Als die 23-jährige Frau in ein Krankenhaus in Florida eingeliefert wird, stecken die Zähne des Haifisches noch immer tief in ihrem Arm. Genau genommen sind es nicht nur die Zähne: Der bereits tote und zum Glück eher kleine Ammenhai hatte sich dermaßen festgebissen, dass er sich erst im Krankenhaus entfernen ließ.
So einzigartig dieser kuriose Vorfall aus dem vergangenen September wohl erscheinen mag, so macht er eben auch das deutlich: Wer im Land der vermeintlich unbegrenzten Möglichkeiten das Abenteuer sucht, sollte für alles Mögliche gewappnet sein – aus Sicht der Deutschen gilt das beispielsweise auch für die absurd anmutenden Krankenhausrechnungen in den Vereinigten Staaten.
Bundesbürger, denen in der Heimat allenfalls eine 40 Euro leichte Rechnung für eine Woche Krankenhausvollverpflegung ins Haus geflattert ist, erleben hier immer wieder böse Überraschungen: Wenige Tage in stationärer Betreuung schlagen in den USA gerne mal mit mehreren Tausend Euro zu Buche.
GKV-versichert ist oft gleich nicht versichert
Gesetzlich Versicherte, die vor dem Trip über den großen Teich nicht auf Nummer sicher gegangen sind und keine private Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen haben, sind buchstäblich mit schlechten Karten unterwegs.
Denn der ohnehin nicht gleichwertige Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Ausland beschränkt sich im Wesentlichen auf die Europäische Union, den europäischen Wirtschaftsraum und auf Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen in der Krankenversicherung besteht, darunter Israel und Marokko – die USA gehören nicht dazu.
Das heißt, dass die GKV dort nicht einmal für einen kleinen Teil der Arzt- und Krankheitskosten aufkommt, sondern überhaupt nicht zahlt. Bei privat Versicherten gilt indes, dass der Leistungsumfang im Ausland immer vom jeweiligen Vertrag abhängt.
Doch selbst jene Urlauber, die es zum Wandern in die nahe gelegenen Alpen zieht, sollten keinesfalls nur an das richtige Schuhwerk denken, sondern lieber auch den wichtigen Auslandsreisekrankenschutz in den Rucksack packen: Denn ein Unfall im österreichischen Kleinwalsertal kann trotz weniger Kilometer Abstand zur Grenze einen immensen Kostenberg zur Folge haben, der im Ernstfall zum großen Teil eigenhändig abzutragen ist.
Rückt die Bergrettung mit dem Hubschrauber an, so sind dafür in Österreich knapp 7.000 Euro fällig. Die GKV erstattet aber nur den bei unseren Nachbarn üblichen Satz von nicht einmal ganz 900 Euro.
Nun mag zumindest ein derartiges Risiko überschaubar wirken, erfreulicherweise gilt das aber auch für die Preise entsprechender Policen.
Beispiel Vigo Krankenversicherung:
Die klassische Reisekrankenversicherung für weltweite Reisen bis zu acht Wochen, den AR14-Tarif, gibt es bei den Düsseldorfern bereits ab 9,60 Euro Jahresbeitrag inklusive Bergungskosten bis zu 10.000 Euro, Rückholdienst in die Heimat und Assistance-Leistungen, darunter eine 24-Stunden-Notrufzentrale und die Bereitstellung mehrsprachiger Ärzte.
Gemeinsam mit den Langzeittarifen für Studenten, Au-Pairs und Sprachschüler habe man zum Jahresende 2016 einen Bestand von rund 14.000 Reiseverträgen verbucht, sagt Vigo-Vorstand Micha Hildebrandt, Tendenz weiter steigend.
Das Beispiel Vigo zeigt, dass gute Tarife, die auch von Verbraucherschützern gelobt werden, nicht auf große Häuser beschränkt sein müssen.
So verzeichneten die Düsseldorfer einen regelrechten „Schub im Vertrieb“, wie Hildebrandt sagt, nachdem die Stiftung Warentest im Oktober 2016 den hauseigenen Langzeittarif „study-the-world“ für „gut“ befand und man dabei zugleich mit dem nach eigenen Angaben geringsten Beitrag aufwarten konnte.
Aufgrund der darauf folgenden positiven Resonanz öffnet sich Vigo nun auch Maklern. Diese sollen künftig online Vergleiche und Abschlüsse für Interessenten ermöglichen, berichtet der Vorstand.
Zu den deutlich größeren Gesellschaften am Markt gehört seit jeher die Hanse-Merkur. Laut Thorsten Tschirner, Vertriebsdirektor Touristik Deutschland der Hanse-Merkur Reiseversicherung, hat das Unternehmen im vergangenen Jahr seine Position als zweitgrößter deutscher Anbieter in der touristischen Assekuranz festigen können.
Dabei trugen Reisekrankenpolicen zu 79,4 Millionen Euro zum Geschäftsvolumen von knapp 187 Millionen Euro bei. Etwas mehr Umsatz machen die Hamburger allerdings mit Reiserücktrittsversicherungen (82 Millionen Euro).
Kranksein im Urlaub – ein unterschätztes Risiko
Doch während die Reisekrankenversicherung unter Verbraucherschützern meist als Muss-Police gilt – zumal laut einer aktuellen Umfrage im Auftrag des Direktversicherers Cosmos Direkt immerhin jeder vierte Deutsche angibt, schon einmal im Urlaub erkrankt zu sein – erfüllt die Reiserücktrittspolice meist nur das Kann-Kriterium.
Vielmehr dürfte so mancher Kunde beim Buchungsprozess im Internet eher genervt von dem aufdringlich beworbenen Produkt sein – Stichwort: Häkchen setzen.
Doch Tschirner hält dagegen:„Die Verteilung der Schäden zeigt, dass die Kosten ähnlich hoch sind wie die in der Auslandsreisekrankenversicherung.“
Bis zum Antritt der Reise könne vieles passieren, was eine Stornierung der Reise nötig mache und kostenseitig über die Versicherung abgedeckt sei. „Viele Reisende müssen zum Beispiel für ihren Urlaub lange sparen, und daher wäre ein Storno kurz vor der Reise ein erheblicher finanzieller Verlust“, sagt der Vertriebsmanager.
Problemfall „unerwartete Erkrankung“
Doch nicht immer erhält der von der Reise Abstand nehmende Versicherte auch sein Geld zurück. Denn obwohl eine „unerwartete Erkrankung“ als Rücktrittsgrund von einer Reise bei den meisten Anbietern versichert ist, kommt es hier laut Verbraucherschützern regelmäßig zum Streit.
So bleibe oft unklar, was der Versicherer eigentlich unter einer „unerwarteten Erkrankung“ versteht.

Sollten die Versicherer also ihr Bedingungswerk nachbessern?
„Die ,unerwartete Erkrankung‘ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Hier lässt sich der gewünschte Detaillierungsgrad nicht immer erreichen“, sagt Frank Brandenberg, Vertriebsdirektor des Online-Portals Care Concept. „Generell sollten Bedingungswerke aber so konkret und präzise wie möglich formuliert werden“, findet Brandenberg. Viele Versicherer verfolgten diesen Anspruch auch bereits, fügt der Vertriebsmanager hinzu.
Bewegung deutet sich in diesen Zeiten auch im Umgang mit Terroranschlägen und Terrorwarnungen in der Reiseversicherung an. Bislang bieten nur wenige Versicherer wie die Europ Assistance eine Reiserücktrittsversicherung mit Terrordeckung an.
Gleichwohl findet Care-Concept- Manager Brandenberg, dass bei „subjektiven Ängsten vor Terroranschlägen“ keine Anpassung zu erwarten ist. „Bei objektivierbarer Terrorangst, zum Beispiel in Form einer Reisewarnung, greift ohnehin die gesetzliche Möglichkeit, die Reise ohne Kosten stornieren zu können.“
Hanse-Merkur-Mann Tschirner ist der Ansicht, dass die Bedeutung eines Reiseschutzes in krisengeschüttelten Zeiten „eine noch höhere Gewichtung“ erfahre.
„Auch wenn kein Reiseschutz den Kunden vor möglichen Terrorakten schützen kann, sind Bewusstsein und Sensibilität für das Thema Sicherheit grundsätzlich geschärft“, sagt er.
Man habe bei der Hanse Merkur auch darüber nachgedacht, „Terror“ im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung anzubieten, man werde „in diese Richtung jedoch nicht weitergehen“, heißt es.
Doch auch wenn „Terror“ kein versichertes Ereignis in der Reisekrankenversicherung abgesichert, sollten sie durch einen Terroranschlag verletzt werden, ergänzt der Hanse-Merkur-Mann.

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