Manche Fälle können sogar die Profis von der Roland Rechtsschutz-Versicherung noch verblüffen. Das hier ist so einer: Eine Kundin wundert sich über Monate hinweg, dass sich Nacktschnecken regelmäßig nachts über ihr Beet mit Salat und Gemüse hermachen. Doch nur über ihr Beet. Bei ihrem Nachbarn wachsen große Salatköpfe, denen die Schnecken verblüffenderweise nichts anhaben wollen.
Das Rätsel löst ihr Neffe mithilfe seines Nachtsichtgeräts. Er sieht nachts um 3 Uhr, wie der Nachbar mit der Taschenlampe die Schnecken von seinem Beet in einen Eimer sammelt – und anschließend über die Hecke auf das Beet der Kundin kippt. „Dass die Tiere offenbar gezielt auf das Grundstück der Nachbarin umgesiedelt wurden, sorgte auch bei unseren erfahrenen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern für Befremden“, berichtet ein Sprecher des Rechtsschutzversicherers.
Bäume, deren Äste über Zäune hängen. Hunde, die Nachbarn aus dem Bett bellen. Kinder, die Fußbälle in Fensterscheiben ballern. Autos, die Einfahrten versperren. Die deutsche Nachbarschaft steckt voller Konflikte, und die machen auch vor der Rechtsschutzversicherung nicht halt. „Nicht jeder Nachbarschaftsstreit dreht sich um Heckenhöhe, Ruhestörung oder Grillgeruch“, berichtet Milan Jarosch, Vertriebschef der DMB Rechtsschutz-Versicherung.
„Auch außergewöhnliche Fälle wie Papageienhaltung im Außenbereich oder Konflikte wegen Nackt-Sonnenbadens auf dem Balkon können für juristische Auseinandersetzungen sorgen. Gerade bei Nachbarschaftsstreitigkeiten zeigt sich, wie unterschiedlich persönliche Vorstellungen von Rücksichtnahme und Privatsphäre sein können.“
Und wie teuer das werden kann. Einen solchen Fall schildert Stefan Hammersen, Geschäftsführer der Finas Versicherungsmakler. „Ein Kunde hatte eine Photovoltaik-Anlage so aufs Dach gebaut, dass die Sonne darin genau auf die Terrasse des Nachbarn spiegelte“, berichtet er und fügt gleich das Ende vom Lied hinzu: „Der Fall ging vor Gericht, und der Kunde musste die Anlage nach dem Urteil wieder abbauen. Das war eine teure Angelegenheit.“
Solche Konflikte deckt die Rechtsschutzversicherung im Normalfall ab. Bei der DMB läuft das über den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, und bei der Roland nennt sich das Immobilien-Rechtsschutz. „Konflikte rund ums Wohnen gehören zu den häufigsten Rechtsstreitigkeiten in Deutschland. Sie sind auch bei uns unter den Top 5 der gemeldeten Rechtsschutzfälle. Nachbarschaftliche Streitigkeiten sind dabei ein regelmäßiger Bestandteil des Wohnumfelds“, so der Roland-Sprecher.
Statistiken legen nahe, dass davon gar nicht so viele Fälle wirklich vor Gericht landen. Denn nicht mal ein Prozent aller abgeschlossenen Verfahren vor Amtsgerichten sind Nachbarschaftsangelegenheiten. „Unseren Erfahrungen nach gehen in diesem Bereich relativ wenig Fälle vor Gericht; das meiste klärt sich außergerichtlich oder über eine von uns angebotene Mediation“, sagt Christian Deißner, Marketing-Chef der Auxilia Rechtsschutz.
Womit wir beim Zauberwort angekommen sind. Die Mediation als Form, einen Streit beizulegen, ist in Deutschland noch gar nicht so alt. Das gleichnamige Gesetz trat im Sommer 2012 in Kraft. Demnach müssen sogenannte Mediatoren durch so ein Verfahren führen und dafür die geeignete Ausbildung mitbringen. Inzwischen sind Mediationen oder auch vergleichbare Schlichtungsverfahren in zehn Bundesländern vorgeschrieben, bevor die Klage vor dem Amtsgericht überhaupt erst möglich werden kann.
Das liegt im Interesse aller Beteiligten. Denn geht man nach Erfahrungsberichten, bringt Mediation ausschließlich Vorteile. Sie verläuft schneller und billiger als das Gerichtsverfahren. Und wo es nach einem Urteil Gewinner und Verlierer gibt, können sich nach der Mediation oft beide Parteien als Gewinner fühlen. Der Streit eskaliert nicht. Milan Jarosch fasst es so zusammen: „Gerade weil man auch weiterhin direkt nebeneinander lebt, ist eine außergerichtliche Konfliktlösung wichtig. So kann man den Streit klären und sich später noch in die Augen schauen.“
Doreen Gossert arbeitete lange Jahre für die KS/Auxilia und ist nun bei der bereits erwähnten Finas für Vertrieb, Konzepte und Kommunikation verantwortlich. Aus dieser Erfahrung heraus weiß sie: „Nach echtem Rechtsstreit bleibt ewiger Knatsch zwischen Nachbarn bestehen. In der Mediation läuft es ein bisschen wie im Kindergarten, nach dem Motto: Habt euch wieder gern!“
Die Rechtsschutzversicherer sind voll auf den Zug aufgesprungen und werben offensiv mit ihren Mediationskünsten. Die KS/Auxilia weist darauf hin, dass ihren Kunden sogar in nicht versicherten Fällen „ein Strauß an Leistungen“ zur Verfügung steht: Rechtsberatung am Telefon, online oder per Chat durch Rechtsanwälte und natürlich die Mediation.
Auch von der Roland heißt es: „Unser Ziel ist es, rechtliche Konflikte frühzeitig zu entschärfen, langwierige Eskalationen zu vermeiden und das nachbarschaftliche Verhältnis möglichst zu erhalten. Eine außergerichtliche Einigung bedeutet dabei häufig nicht nur geringere Kosten, sondern auch eine spürbare emotionale Entlastung für alle Beteiligten.“
Vor allem die Erstgespräche sind nicht zu unterschätzen. Denn dort erfahren die Kunden vom Anwalt erst einmal die allerwichtigste Grundinformation: Sind sie überhaupt mit ihrer Beschwerde im Recht? Oder wie es Doreen Gossert griffig ausdrückt: „Darf der andere das überhaupt?“ Vieles erledigt sich dann schon von selbst.
Unterhält man sich weiter mit ihr und Geschäftsführer Hammersen, wird deutlich, dass trotz aller Vorteile noch Luft nach oben ist. „Wir als Makler haben recht wenig mit solchen Rechtsschutzfällen zu tun, denn die Menschen gehen zuerst zum Anwalt“, berichtet Hammersen seine Erfahrung. Die Chance auf Mediation sinke dadurch.
Besser wäre folgender Weg, den auch die Finas-Mitarbeiter bevorzugen würden: Kunde hat vermutlich ein Problem, Kunde geht über den Makler an den Rechtsschutzversicherer, Kunde fragt dort nach Mediation. Das verhindern können im Grunde nur zwei Umstände: Kunden wissen es schlicht nicht, oder Kunden misstrauen der Versicherung. Zwei Dinge, die Makler ausräumen können.
Nebenbei bemerkt können oder müssen Makler noch eine weitere Sache beachten: Nicht jedes Problem in der Nachbarschaft ist gleich ein Fall für die Rechtsschutz. Vor allem, wenn es um wirkliche Schäden geht. Ein häufig auftretendes Szenario nennt Makler Hammersen: Ein Sturm lässt Bäume vom fremden Nachbargrundstück auf das eigene Haus oder den Zaun krachen. „Unsere dann betroffenen Kunden staunen oft, dass das ihre eigene Gebäudepolice zahlt“, berichtet er.
Das setzt natürlich voraus, dass Makler die Wohngebäudeversicherung mit ihren Kunden durchgegangen sind und auf die entsprechenden Klauseln geachtet haben. Manche schließen neben dem Abtransport sogar die sogenannte Rekultivierung mit ein – sie lassen also wieder neue Bäume pflanzen.
Andere Dinge wiederum sind Fälle für die Hausratversicherung. So sorgen Orkane immer wieder dafür, dass Trampoline durch die Luft fliegen, im Garten der Nachbarn (oder noch weiter entfernt) einschlagen und dort Möbel zerstören. Hatte der Besitzer es im Vorfeld nicht ausreichend gesichert, sollte dessen Haftpflicht dafür einstehen (überprüfen!). War es gut gesichert, könnte auch hier die Police der Betroffenen greifen und die Möbel ersetzen – sofern entsprechende Klauseln für Terrasse und Garten eingebettet sind.
Und nicht zuletzt sollten Eltern kleinerer Kinder darauf achten, dass die Familienhaftpflicht deren Schäden mit abdeckt, selbst wenn sie noch nicht deliktfähig sind (also unter sieben Jahre). Dann ist auch der Fußball in der Fensterscheibe der anderen versichert. Und der nächste gemeinsame, harmonische Grillabend kann kommen.
| Damals war’s: Der Maschendrahtzaun
Im Jahr 1999 belegte der Entertainer Stefan Raab zusammen mit der Countryband Truck Stop Rang 1 der deutschen Single-Charts. Für seinen Hit „Maschen-Draht-Zaun“ hatte Raab mehrere Samples aus der Gerichtsshow „Richterin Barbara Salesch“ benutzt. In dem (echten) Streit ging es um den Maschendrahtzaun von Regina Zindler, den der Knallerbsenstrauch ihres Nachbarn zu beschädigen drohte. In der Show wies Richterin Salesch die Klage ab. Raab indes lästerte in seiner Show „TV Total“ über Zindlers sächsischen Dialekt und die Art, wie sie „Maschendrahtzaun“ und „Knallerbsenstrauch“ aussprach. Später schrieb er das erwähnte Lied. Für Regina Zindler hatte die Geschichte kein gutes Ende. Durch den Ansturm der „Fans“ brauchten sie und ihr Haus Polizeischutz, bis sie es schließlich entnervt verkaufte und nach Berlin zog. Erst kürzlich, am 5. Mai 2026, verstarb Zindler in Zwickau an einem Krebsleiden. |
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