Rentenpakete und Vorsorgereform

Wie die Regierung den Koalitionsvertrag konsequent abarbeitet

Die Regierung als Paketdienst – kaum liegt das Rentenpaket II vor, werkelt das Bundesarbeitsministerium schon an Nummer III. Darin soll es um die Vorsorge von Selbstständigen gehen. Zugleich liegt weiter die große Vorsorgereform in der Luft. Das alles könnte 2024 zu einem denkwürdigen Jahr machen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) spricht am 29. Mai 2024 zur Presse, nachdem das Bundeskabinett das Rentenpaket II verabschiedet hat
© picture alliance / photothek.de | Lorenz Huter
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) spricht am 29. Mai 2024 zur Presse, nachdem das Bundeskabinett das Rentenpaket II verabschiedet hat

Es geht Schlag auf Schlag. Anfang März hatten die Bundesminister für Finanzen, Christian Lindner (FDP), und für Arbeit, Hubertus Heil (SPD), das Rentenpaket II vorgestellt. Ende Mai hat es das Bundeskabinett passiert. Und schon liegt Nummer III in der Luft.

„Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet aktuell den Referentenentwurf zur Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige“, teilt eine Pressesprecherin des Arbeitsministeriums auf Anfrage mit. Sie stellt aber sogleich auch klar: „Zwischen den Rentenpaketen II und III gibt es keinen Zusammenhang.“

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Das Rentenpaket II kommt in erster Linie der Rentnergeneration zugute. So soll das Rentenniveau dauerhaft nicht unter die magische Grenze von 48 Prozent sinken. Dieser Wert beschreibt, wie viel Prozent des aktuellen Durchschnittslohns jemand als Rente erhält, der 45 Jahre lang zum jeweiligen Durchschnittslohn gearbeitet hat und entsprechende Beiträge gezahlt hat. Außerdem soll das Renteneintrittsalter nicht über 67 Jahre hinaus steigen.

Wie diese Rechnung aus mehr Rentnern mit mindestens gleicher Rente, weniger Beitragszahlern und höherer Lebenserwartung langfristig aufgehen soll, lässt das Paket allerdings offen. Das wird auch das Generationenkapital nicht ändern können. Das ist als Kapitalmarktportfolio geplant und ein Schritt in Richtung Kapitaldeckung. Doch es bleibt mit bis Mitte der 30er Jahre geplanten 200 Milliarden Euro höchstwahrscheinlich zu klein, um spürbar etwas zu bewirken.

Doch mit diesem Gebiet befasst sich Nummer III nicht. Stattdessen geht es um den – grundsätzlich sinnvollen – Plan, auch Selbstständige in die Vorsorge zu bringen. Zunächst soll das die gesetzliche Rente sein, „sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen“, so die Sprecherin. Und das müsse insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung über dem Grundsicherungsniveau führen. Damit zitiert sie wörtlich den Ampel-Koalitionsvertrag von 2021. In welche Richtung die Reise konkret geht, ist jedoch noch nicht bekannt.

GDV hat einen klaren Produktfavorit

Beim Versichererverband GDV hat man indes einen klaren Produktfavoriten. „Die Basisrente erfüllt die Opt-out-Kriterien mit Abstand am besten“, teilt der Verband mit. Sie sei seinerzeit ja schon mit Blick auf Selbstständige als Zielgruppe eingeführt worden und der gesetzlichen Rente steuerlich gleichgestellt. Sprich: Beiträge steuerfrei, Rente steuerpflichtig.

Wir können also festhalten: Die Ampel setzt mit den Paketen ihre damals im Vertrag angekündigten Vorhaben tatsächlich um. Schritt für Schritt. Parallel dazu steht die große Reform der Vorsorge an, die aber mit den Rentenpaketen nichts zu tun hat.

Ein Großreinemachen im System ist längst überfällig und sorgt schon für einige Vorfreude. Schließlich kommt vor allem das Geschäft mit der staatlich geförderten Altersvorsorge – Rufname: Riester-Rente – seit Jahren nicht mehr in die Gänge. Zuletzt meldete das Arbeitsministerium weiter sinkende Vertragsbestände, querbeet durch alle Arten: Versicherungen, Fondssparpläne, Wohnriester, Banksparpläne. Außerdem schätzt man im Ministerium, dass inzwischen jeder vierte Vertrag ruht, also kein Geld mehr dorthin fließt.

Fokusgruppe könnte Riester-Rente wiederbeleben

Damit ist die Riester-Rente tot. Doch die Chancen stehen gut, dass sie wiederaufersteht. Hoffnung gibt die sogenannte Fokusgruppe Altersvorsorge. Bestückt mit Branchenvertretern, Politikern und Verbraucherschützern hatte sie die Aufgabe, die private Altersvorsorge in Deutschland zu entstauben und fit für die Zukunft zu machen. Dass die Deutschen dem Thema zugeneigt sind, zeigen die immerhin noch vorhandenen 15,5 Millionen Riester-Verträge. Die muss ja jemand mal abgeschlossen haben.

Auch die Fokusgruppe findet ihren Ursprung im Koalitionsvertrag. Denn dort steht drin, man werde „das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren“. Im Abschlussbericht aus dem Sommer 2023 geht es unter anderem ausdrücklich um Riester. Demnach soll dort vieles lockerer werden. Formulare aus Papier sollen elektronischen Verfahren weichen. Die Förderung soll sich nicht mehr am Einkommen, sondern am eingezahlten Beitrag orientieren, was natürlich viel einfacher wäre. Die Pflicht zur lebenslangen Rente soll gelockert werden. Sparer können sich weiter für lebenslange Renten entscheiden, aber auch Beträge entnehmen oder ihr Geld auf eigene Faust verbrauchen (Mit allen Vor- und Nachteilen wohlgemerkt, denn es besteht nun mal die vom GDV nachdrücklich erwähnte Gefahr, dass das Geld irgendwann aufgebraucht ist, der Rentner aber noch lebt). Und die renditefressende 100-Prozent-Garantie auf alle Beiträge soll nur noch freiwillig sein.

All das sind sinnvolle Maßnahmen, um das System Riester zu verbessern. Laut Fokusgruppe sollen sie auch für bestehende Riester-Verträge anwendbar werden. Es ist denkbar, dass dadurch die Zahl der ruhenden Verträge sinkt, weil ihre Nutzer sie wieder aktivieren.

Frischer Wind in die Altersvorsorge

Nicht nur diese, auch weitere Vorschläge könnten frischen Wind in die Vorsorgewelt bringen. Der Investment-Lobbyverband BVI warf das Fondsspardepot ins Rennen, und die Mehrheit der Fokusgruppe stimmte zu. Kurzfassung: Menschen sparen direkt in ein spezielles Wertpapierdepot, mindestens, bis sie 60 Jahre alt sind. Erträge sind bis zur Rente steuerfrei, und eine lebenslange Rente ist nicht vorgeschrieben.

An dieser Stelle ist klar festzuhalten, dass fast alle Vorschläge – so sie denn in Kraft träten – vor allem der Investmentbranche in die Karten spielen. Sie kann nämlich keine lebenslangen Renten anbieten und damit ein bisheriges Pflichtkriterium schlicht nicht erfüllen. Ein Vorsorgedepot hat sie hingegen gefühlt mit einem Fingerschnips am Start. Für die Versicherungswirtschaft hingegen sind lebenslange Renten ein Alleinstellungsmerkmal. Und das hat die Fokusgruppe nun aufgeweicht.

Fondsgesellschaften werkeln an Produkten

Entsprechend gutgelaunt äußern sich einige Investmentvertreter. „Wir haben bereits mehrere Produktideen konzeptioniert. Je nachdem wie genau die Altersvorsorgereform ausgestaltet sein wird, werden wir diese finalisieren“, kündigt beispielsweise Thorsten Ritzheim, Spezialist für private Vorsorge und Vermögensaufbau bei der DWS an. Wie zu erwarten war, findet er vor allem die flexibleren Garantieregeln und die wegfallende Rentenpflicht interessant. „Hieraus ergeben sich neue Möglichkeiten zur Produktgestaltung über den gesamten Lebenszyklus der Produkte hinweg.“

Ähnliches hört man von Union Investment, die Teil der genossenschaftlichen Finanzgruppe ist. „Wir würden voraussichtlich das neue Altersvorsorgedepot, ohne den Zwang zur Null-Prozent-Garantie und mit flexiblen Auszahloptionen an den Markt bringen“, kündigt Björn Deyer, Leiter Altersvorsorge, an (mehr dazu hier). In Bezug auf die Riester-Rente nimmt sein Haus übrigens eine einzigartige Stellung in Deutschland ein. Denn es bietet noch immer Fondssparpläne an und hat 1,8 Millionen Verträge im Bestand. Und die sollen alle in den Genuss der neuen vereinfachten Regeln kommen können. „Ebenfalls können wir uns vorstellen, unsere Riester-Produkte mit den möglichen Flexibilisierungen auszustatten, die uns der Gesetzgeber dann ermöglicht. Dieses würden wir vermutlich allen Kunden anbieten – sowohl den bestehenden Riester-Kunden, als auch allen Neukunden“, so Deyer. Es könnte eine wahre Frischzellenkur werden.

Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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