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Die Förderung von Plug-in-Hybriden, also Elektro-Autos, deren Batterie neben Strom auch über einen Verbrennungsmotor geladen werden kann, läuft zum Jahresende 2022 aus. Der Umweltbonus 2023 sieht ab dem 1. Januar nur noch einen Zuschuss für rein elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge vor. Das gilt sowohl für E-Autos mit Batterie als auch für diejenigen mit einer Brennstoffzelle.
Aktuell können bis zu 9.000 Euro für ein Elektro-Auto genutzt werden. Im neuen Jahr wird es deutlich weniger geben. Die Förderung richtet sich dann nach dem Nettolistenpreis des Autos. Privatpersonen und Gewerbetreibende können gleichermaßen für Fahrzeuge mit einem Preis von bis zu 40.000 Euro mit 4.500 Euro gefördert werden, Nettolistenpreise zwischen 40.000 und 65.000 Euro erhalten 3.000 Euro Umweltbonus. Ab 1. September wird der Kreis der Antragsberechtigten auf Privatpersonen eingegrenzt. Entscheidend für den Erhalt der Förderung ist das Zulassungsdatum. Der Antrag muss online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
„Die Elektromobilität hat den Übergang in den Massenmarkt geschafft“, so Umweltminister Robert Habeck. Das Eine-Million-Ziel sei im Jahr 2021 erreicht und im Jahr 2022 wurde bereits an der Zwei-Millionen-Marke gekratzt. „E-Fahrzeuge werden immer beliebter und brauchen in absehbarer Zeit keine Zuschüsse mehr“, sagt Habeck.
Auch für Niko Hennig, Abteilungsleiter Produkt Schaden/Unfall bei den Itzehoer Versicherungen, gilt als sicher, dass Fahrzeuge mit alternativen Antrieben die fossilen Verbrenner zunächst ergänzen und später ersetzen werden. Jahr für Jahr steige die Anzahl der zu versichernden Elektrofahrzeuge. Ob die geänderten Förderregelungen das Tempo dieser Entwicklung beeinflussen, lässt sich nur schwer vorhersagen. „Neben der finanziellen Förderung muss auch die Infrastruktur vorhanden sein, um beispielsweise ein Elektrofahrzeug zuhause laden zu können.“
Hennig rät Besitzern von E-Autos bei der Wahl ihrer Versicherung darauf zu achten, dass nicht nur Bauteile wie Wasserstoffwandler oder Akkumulator ausreichend gedeckt sind, sondern auch Folgekosten abgesichert werden. „Beispielsweise sind die Kosten eines Löschcontainers, falls das Fahrzeug in Brand gerät, oder die Diagnostik von defekten Akkus mit möglichen Verbringungskosten elementare Umfänge, die eine Versicherung für E-Fahrzeuge beinhalten sollte“, so Hennig.
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