Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat hart gekämpft und es schließlich geschafft: Noch vor der Sommerpause wurde ihr GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz am Freitagmorgen im Bundestag beschlossen und anschließend im Bundesrat abgenickt.
In der vergangenen Woche wurde es nochmal brenzlig. Nachdem es von der Koalition am Montag kurzfristig zahlreiche Änderungsanträge für das Gesetz gegeben hatte, versuchten zwei Bundestagsabgeordnete der Grünen und der Linken die abschließende Beratung per Eilanträge ans Bundesverfassungsgericht zu stoppen. Sie kritisierten umfangreiche und komplexe Änderungsanträge und eine aus ihrer Sicht zu kurze Vorbereitungszeit. Das Bundesverfassungsgericht erteilte den Anträgen am Donnerstag eine Absage, und es konnte abgestimmt werden.
Was sich ändert
Jetzt ist der Weg frei für die Umsetzung der unzähligen Änderungen, die das Gesetz vorsieht. Der Gesetzgeber liefert einen kleinen Auszug mit wichtigen Änderungen:
- Die Zuzahlungsbeiträge für Versicherte sind seit 2004 unverändert. Sie werden nun einmalig um 50 Prozent erhöht. Die Regelungen für die Zuzahlungsbefreiungen und für Härtefälle bleiben unverändert erhalten.
- Die Festzuschüsse der Krankenkassen beim Zahnersatz werden um 10 Prozent reduziert.
- Kosten für homöopathische Arzneimittel werden künftig nicht mehr erstattet.
- Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird angepasst. Bereits begonnene Behandlungen werden weiterhin bis zu ihrem Abschluss vollständig vergütet.
- Die Regelungen zur beitragsfreien Familienversicherung werden 2028 angepasst. Für mitversicherte Partner wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Ehepartners. Ausnahmen: Wenn die Mitversicherten Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr betreuen oder pflegebedürftig sind mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Grundsicherung beziehen.
- Im Arzneimittelbereich wird ein ergänzender Herstellerabschlag eingeführt. Der Rabatt, den Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an gesetzlich Versicherte gewähren müssen, wird erhöht.
- Die Vergütungen von Führungskräften von Krankenkassen sollen ebenso begrenzt werden wie deren Ausgaben für Verwaltung und Werbung.
GKV-Spitzenverband: „Nach der Reform ist vor der Reform“
Zwar ist so mancher in der Gesundheits- und Versicherungsbranche froh, dass das Gesetz nun beschlossen ist. Die Lösung aller Probleme sieht darin allerdings keiner. „Dieses Gesetz enthält viele Härten, aber trotzdem war es richtig, dass es beschlossen wurde. Jetzt sind die Grundlagen gelegt, dass die Krankenkassenbeiträge im kommenden Jahr stabil bleiben können. Das ist eine gute Nachricht für unsere 75 Millionen Versicherten und deren Arbeitgebende“, lobt Oliver Blatt, Vorsitzender des GKV-Spitzenverbands. Und legt gleich nach: „Nach der Reform ist vor der Reform: Wir müssen nun schnell nach vorne schauen: Nach den Einsparmaßnahmen in diesem Jahr brauchen wir im kommenden Jahr grundlegende strukturelle Reformen.“
PKV-Verband: „Direkter Angriff auf Wahlfreiheit“
Auch Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands, begrüßt, dass Nina Warken einen grundsätzlichen Kurswechsel eingeläutet hat. Aber wirklich zufrieden ist er nicht. Ein Dorn im Auge sind ihm die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze zusätzlich um 3.600 Euro und die außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. 2027 soll sie um 300 Euro monatlich zusätzlich zur üblichen an die Lohnentwicklung gekoppelten Anpassung steigen.
Während Letzteres durchaus einige GKV-versicherte Gutverdiener in die PKV treiben könnte, was selbst Nina Warken eingesteht, könnte der erste Punkt den PKV-Einstieg erschweren. „Dies ist ein direkter Angriff auf die Wahlfreiheit von Millionen Arbeitnehmern und schadet dem Wettbewerb zwischen GKV und PKV, der unser Gesundheitssystem leistungsfähig macht“, so Reuther.
Eine Meinung der privaten Versicherer liefert auch Jan-Peter Diercks, Vorstand Vertrieb und Marketing der Landeskrankenhilfe (LKH), im Gespräch mit Pfefferminzia: „Wir begrüßen als Unternehmen, aber auch als Branche, diese Reform. Denn es raucht Reformen – im Bereich der Krankenhäuser, im Bereich der Ärzte, im Bereich der Gesundheitsversorgung. Ansonsten wird der Trend unaufhaltsam sein und uns irgendwann in Kosten bringen, die für Kunden einfach schwer zu finanzieren sind.“
Pharma-Verband: „Kein Finanzierungsproblem, sondern Effizienzproblem“
Die Pharma-Branche ist zwar vergleichsweise glimpflich bei der Reform davongekommen. Für Oliver Kirst, Vorsitzender des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI), geht sie aber in die falsche Richtung: „Die Gesundheitspolitik bleibt in der Sackgasse stecken. Sie setzt weiter darauf, Symptome zu behandeln, statt Ursachen zu beseitigen. Unser Gesundheitssystem hat kein Finanzierungsproblem. Es hat ein Effizienzproblem. Unser Gesundheitssystem muss leistungsfähiger werden. Das wird nur mit einer Strukturreform gelingen, nicht aber mit einem Spargesetz.“