Unschöne Kostenklauseln

Anleger gehen wegen Riester-Verträgen zum Ombudsmann

Die Ombudsstelle für Investmentfonds hat ihren Jahresbericht vorgelegt. Darin geht es um Immobilienfonds, Kostenpauschalen, Riester-Fondssparpläne – und einen besonders einfach gelösten Fall.
Probleme mit der Investmentanlage? Vielleicht ein Fall für den Ombudsmann
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Probleme mit der Investmentanlage? Vielleicht ein Fall für den Ombudsmann

Es sind – und das ist die gute Nachricht – sehr niedrige Zahlen. Kaum mit jenen zu vergleichen, die bei der Ombudsfrau für Versicherungen auflaufen. Denn die Ombudsstelle für Investmentfonds verzeichnete im vergangenen Jahr lediglich 138 Eingaben. Im Vorjahr waren es 207.

Das könnte sich jedoch ändern, was nicht zuletzt am Trend zu Künstlicher Intelligenz (KI) im Netz liegt. Seitdem Internet-Nutzer zunehmend KI-Agenten nutzen, bekommen sie zunehmend Hinweise auf die Verbraucherschlichtungsstelle mitgeliefert. Manchmal sogar den ausformulierten Schlichtungsantrag gleich mit.

Ombudsmann Wolfgang Arenhövel warnt deshalb: „Die Kapazitäten von Verbraucherschlichtungsstellen sind nicht endlos. Ihre Anerkennung hängt daran, dass sie ihre Aufgaben […] erfüllen können. Möglicherweise muss über Vereinfachungen im Schlichtungsverfahren, bürokratische Erleichterungen oder den stärkeren Einsatz von KI nachgedacht werden.“

Einen Vorgeschmack liefern erste Zahlen aus dem laufenden Jahr. Bis Redaktionsschluss des Berichts waren bereits 99 Eingaben eingetroffen – das sind 50 Prozent mehr als im Vorjahrszeitraum.

Doch sehen wir nun nach, worüber sich Verbraucher beschwerten. Freilich sind die Zahlen sehr niedrig. Sie zeigen aber, welche Themen Sparer umtreiben.

Investmentfonds

Zwölf Anleger verlangten, dass ihnen die Fondsgesellschaft einbehaltene Kostenpauschalen erstattet. Sie beriefen sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), über das auch wir berichteten (Aktenzeichen: III ZR 216/22). Die dortigen Richter hatten eine Passage aus den Anlagebedingungen für unwirksam erklärt. Demnach wollte die DWS für einen Fonds „eine tägliche Kostenpauschale in Höhe von 1,5 Prozent p.a.“ kassieren. Was der BGH daran unklar fand, lesen Sie in unserem Bericht. Die Pauschale selbst ist es nämlich gar nicht.

Die Ombudsleute konnten indes zu den Fällen noch keine Schlichtungsvorschläge unterbreiten. Es gebe noch ungeklärte Rechtsfragen und Beweisbedürftigkeit, heißt es. In der Tat liegt der Fall noch immer beim Landgericht Frankfurt am Main, wohin der BGH ihn zurückverwiesen hatte.

Neun Fälle bei den Ombudsleuten drehen sich um einen bestimmten offenen Immobilienfonds, dessen Anteilspreis die Fondsgesellschaft an einem Tag um knapp 17 Prozent gesenkt hatte. Anschließend stufte sie den Fonds von der niedrigsten Risikoklasse 1 um eine Klasse hinauf. Der genaue Name des Fonds fällt in dem Bericht nicht.

Gleichwohl arbeitet sich die gesamte Branche für Immo-Fonds an dem seit 2022 äußerst schwierigen Marktumfeld ab. In diesem Jahr mussten bereits zwei solche Produkte schließen, weil sie die Rückgabewünsche der Anleger nicht mehr bedienen konnten. Einer wird abgewickelt. Und Ende Juni 2024 werteten Union Investment und die Zentrale Boden Immobilien Gruppe den Uniimmo Wohnen ZBI (ISIN: DE000A2DMVS1) an einem Tag um fast 17 Prozent ab.

Podcast: Wann sich der Markt für offene Immofonds fangen wird

Doch auch in diesem Fall konnte der Ombudsmann keine Schlichtungsvorschläge unterbreiten. Rechtsfragen seien gerichtlich noch nicht geklärt und es gebe Tatsachen, die man noch beweisen müsse.

Sehr elegant gelöster Fall

Ein spezieller Fall erledigte sich übrigens besonders elegant: Der Anleger eines geschlossenen Immo-Fonds beklagte sich, er habe noch kein Geld erhalten, als der Fonds aufgelöst wurde. Als der Auszahlungsplan der Fondsgesellschaft auf dem Tisch lag, bemerkte der Anleger: Er hatte die Auszahlungen auf seinem Konto schlicht übersehen.

Altersvorsorge

Ein bemerkenswertes Bild liefern die Beschwerden über Altersvorsorgeverträge. Von insgesamt 39 drehten sich 30 um die Auszahl- beziehungsweise Rentenphase. Davon wiederum bezogen sich die meisten auf Riester-Verträge als reine Fondssparpläne.

Das Schwierige an diesen Riester-Fondssparplänen ist, dass Fondsgesellschaften selbst keine lebenslangen Renten versprechen dürfen. Deshalb zahlen sie oft zunächst aus dem angesparten Guthaben Beträge aus und schließen zu einem bestimmten Zeitpunkt für den Anleger eine lebenslange Rente auf den Restbetrag ab.

19 Schlichtungsanträge bezogen sich auf Kostenklauseln in Riester-Verträgen der Sparkassen. Die sahen Rentenversicherungen ab dem 85. Lebensjahr der Kunden vor – und sollten extra kosten. Das hielten die Kunden aber für ungültig.

Das sah der Ombudsmann zwar auch so. Schlichten konnte er jedoch kaum, da wichtige Folgefragen noch nicht abschließend gerichtlich geklärt sind. Somit gab es nur einen einzigen Vorschlag zugunsten des Kunden. Die Fondsgesellschaft hatte nicht ordnungsgemäß über die Kosten in der Auszahlphase aufgeklärt.

Den kompletten Bericht können Sie hier herunterladen.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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