Bundeswirtschaftsministerium klärt auf

Honorarberater dürfen Fonds auch vermitteln

Honorar-Finanzanlagenberater dürfen nur beraten, aber nicht vermitteln? Nö, das stimmt so nicht. Wie das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage von Pressekollegen bestätigt hat, dürfen Berater mit Erlaubnis nach Paragraf 34h GewO ihren Kunden Fonds auch vermitteln.

Hier erfahren Sie mehr darüber.

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