Am 8. Januar 2025 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die Element Insurance eröffnet. Ziel ist die Sicherung des Vermögens und die Prüfung einer Übertragung der Verträge auf einen solventen Versicherer. Der endgültige Beschluss zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus. Bis dahin bleibt der vorläufige Insolvenzverwalter Friedemann Schade dafür verantwortlich, den Betrieb zu sichern.
Element meldete am 20. Dezember 2024 Überschuldung, nachdem der wichtigste Rückversicherer sein Engagement beendet hatte. Dies führte zu erheblichen finanziellen Schwierigkeiten und einem Antrag der Bafin auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Betroffen sind Sach- und Unfallversicherungen wie Wohngebäude-, Unfall-, Fahrrad-, Haftpflicht- und Tierkrankenversicherungen. Lebensversicherungen sind nicht betroffen, da Element keine Lizenz dafür hatte. Insbesondere Policen von Partnerunternehmen wie Autoprotect, Asspario, Mailo und Panda, bei denen Element als Risikoträger auftritt, sind betroffen.
Die Versicherungsverträge bleiben bestehen, jedoch sind Schadenzahlungen ausgesetzt. Während der Prüfung möglicher Bestandsübertragungen können Versicherungsnehmer keine neuen Ansprüche geltend machen.
Gemeldete Schäden werden vom Insolvenzverwalter geprüft, aber erst nach Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens bearbeitet. Die Regulierung erfolgt, wenn über das Sicherungsvermögen Deckung sichergestellt ist. Versicherten steht ein vorrangiger Anspruch zu, aber eine anteilige Schadensregulierung ist wahrscheinlich.
Das vorläufige Insolvenzverfahren gemäß Insolvenzordnung (InsO) dient dazu, das Vermögen der Element Insurance zu sichern und Gläubigerinteressen zu wahren. Versicherer dürfen währenddessen keine neuen Verträge abschließen oder bestehende Verträge erweitern.
Nach Paragraf 16 VVG enden alle Versicherungsverträge einen Monat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens automatisch. Der Insolvenzverwalter wird die Gläubiger über Fristen und das Verfahren zur Anmeldung von Forderungen informieren. Kunden können anteilige Prämien zurückfordern. Noch ist nicht bekannt, ob und gegebenenfalls wann das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Seite 2: Was die Bafin empfiehlt
Sie sollten sicherstellen, dass Sie ihre Kunden rechtzeitig über Alternativen informieren. Bei automatischem Vertragsende besteht die Gefahr, dass Kunden ohne Versicherungsschutz verbleiben. Im Raum steht in jedem Einzelfall die Überlegung, lieber eine Doppelversicherung zu haben, als am Ende keinen hinreichenden Versicherungsschutz. Die Dokumentation der Beratung wird zur Vermeidung von Haftungsrisiken dringend empfohlen.
Das Sicherungsvermögen wird gemäß Paragraf 315 VAG vorrangig für die Ansprüche der Versicherungsnehmer verwendet. Falls es nicht ausreicht, erfolgt eine nur quotale Schadensregulierung. Sie sollten betroffene Kunden auf diese Unsicherheit hinweisen.
Eine fristlose Kündigung der betroffenen Verträge kann unter bestimmten Umständen sinnvoll sein, ist jedoch nicht immer die beste Lösung. Die Insolvenz allein gibt kein Sonderkündigungsrecht. Sie sollten folgende Aspekte beachten:
Die Bafin fordert Versicherungsmakler auf, betroffene Kunden aktiv zu informieren. Kunden sollen ihre Vertragsunterlagen prüfen und bei Bedarf Alternativen suchen. Wichtige Policen wie Haftpflicht- oder Wohngebäudeversicherungen sollten umgehend ersetzt werden. Makler sollten sicherstellen, dass Kunden eine vorläufige Deckungszusage erhalten.
Die Bafin überwacht das Insolvenzverfahren in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter. Sie prüft Möglichkeiten zur Bestandsübertragung auf solvente Versicherer. Die Bafin betont, dass Kundenansprüche vorrangig behandelt werden. Nähere Informationen finden Sie dazu auf der Website der Bafin.
Seite 3: Warum Eile geboten ist
Die Insolvenz von Element Insurance hat weitreichende Konsequenzen für Kunden und Makler. Die Unsicherheit über die Zukunft des Unternehmens erfordert aktives Handeln. Verzögerungen können dazu führen, dass Kunden ohne Versicherungsschutz bleiben.
Sollte die Übertragung der Bestände scheitern, endet der Versicherungsschutz automatisch. Kunden müssen neue Versicherungen abschließen. Makler sollten auf eine dynamische Entwicklung vorbereitet sein und rechtzeitig mit Kunden kommunizieren.
Dokumentieren Sie alle Schritte der Beratung und Kommunikation mit den Kunden. Klären Sie die Risiken und stellen Sie sicher, dass Kunden rechtzeitig auf Alternativen hingewiesen werden.
Makler sind verpflichtet, ihre Kunden über die Einschränkungen des Versicherungsschutzes zu informieren. Die unterlassene Aufklärung kann zu Haftungsansprüchen führen. Regelmäßige Updates zur Entwicklung des Insolvenzverfahrens sind empfehlenswert.
Und noch ein Wort vom Fachanwalt für Versicherungsrecht, Norman Wirth: „Die Insolvenz der Element Versicherung ist nicht nur eine erhebliche Herausforderung für alle Betroffenen, sondern auch eine Gelegenheit, Kompetenz und Professionalität unter Beweis zu stellen. Proaktive Kommunikation, umfassende Beratung und rechtssichere Dokumentation sind essenziell, um das Vertrauen der Kunden zu bewahren und Haftungsrisiken zu minimieren. Viel Erfolg dabei!“
Diese und regelmäßig aktualisierte Informationen zu diesem konkreten Thema finden Sie auf der Website der Wirth-Rechtsanwälte, hier.
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