Pay-as-you-drive-Tarife

Welche Datenschutz-Vorgaben Kfz-Versicherer beachten müssen

Die S-Direktversicherung hat bereits einen, Allianz und Huk-Coburg wollen ihn demnächst einführen – den Pay-as-you-drive-Tarif für Kunden von Kfz-Policen. Nun hat die Datenschutzaufsicht NRW Vorgaben für die umstrittenen Tarife gemacht.
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© Getty Images
Bei Rally-Autos sind Blackboxen schon lange Standard und zeichnen das Fahrverhalten auf. Einige Versicherer wollen sie zunehmend in Privatwagen installieren. Datenschützern macht das allerdings Sorgen.

Kunden des speziellen Kfz-Versicherungstarifs „Pay as you drive“ lassen mittels einer GPS-Blackbox ihren Versicherer Daten zu Fahrstil, Geschwindigkeit und Bremsverhalten erheben. Was sie davon haben? Unter Umständen preiswertere Policen.

Allerdings gibt es für dieses Verfahren erhebliche Datenschutz-Bedenken. So besteht beispielsweise die Gefahr, dass die gesammelten Daten in falsche Hände geraten oder der Autofahrer einer totalen Überwachung ausgesetzt ist.

Damit Kfz-Versicherer nicht willkürlich Daten erheben und verarbeiten können, hat der Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen nun Bedingungen formuliert, die die Anbieter erfüllen müssen. Das berichtet das Portal Cash-online.

Demnach sollen die Anbieter alle Daten zum Fahrverhalten und alle Daten zur Person getrennt voneinander speichern. Auch müssten sie diese verschlüsseln und die Blackbox vor dem Zugriff Dritter schützen, heißt es in dem Bericht weiter. Zudem soll es Versicherern untersagt sein, die Daten zur Abwicklung eines Schadens zu verwenden. Ebenfalls müssten sie jedem Autofahrer die Möglichkeit geben, individuell zu entscheiden, ob er die Speicherung seiner Fahrdaten zulässt. Auch stehe den Versicherten ein Widerspruchsrecht hinsichtlich der Datenweitergabe zu. Generell jedoch, so Cash-Online, betrachte der Datenschutzbeauftragte das Projekt auch weiterhin kritisch und fordere strengere Vorgaben durch den Gesetzgeber.

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