Bislang hatten Gerichte nicht eindeutig geklärt, ob Riester-Renten gepfändet werden dürfen. Das Amtsgericht München hat nun entschieden, wann Sparer die Altersvorsorge behalten können.
Riester-Renten sind nicht vor einer Pfändung geschützt, wenn der Sparer die Riester-Zulage nicht beantragt hat, hat das Amtsgericht München entschieden. Damit revidiert dieses Urteil die landläufige Meinung, dass Riester-Vermögen in jedem Fall sicher seien.
Geklagt hatte eine Frau, die Privatinsolvenz anmelden musste. Im Zuge dessen hatte das Gericht das Riester-Vermögen der Klägerin gepfändet. Da diese zwar regelmäßig in einen Riester-Vertrag sparte, die staatliche Zulage jedoch nicht beantragt hatte, stufte das Gericht die Ersparnisse als gewöhnliches Einkommen ein.
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