Rückabwicklung von Lebensversicherungen

Allianz zieht vors Bundesverfassungsgericht

Die mögliche massenhafte Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen beschäftigt jetzt auch das Bundesverfassungsgericht. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde hat die Allianz eingereicht.
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Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

Worum geht es?

Versicherer müssen alte Lebensversicherungsverträge nahezu vollständig rückabwickeln, wenn sie den Kunden nicht ausreichend über seine Rechte aufgeklärt haben. Das entschied im Jahre 2014 der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: IV ZR 76/11, wir berichteten).

Gegen dieses Urteil hat die Allianz wohl schon im Jahre 2014 Verfassungsbeschwerde eingereicht, berichtet die Euro am Sonntag. Ein Sprecher habe den Eingang einer entsprechenden Beschwerde bestätigt. Ein Urteil wird noch in diesem Jahr erwartet.

Vor ein paar Wochen hatte die Verbraucherzentrale Hamburg bereits gemeldet, dass Anbieter wie Ergo und Generali ihre Kunden bei der Rückabwicklung hinhalten mit Verweis auf diese Verfassungsbeschwerde.  In Briefen der Versicherer heißt es, dass es „derzeit unklar ist, ob das Urteil (…) überhaupt Bestand haben wird“ (wir berichteten).

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