Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (Richtlinie (EU) 2022/2464) werden die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erweitert. Nicht nur der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen wächst, auch der Inhalt der Berichterstattung wird deutlich komplexer. Die neuen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) legen fest, welche Informationen künftig erforderlich sind.
Die ESRS bestehen in der derzeitigen Fassung branchenübergreifend aus zwei allgemeinen sowie zehn themenspezifischen Standards. Diese decken die Bereiche Umwelt, Soziales und Governance ab. Allerdings müssen diese Themen nur dann in die Berichterstattung aufgenommen werden, wenn sie zuvor durch eine Wesentlichkeitsanalyse als relevant identifiziert wurden. In den kommenden Jahren werden zudem sektorspezifische Standards hinzukommen, die zusätzliche Anforderungen und Präzisierungen enthalten.
Der Bereich Soziales wird durch vier Standards abgedeckt, die folgende Themen umfassen:
- ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens
- 2) ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
- 3) ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften
- 4) ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer
Herausforderungen bei der Berichterstattung im Bereich Soziales
Ein zentraler Punkt bei der Berichterstattung nach den ESRS ist die präzise Analyse des gesamten Wertschöpfungsprozesses eines Unternehmens. Versicherungsunternehmen müssen zwischen ihrem eigenen Geschäftsbetrieb und der vor- sowie nachgelagerten Wertschöpfungskette unterscheiden. Die Herausforderungen in diesen Bereichen sind sehr unterschiedlich.
Im eigenen Geschäftsbetrieb sind die Themen des ESRS S1 (Arbeitskräfte des Unternehmens) und des ESRS S4 (Verbraucher und Endnutzer) für Versicherungsunternehmen grundsätzlich relevant. Während die Berichterstattung nach ESRS S1 in der Regel keine größeren Hürden aufwirft, lädt der Standard dazu ein, erweiterte Analysen von Personal- und Gehaltsstrukturen durchzuführen, insbesondere im Hinblick auf Chancengleichheit.
Der ESRS S4 hingegen stellt den Bedarf von sektorspezifischen Anforderungen heraus. Themen wie persönliche Sicherheit der Kunden oder Kinderschutz sind hier weniger relevant, während die Beratungs- und Servicequalität, verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken und soziale Inklusion stärker im Fokus stehen. Die Notwendigkeit, Anforderungen sektorspezifisch auszulegen, steht jedoch im Widerspruch mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit der Berichterstattung zu erhöhen.
Die Themen des ESRS S2 (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) und ESRS S3 (Betroffene Gemeinschaften) sind in ihrer Relevanz sehr unterschiedlich und hängen von den spezifischen Gegebenheiten der jeweiligen Wertschöpfungskette ab. Lagert ein Versicherungsunternehmen Teile der Wertschöpfung an Unternehmen oder Service-Center aus, wird das Thema ESRS S2 dann besonders relevant, wenn diese Tätigkeiten in Ländern mit weniger strengen Arbeitsrechtssystemen stattfinden. Für die Bewertung der Relevanz des ESRS S3 kann neben der grundsätzlich individuellen Betrachtung ebenfalls eine geographische Analyse herangezogen werden.
Die nachgelagerte Wertschöpfungskette von Versicherungsunternehmen ist insbesondere durch die Kapitalanlage- und Versicherungstätigkeit geprägt. Hier entstehen soziale Auswirkungen insbesondere durch Investitionen in oder die Versicherung von Unternehmen, die wiederum Einfluss auf ihre eigenen Arbeitskräfte, betroffene Gemeinschaften oder Verbraucher haben. Die Herausforderung für Versicherungsunternehmen besteht darin, diese mittelbaren sozialen Auswirkungen in ihren Tätigkeiten zu identifizieren.
Verbesserung der Datengrundlage
Für die Identifikation dieser mittelbaren Auswirkungen ist eine verlässliche Datengrundlage notwendig. In der Praxis fehlt es jedoch oft an geeigneten Indikatoren, was solche Analysen erschwert.
Häufig müssen sektorspezifische Approximationen herangezogen werden, die zumindest im Bereich der Kapitalanlage überwiegend vorliegen, für das Versicherungsportfolio jedoch meist fehlen. Eine Verbesserung der zukünftigen Berichterstattung von Versicherungsunternehmen ist daher maßgeblich von einer besseren Datengrundlage und aussagekräftigeren Indikatoren abhängig.
Im Falle identifizierter mittelbarer Folgen durch die Tätigkeiten innerhalb der Kapitalanlage und des Versicherungsportfolios wird erneut der Bedarf von sektorspezifischen Anforderungen unterstrichen. Die aktuellen ESRS-Standards (S2 bis S4) sind nicht direkt auf die Tätigkeiten von Versicherungsunternehmen ausgerichtet, sodass erneut eine themenbezogene Adaption auf die regulatorischen Anforderungen notwendig ist.
Als Lösung könnten Versicherungsunternehmen etwa über Ausschlusskriterien berichten, die bei Investitions- und Versicherungsentscheidungen angewendet werden, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte oder soziale Themen von vornherein zu vermeiden. Die an dieser Stelle erneut notwendige sektorspezifische Auslegung der Anforderungen erschwert erneut die zukünftige Vergleichbarkeit der Berichterstattung.
Besonderheiten der Versicherungsbranche
Im Vergleich zu anderen Branchen entstehen die größten sozialen und umweltbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen in der Versicherungsbranche nicht durch die eigene operative Tätigkeit, sondern vor allem durch die Kapitalanlage- und Versicherungstätigkeit in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Die ESRS berücksichtigen diese Besonderheit in ihrer aktuellen Fassung nicht ausreichend, weshalb der Bedarf an sektorspezifischen Standards für Versicherungsunternehmen besonders hoch ist.
Über die Autoren
Torben Geppert ist Senior Manager im Bereich Audit im Versicherungsteam der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Forvis Mazars in Düsseldorf. Tim Wierichs-Euenheim ist Manager im Bereich Audit im Versicherungsteam der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Forvis Mazars in Köln.
