Neuabschluss Kfz-Versicherung

Versicherer muss das Deckungsrisiko für vorläufigen Schutz tragen

Laut eines aktuellen Gerichtsurteils müssen Versicherer für die vorläufige Deckung aus einer Kfz-Police haften, wenn sie regelmäßig Anträge eines Maklers abgezeichnet haben, auf denen der Makler für die Deckung unterschrieben hat. Das gilt auch, wenn der Makler zur Deckungszusage nicht bevollmächtigt war, der Versicherer jedoch regelmäßig nicht widersprochen hat.
© Getty Images
Panne am Auto: Versicherer müssen das Deckungsrisiko für vorläufigen Schutz tragen.

Hier lesen Sie mehr zum aktuellen Urteil.

Mehr zum Thema

Urteil: Unfallversicherung muss auch Unvernunft abdecken

Wenn ein Motorradfahrer lieber die kurvenreiche, aber längere Strecke wählt, zählt das trotzdem mit zum…

Was Filmautos an KFZ-Versicherung kosten würden

Wie teuer wäre eine KFZ-Versicherung für Filmautos? Eine schöne Frage, der sich die Analysten von…

Christian Chlupka wird Maklerberater bei Aruna

Der Maklerpool Aruna baut sein Vertriebsteam aus: Christian Chlupka (36) ist als Maklerberater neu eingestiegen.…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert