- Von Andreas Harms
- 08.12.2025 um 15:20
Ja, das Rentenpaket der schwarz-roten Bundesregierung ist nun durch den Bundestag gekommen. Das ist zweifellos bemerkenswert – in jeder Hinsicht (mehr lesen Sie hier und hier).
Doch, quasi im Windschatten, passierte am Freitag noch etwas anderes: Das Bundesfinanzministerium legte den Referentenentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge vor. Das ist Sperr-Deutsch für die Reform der Riester-Rente. Wir erinnern uns: Vor einem Jahr hatte die Ampelregierung aus SPD, FDP und Grünen bereits so einen Entwurf vorgelegt. Doch bevor der Bundestag ihn absegnen konnte, zerbrach die Regierung.
Nun gibt es unter Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) den neuen Entwurf. Demnach soll das Altersvorsorgedepot wirklich kommen (mehr dazu hier und hier).
AfW sorgt sich ums Altersvorsorgedepot und andere Reformen
CDU bekennt sich zu Riester-Reform und Altersvorsorgedepot
„Wir bringen voraussichtlich das neue Altersvorsorgedepot an den Markt“
An dieser Stelle wollen wir uns beim AfW Bundesverband Finanzdienstleistung bedanken, der fleißig einige Highlights aus dem Referentenentwurf zusammengetragen hat:
- Kapitalmarktbasierte Vorsorge mit Investmentfonds (auch ETFs) und Anleihen, in der die Erträge während der Ansparphase steuerfrei bleiben.
- 30 Prozent Förderung bis 1.200 Euro Jahresbeitrag
- 20 Prozent auf den Beitragsteil von 1.201 bis 1.800 Euro.
- Maximal 420 Euro Förderung pro Jahr
- Kinderzulage von 25 Prozent, maximal 300 Euro pro Kind
- Startzulage von 200 Euro für unter 25-Jährige
- Förderberechtigt ab 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr
- Flexible Auszahlmodelle: Auszahlplan bis mindestens 85 Jahre oder lebenslange Rente
- Förderunschädliche Eigenheimnutzung und neue Möglichkeiten der Vererbung
- Produkt- und Anbieterwechsel jederzeit möglich (auch für Riester-Altverträge)
- Versicherungsbasierte Garantieprodukte (80 Prozent / 100 Prozent) bleiben erhalten.
- Bürokratieabbau bei Bestandsverträgen und Entfall komplizierter Mindesteigenbeiträge
Somit will Schwarz-rot, den prozentualen Förderbetrag erhöhen. Denn vor einem Jahr sollte die Grundzulage durchweg 20 Prozent betragen und nicht gestaffelt sein, wie hier. Allerdings lag der maximale förderfähige Eigenbeitrag bei 3.000 Euro im Jahr.
Der AfW zeigt sich zunächst erfreut. Man habe viele Empfehlungen aus Wissenschaft und Praxis und von Verbänden aufgegriffen, lobt er. Der Entwurf biete neue Wege zur privaten Altersvorsorge.
Aber der Verband mag nicht alles. So sieht der Entwurf vor, dass man ein Standarddepot auch abschließen kann, ohne sich beraten zu lassen. Die Effektivkosten in diesem Standarddepot sollen auf 1,5 Prozent im Jahr gedeckelt sein.
Laut AfW widerspricht Ersteres allen bisherigen Zielen, die Beratungsqualität in Deutschland zu stärken. Und die gedeckelten Gebühren führten zu einem generellen Vergütungsdeckel, der alle Vermittler beträfe. Gute Beratung koste aber Geld, vor allem, nachdem Regulatoren jahrelang die Anforderungen hochgeschraubt haben.
Ein weiterer Kritikpunkt ist für den AfW, dass nur pflichtversicherte Personen der gesetzlichen Rentenversicherung gefördert werden sollen. Selbstständige sollen außen vor bleiben – wie übrigens schon in der Aktivrente.
BVI ist begeistert
Geradezu begeistert von dem Entwurf zeigt sich der Lobbyverband der Investmentbranche, der BVI. Was zweifellos daran liegt, dass erstmalig reine Investmentdepots staatlich gefördert werden sollen (wenn man mal von den Riester-Fondssparplänen absieht).
„Die Entscheidung der Bundesregierung, die Reform der privaten Altersvorsorge vor der Frühstart-Rente in Angriff zu nehmen, war richtig. Davon profitieren rund 50 Millionen Menschen zwischen 18 und 66 Jahren“, lobt Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. Indem der gesetzliche Zwang zu Garantie und lebenslanger Rente entfällt, sei der Weg frei „für flexible Spar- und Auszahlmodelle“. Überhaupt könnten Sparer nun „aus einer Vielzahl an Produkten wählen und fürs Alter vorsorgen“.
Und dann lässt der BVI zwei bemerkenswerte Sätze verlauten: „Das steigert die Attraktivität der privaten Altersvorsorge erheblich. Mit dieser Reform schafft Deutschland auch international endlich den Anschluss.“ Wenn das mal nichts ist.
Mit erwartungsgemäß gedämpfter Laune kommt hingegen die Versicherungsbranche in Form des Verbands GDV daher. Zwar freut man sich auch dort, dass die Pflicht zur Garantie wegfällt und die Menschen Zugang zu mehr und einfacheren Produkten erhalten. Gleichwohl bleiben die klassischen Kritikpunkte bestehen.
Zwar dürfen die Menschen laut Entwurf in ihrem Altersvorsorgedepot zwischen lebenslanger Rente und Auszahlplan wählen. Trotzdem besteht die Gefahr, dass der Mensch länger lebt als sein Auszahlplan läuft. Laut GDV werden zwei Drittel der Frauen heutzutage 85 Jahre oder älter. Weshalb er mahnt: „Das ist die Kehrseite der neuen Freiheit, die der Entwurf vorsieht. Aus Sicht des GDV darf staatlich geförderte Altersvorsorge niemanden im hohen Alter ungeschützt lassen. Altersvorsorge muss bis zum Ende des Lebens tragen.“
Als zweiten Punkt bemängelt der GDV, dass das Standarddepot keine Garantien enthalten soll. „Für viele Menschen ist eine verlässliche Mindestabsicherung entscheidend, um Vertrauen in die private Altersvorsorge zu fassen. Ein rein chancenorientiertes Produkt kann diesem Sicherheitsbedürfnis nur begrenzt gerecht werden – auch wenn es technisch realisierbar ist“, heißt es vom Verband.
Es ist eine mögliche Lücke, die auch den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) umtreibt. Dessen Präsident Michael H. Heinz sagt: „Kritisch sehen wir, dass der Gesetzgeber kapitalmarktorientierte ETFs präferiert, wo doch gerade die Versicherungswirtschaft das Langlebigkeitsrisiko absichert. Dass bei einem Ende der Auszahlungen bereits mit 85 Jahren ein wachsender Teil der Bevölkerung im sehr hohen Alter ohne Einkommen aus der geförderten Altersvorsorge verbleibt, ist daher wenig zielführend.“
















































































































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