EU stärkt Verbraucherschutz

Das sind die neuen Regeln für die Versicherungsvermittlung

Bessere Informationen, mehr Transparenz: Das EU-Parlament stärkt mit dem Beschluss der Versicherungsvermittler-Richtlinie IDD die Rechte der Verbraucher beim Kauf von Versicherungsverträgen. Was sich jetzt ändert.
© Getty Images
Europäische Flagge: Das EU-Parlament will Verbraucherrechte beim Kauf von Versicherungen stärken.

Nach den neuen EU-Regeln unterliegen alle Markteilnehmer, die Versicherungen verkaufen, künftig denselben Vorschriften. Ob eine Police bei der Gesellschaft, dem Vermittler, im Reisebüro oder bei einer Autoanmietung verkauft wird, spielt künftig rechtlich keine Rolle mehr. Für alle Vertriebskanäle gelten dieselben Regeln.

Die Idee der Parlamentarier ist es, den Verbraucher besser zu informieren und Haftungsregeln zu vereinheitlichen. So müssen die Versicherungsvermittler für die Zukunft eine Haftpflichtversicherung abschließen: für jeden einzelnen Schadensfall in Höhe von mindestens 1,25 Millionen und über 1,85 Millionen Euro, um alle Schäden innerhalb eines Jahres abdecken zu können.

Solvenz des Vermittlers wird geprüft

Nur solvente Verkäufer dürfen künftig Policen vermitteln. Der Verkäufer erbringt dafür einen Nachweis, dass er alle Prämien oder Erstattungsbeiträge auch auszahlen kann. Seine finanziellen Mittel umfassen dafür jederzeit 4 Prozent der Summe der jährlichen Prämieneinnahmen, mindestens jedoch 18.750 Euro. Vor einem Abschluss nennt er dem Kunden Anschrift, Identität sowie das Register, in dem er eingetragen ist.

Und die Beratung wird vereinheitlicht. Der Kunde erhält Informationen über die Vergütungsregeln und bei komplexeren Lebensversicherungen auch über die Gesamtkosten des Vertrags. Die Vergütung soll keinen Anreiz schaffen, dem Kunden nur ein bestimmtes Produkt zu empfehlen. Für alle Nicht-Lebensversicherungen wird das standardisierte Informationsblatt verpflichtend, das über bestehende Risiken in klarer Sprache informiert.

Stimmen alle Mitgliedsstaaten der Vorlage zu, soll sie binnen 24 Monaten umgesetzt werden.

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