Familienzuwachs

Das ist bei der Krankenversicherung für Neugeborene zu beachten

Wenn sich Nachwuchs ankündigt, müssen sich werdende Eltern die Frage nach der richtigen Krankenversicherung für das Neugeborene stellen. Ist eine private Absicherung sinnvoll? Und ist sie überhaupt möglich? Hier erfahren Sie es.
Kleines Baby krabbelt auf dem Boden: Ist Nachwuchs unterwegs, müssen sich die Eltern über die passende Krankenversicherung für ihr Neugeborenes Gedanken machen.
© Freepik
Kleines Baby krabbelt auf dem Boden: Ist Nachwuchs unterwegs, müssen sich die Eltern über die passende Krankenversicherung Gedanken machen.

Ganz oben auf der Wunschliste werdender Eltern steht oft der bestmögliche Krankenversicherung für das Neugeborene. Während der Gesetzgeber die Basisleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgeschrieben hat, beinhaltet eine private Krankenvollversicherung (PKV) je nach Tarif teils weit darüber hinausgehende Gesundheitsleistungen für Kinder.

Zu diesen Gesundheitsleistungen zählen in der privaten Krankenversicherung (PKV) etwa

  • Extras bei stationärem Krankenhausaufenthalt,
  • freie Arztwahl,
  • Hilfe durch Spezialisten im Fall einer ernsten Erkrankung oder
  • die Kostenübernahme bei kieferorthopädischen Behandlungen für Kinder über das ausschließlich medizinische Maß hinaus.

„Im Unterschied zur GKV bieten private Krankenversicherer eine Leistungsgarantie“, nennt Christian Fischer, Bereichsleiter Produktentwicklung bei der Halleschen, einen zen­tralen Vorteil der PKV. „Was im Vertrag steht, zählt unverrückbar zum Leistungsumfang und kann nicht je nach Kassenlage verändert werden.“ Dieser garantierte Versicherungsschutz gelte gleichermaßen für Neugeborene und Kinder sowie Erwachsene.

Eltern können Neugeborene zusätzlich privat krankenversichern

Doch nicht jedes Neugeborene und Kind kommt automatisch in den Genuss solcher PKV-Garantien. Sind beide Eltern des Kindes gesetzlich krankenversichert, läuft das Baby üblicherweise in der beitragsfreien Familienversicherung der GKV mit. „In dem Fall können Eltern den Gesundheitsschutz für ihren Nachwuchs punktuell mit einer privaten Krankenzusatzversicherung aufbessern“, sagt Experte Fischer.

Alternativ bleibe aber auch die Option, das Kind gegen einen monatlichen Beitrag zusätzlich privat krankenversichern. Dadurch verbessert sich die Gesundheitsversorgung für das Neugeborene. „Davor steht jedoch eine Gesundheitsprüfung. Bestehen Vorerkrankungen, kann dies zu einem höheren Beitrag zur Versicherung, zu Leistungsausschlüssen oder der kompletten Ablehnung führen.“

Ist der hauptverdienende Elternteil des Kindes seit mindestens drei Monaten in der PKV, führt der Weg fürs Baby in die private Krankenversicherung. Liegt das Einkommen zudem oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von aktuell 69.300 Euro (2023 waren es noch 66.600 Euro), wird für das Kind ein eigener Beitrag zur Versicherung fällig.

Wenn nicht, kommt die Familienversicherung (GKV) ohne Zusatzkosten in Betracht. Wenn beide Eltern privat abgesichert sind, besteht die Möglichkeit der Kindernachversicherung in der PKV der Eltern beziehungsweise des privat versicherten Elternteils, und das Baby wird ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit in die private Krankenversicherung aufgenommen.

„Selbst falls Vorerkrankungen bestehen, führt dies weder zu Risikozuschlägen noch zu Leistungsausschlüssen oder gar zur Ablehnung bei der Versicherung“, erklärt Michael Geske, Maklerreferent und Key-Account-Manager bei der Inter Versicherungsgruppe. Das Neugeborene wird bedingungslos und selbst bei schwersten Erkrankungen oder Behinderungen in die PKV aufgenommen.

Vorteil Kindernachversicherung

Voraussetzung für diese erleichterte Aufnahme in die PKV ist allerdings, dass die Eltern das Neugeborene innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt bei ihrer PKV anmelden und auch selbst schon mindestens drei Monate privat versichert sind. „Schon wegen dieser Fristen macht es durchaus Sinn, sich bereits vor der Geburt um die Anmeldung bei der Versicherung zu kümmern“, rät Geske. Denn in den ersten Lebensmonaten müssten die Eltern sehr viel regeln. In der Euphorie über das Baby und all dem mit dem Nachwuchs verbundenen Papierkram bestehe die Gefahr, dass die Eltern die knappe Frist für das Stellen des PKV-Aufnahmeantrags ganz einfach verschwitzen.

Das ist verständlich, aber hochriskant. Denn innerhalb der ersten fünf Lebenswochen durchläuft das Baby bereits drei Neugeborenenuntersuchungen von U1 bis U3. Es wird buchstäblich auf Herz und Nieren geprüft. Schon hier können für den privaten Versicherungsschutz relevante Vorerkrankungen diagnostiziert werden, beispielsweise eine Hüftfehlstellung, Allergien, Hörschäden oder verlangsamte oder fehlende Reflexe.

Verpassen Eltern dann auch noch den Zwei-Monats-Stichtag für die Kindernachversicherung, verlangen die privaten Krankenversicherer einen Gesundheitscheck – mit dem Risiko von Beitragszuschlägen oder Leistungsausschlüssen im Rahmen der Versicherung.

Der Faktor Zeit ist bei Krankenversicherung für Neugeborene entscheidend

Makler sollten ihren Kunden all das ersparen. Fischer: „Idealerweise beraten Vermittler die Eltern frühzeitig darüber, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Fristen einzuhalten sind, damit das Neugeborene privat krankenversichert werden kann.“ Die Zeit spielt bei dieser Beratung nicht nur wegen der Zwei-Monats-Frist für die Kindernachversicherung eine wichtige Rolle. Auch für den konkreten Krankenversicherungsschutz des Kindes ist der Faktor Zeit von Bedeutung. „Denn grundsätzlich erhält das Neugeborene den PKV-Schutz, den die Eltern für sich selbst mit dem Versicherer vereinbart haben“, sagt der Experte von der Halleschen.

Freie Arztwahl, Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlungen, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer – all das gibt es für den Nachwuchs nur, wenn dies mindestens drei Monate vor Geburt auch im PKV-Vertrag der Eltern steht. „Natürlich können Eltern des Neugeborenen über den eigenen Gesundheitsschutz hinausgehende Leistungen fürs Kind abschließen.“ Doch wer mehr für den Nachwuchs wolle als für sich selbst, müsse den Weg über eine Gesundheitsprüfung bei der privaten Krankenversicherung gehen – mit allen daraus resultierenden Risiken für die Versicherung.

Krankenversicherung für Neugeborene bietet Cross-Selling-Potenzial für Vermittler

Sicherheitshalber können Eltern ihr Neugeborenes zunächst über die Kindernachversicherung bei ihrer PKV anmelden. Der Gesundheitsschutz ist dem Kind dann nicht mehr zu nehmen. Im zweiten Schritt besteht die Möglichkeit, das Leistungsspektrum der Versicherung auszubauen. Die dafür erforderliche Gesundheitsprüfung hat dann allenfalls Auswirkungen auf die zusätzlich gewünschten Leistungen.

„Optimal ist es natürlich, wenn schon die Eltern mit einem guten PKV-Vertrag ausgestattet sind und ihre umfassenden Leistungen der Versicherung per Kindernachversicherung an das Baby weitergeben können“, so Inter-Experte Geske. „Darauf sollten Makler werdende Eltern im Beratungsgespräch unbedingt hinweisen und gegebenenfalls deren bestehenden PKV-Schutz frühzeitig noch vor der Geburt des Kindes auf ein höheres Niveau bringen.“ So erhalten nicht nur die Eltern, sondern später auch das Neugeborene eine bessere Gesundheitsversorgung.

Ähnlich sollten Eltern verfahren, die in der GKV sind. Steigt mindestens ein Elternteil noch vor der Geburt des Babys auf die private Krankenversicherung um, kommt auch das Kind quasi automatisch per Nachversicherung und ohne Gesundheitsprüfung in den Genuss eines besseren Gesundheitsschutzes. „Auch hier lohnt sich deshalb eine frühzeitige Beratung“, so Geske. „Gleichzeitig bietet der Krankenversicherungsschutz fürs Kind echtes Cross-Selling-Potenzial.“ Denn ein umfassender Gesundheitsschutz habe für werdende Eltern und generell für jede Familie absolute Priorität. „Wenn Vermittler eine optimale PKV-Lösung fürs Neugeborene erarbeiten, stärkt das die Beziehung zu den Kunden.“

Welchen PkV-Schutz brauchen Neugeborene?

Bei der Planung des bestmöglichen Gesundheitsschutzes fürs Baby ist es sehr wichtig, dass Vermittler die speziellen Bedürfnisse von Neugeborenen und Kindern im Allgemeinen berücksichtigen. Während beispielsweise kieferorthopädische Leistungen für Erwachsene kaum eine Rolle spielen, tragen schon rund 40 Prozent der Acht- bis Neunjährigen eine Zahnspange. Im Teenager-Alter steigt der Anteil auf mehr als die Hälfte. Geske: „Hier kann die private Krankenversicherung deutlich mehr Leistungen bieten als die GKV.“ Insbesondere, wenn die GKV in den KIG-Stufen 1 und 2 noch keine Kostenübernahme vorsieht.

Zu den wichtigen „Verkäufern“ des PKV-Schutzes für Kinder zählen neben umfassenden kieferorthopädischen Leistungen zudem eine gute stationäre Versorgung im Krankenhaus und die freie Arztwahl inklusive der Behandlung der Kinder durch Spezialisten. „Denn für Leistungen, die über den Vorgaben der GKV liegen, müssen gesetzlich Versicherte oftmals draufzahlen. PKV-Tarife gehen hier in aller Regel über das GKV-Niveau hinaus“, so Geske.

In ein gutes PKV-Paket gehöre zudem die 100-prozentige Kostenübernahme für die ambulante und stationäre Psychotherapie. Auch die Zahl der Therapeutensitzungen sollte nicht begrenzt sein. Denn nicht erst seit der Corona-Pandemie nehmen psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen dramatisch zu.

Darüber hinaus ist es sinnvoll, mit der PKV die Übernahme für Material- und Laborkosten sowie Aufwendungen für Heilmittel wie logopädische, orthopädische, ergo- und physiotherapeutische Leistungen zu vereinbaren. Ist der Versicherungsschutz für Kinder in diesen Bereichen zu schwach oder zu verklausuliert, kommt dies den Eltern im schlimmsten Fall sehr teuer zu stehen.

„Ganz generell geht es bei der PKV fürs Kind nicht in erster Linie um die Absicherung kleinerer Wehwehchen, sondern um eine optimale medizinische Versorgung in ernsteren oder besonders teuren Fällen“, sagt Experte Geske. „Zum psychischen Stress durch eine Erkrankung des Kindes brauchen Eltern nicht auch noch finanziellen Druck. Den muss die PKV ihnen nehmen.“

Keine Altersrückstellungen

Die Beitragshöhe zur Versicherung ist in der Regel kein Argument gegen die Privatabsicherung des Nachwuchses. Denn die PKV-Angebote richten sich vornehmlich an Familien mit höherem Einkommen, Beamte und Selbstständige. Die PKV-Beiträge für Neugeborene und Kinder sind steuerlich absetzbar; bei Beamten schießt die Beihilfe einen Großteil der Prämie zu. Überdies fällt der PKV-Beitrag für Kinder meist deutlich geringer aus als für Erwachsene. Denn beim Nachwuchs entfallen die sonst notwendigen Altersrückstellungen, weil die Versicherer bei ihrer Kalkulation nur das geringere Gesundheitsrisiko bis zum 17. Lebensjahr berücksichtigen müssen.

Eltern sollten den Gesundheitsschutz fürs Kind aber ohnehin nicht von der Beitrags-, sondern von der Leistungsseite her planen. Fischer: „Wenn das Kind kerngesund ist, mag es ja verlockend sein, an der Gesundheitsabsicherung und der Versicherung zu sparen. Aber ein frühzeitiger und umfassender Kinder-Krankenversicherungsschutz ist Gold wert, falls es doch einmal anders kommt, als es sich die Eltern für ihr Kind wünschen.“

Autor

Jens

Lehmann

Jens Lehmann ist diplomierter Publizist und Betriebswirt und arbeitet als freier Journalist und Autor in Hamburg. Er ist thematisch auf Wirtschafts-, Finanz- und Mobilitätsthemen spezialisiert. Seine Beiträge erscheinen in Publikationen großer Zeitungsverlage, Unternehmensveröffentlichungen sowie bei Pfefferminzia.

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