit höheren Nettoverwaltungskosten weisen in der DFSI-Auswertung tendenziell auch höhere Zusatzbeiträge auf. Wer nach Einsparpotenzialen sucht, sollte deshalb nicht reflexartig Leistungen streichen, sondern genauer auf die Verwaltungsstrukturen schauen.
Was wird mit einem Euro Verwaltung bewegt?
Als aussagekräftigere Kennzahl schlägt das DFSI das Verhältnis von Leistungs- zu Verwaltungsausgaben vor: Es reicht von 16 Euro (BKK Dürkopp-Adler) bis 36 Euro (Techniker Krankenkasse) Leistungsausgaben je Euro Verwaltungskosten.
„Wer bei finanziellen Problemen zuerst freiwillige Leistungen streicht, spart an einem vergleichsweise kleinen Ausgabenblock und schwächt gleichzeitig den Wettbewerb“, sagt Lemke. „Wenn wir über Effizienz reden, sollten wir genauer hinschauen: Was kostet die Verwaltung und welche Leistungsausgaben werden damit bewältigt? Das ist aussagekräftiger als die schlichte Frage, ob eine Kasse 100.000 oder 10 Millionen Versicherte hat.“
Anlageverluste und die Frage nach der Aufsicht
Laut Recherchen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR beziffert das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) den möglichen Schaden aus problematischen Geldanlagen bei den bundesweit agierenden Krankenkassen auf 1,1 Milliarden Euro (wir berichteten). Davon sind rund 400 Millionen Euro bereits abgeschrieben, weitere 700 Millionen Euro mit Verlustrisiko. Bemerkenswert: Diese Summe übersteigt die rund 1,04 Milliarden Euro, die alle gesetzlichen Krankenkassen 2025 zusammen für Satzungsleistungen ausgegeben haben.
Der Fall wirft die Frage nach der Aufsicht auf: Das BAS hatte laut den Recherchen bereits 2017 Kenntnis von Anlagen in immobilienbesicherten Schuldscheindarlehen und 2019 von den später problematischen Verius-Fonds, konkretere Hinweise zur Absicherung folgten erst 2023. Aus Sicht des DFSI gehört deshalb die uneinheitliche Aufsichtsstruktur – BAS für bundesunmittelbare, Landesbehörden für übrige Kassen – auf den Prüfstand; statt politisch verordneter Fusionen wären einheitlichere Aufsichtsmaßstäbe und gleiche Regeln für alle Kassen der sinnvollere Ansatz.
Den Wettbewerb entscheiden lassen
Der Konzentrationsprozess in der GKV läuft laut DFSI bereits seit Jahrzehnten – von 1.221 Kassen im Jahr 1993 auf aktuell 93. Statt fester Zielzahlen plädiert das Institut dafür, den Wettbewerb über konkurrenzfähige Angebote entscheiden zu lassen, welche Kassen langfristig bestehen.
„Lassen wir die Versicherten und den Wettbewerb entscheiden, welche Krankenkassen dauerhaft gebraucht werden“, sagt Lemke. „Die Politik sollte für faire und einheitliche Spielregeln sorgen. Sie muss aber nicht festlegen, wie viele Krankenkassen Deutschland haben darf.“